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    DGAP-News  311  0 Kommentare PNE WIND AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §37q Abs. 2 WpHG

    DGAP-News: PNE WIND AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    PNE WIND AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. §37q
    Abs. 2 WpHG

    22.08.2016 / 13:02
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    Veröffentlichung nach § 370 Abs. 2 Satz 1 WpHG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
    festgestellt, dass der Konzernabschluss der PNE WIND AG, Cuxhaven, zum
    Abschlussstichtag 31.12.2013 und der zusammengefasste Lagebericht der PNE
    WIND AG für das Geschäftsjahr 2013 fehlerhaft sind:

    1. In der Konzernbilanz zum 31.12.2013 ist der Geschäfts- oder Firmenwert
    um 8,7 Mio. Euro zu gering angesetzt, weil das Unternehmen beim Kauf der
    Mehrheit der Anteile an der WKN AG den Saldo der erworbenen Vermögenswerte
    und Schulden in gleicher Höhe zu hoch bewertet hat.

    Das verstößt gegen IFRS 3.32, wonach der Erwerber bei einem
    Unternehmenszusammenschluss bei der Bemessung des Geschäfts- oder
    Firmenwertes von der Summe der für den Unternehmenserwerb gewährten
    Gegenleistung den (zutreffenden) Saldo aus den erworbenen Vermögenswerten
    und Schulden abzuziehen hat.

    2. Die PNE WIND AG hat in der Prognoseberichterstattung im
    zusammengefassten Lagebericht die Ertragslage unzureichend beurteilt und
    erläutert, weil sie die Prognose der Ertragslage (EBIT) kumuliert für drei
    Jahre abgegeben hat.

    Dies verstößt gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB, wonach im Konzernlagebericht
    die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
    zu beurteilen und zu erläutern ist und die zugrunde liegenden Annahmen
    anzugeben sind. Die Prognose der bedeutsamsten finanziellen
    Leistungsindikatoren muss danach so beschaffen sein, dass Prognose- und
    Istwerte für denselben Berichtszeitraum vergleichbar sind (DRS 20.126).
    Diese Voraussetzung ist nur erfüllt, wenn wenigstens explizit für den
    nächsten Berichtszeitraum und damit das nächste Geschäftsjahr (DRS
    20.127, .11) eine Prognose abgegeben wird, nicht hingegen bei einer
    kumulierten Prognose für einen längeren Zeitraum.




    Kontakt:
    Kontakte für Rückfragen

    PNE WIND AG
    Leiter Unternehmenskommunikation
    Rainer Heinsohn
    Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 453
    Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373
    E-mail: Rainer.Heinsohn@pnewind.com


    PNE WIND AG
    Investor Relations
    Scott McCollister
    Tel: +49(0) 47 21 - 7 18 - 454
    Fax: +49(0) 47 21 - 7 18 - 373
    E-mail: Scott.McCollister@pnewind.com


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    22.08.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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    Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: PNE WIND AG
    Peter-Henlein-Straße 2-4
    27472 Cuxhaven
    Deutschland
    Telefon: 04721 / 718 - 06
    Fax: 04721 / 718 - 200
    E-Mail: info@pnewind.com
    Internet: http://www.pnewind.com
    ISIN: DE000A0JBPG2, DE000A0B9VG7, , DE000A1R0741, ,
    DE000A12UMG0
    WKN: A0JBPG, A0B9VG, , A1R074, , A12UMG
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
    Stuttgart, Tradegate Exchange


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    494723 22.08.2016


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