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    Krankenkassen - Zusatzbeitrag  4517  0 Kommentare Kostenlawine rollt auf gesetzlich Versicherte zu - Anstieg bei Zusatzversicherung

    Für die Versicherten in den gesetzlichen Krankenkassen wird es teuer. Aufgrund der gestiegenen Gesundheitskosten klafft bei den Krankenkassen eine immer größere Finanzierungslücke. Diese sollen die Versicherten schließen. Am Ende ist weniger im Portemonnaie.

    Das Problem: Die Kosten für das Gesundheitssystem steigen und steigen. Da können die Löhne nicht mithalten. Während der Kostenanteil der Arbeitgeber eingefroren wurde, werden die GKV-Versicherten anhand der einkommensabhängigen Zusatzbeiträge zunehmend stärker zur Kasse gebeten. Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, werden sich die Zusatzbeiträge in einem Zeitraum von vier Jahren mehr als verdoppeln. Das ergaben Untersuchungen des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem, Professor für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen.

    Das Problem liegt in der GKV-Finanzierung. Je Versicherten erhalten die Krankenkassen einen Betrag aus dem Gesundheitsfonds. Da die Kosten explodieren, wird die Finanzierungslücke bei den Kassen immer größer. Fehlen heute 14,4 Milliarden Euro im Topf, werden es im Jahr 2020 gar 36,7 Milliarden Euro sein, schreibt der „Spiegel“ unter Berufung auf Wasem. Seinen Berechnungen zufolge wird der von den Versicherten allein zu tragende Zusatzbeitrag von aktuell durchschnittlich 1,1 Prozent in vier Jahren auf bis zu 2,4 Prozent steigen. Bei einem Durchschnittsverdiener summiert sich das gut und gerne auf über 50 Euro im Monat - wohl gemerkt nach heutigen Schätzungen.

    Hintergrund - Zusatzbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen:

    Zum 1. Januar 2015 wurde der einkommensabhängige Zusatzbeitrag in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent um den Anteil von 0,9 Prozentpunkten gesenkt. Sollte eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben, der höher als 0,9 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ist, entstehen dem Versicherten im Vergleich zur vormaligen monatlichen Belastung Mehrkosten. Den Zusatzbeitrag müssen die Krankenkassenmitglieder alleine tragen.

    Von 2009 bis 2014 galt der individuelle Zusatzbeitrag zu den gesetzlichen Krankenkassen. Dieser wurde im Zuge der Gesundheitsreform in Deutschland 2007 von der großen Koalition eingeführt (siehe: GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz § 242 SGB V 2009–2014). Bis zum 31. Dezember 2010 war der Zusatzbeitrag auf 1 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens begrenzt (maximal 37,50 Euro im Monat). Unter Umgehung der Einzelfallprüfung konnten die gesetzlichen Krankenkassen bis 31. Dezember 2010 einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von bis zu 8,00 Euro erheben. Ab dem Jahr 2011 galt nur noch der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag ohne Begrenzung nach oben. Erwirtschaftete Überschüsse konnten die Krankenkassen in Form von Prämien an die Versicherten auszahlen.





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