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    Urteil  283  0 Kommentare  Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen

    MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der "Münchner Merkur" und die "tz" gehören, wollte den Rundfunkbeitrag sparen und begründete das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an einem Lokalradio-Sender.

    Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag müssen private Rundfunkanbieter nicht zahlen, weil sie nicht dazu verpflichtet werden können, zur Finanzierung der Konkurrenz beizutragen. Der Gerichtshof gab dem Verlag recht und hob damit das Urteil der ersten Instanz auf. Er ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig allerdings ausdrücklich zu./bsj/DP/stb






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    Urteil  Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen Ein Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn er selbst Anteile an einem privaten Radiosender hält. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie ein Sprecher am Montag bestätigte. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu …

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