DGAP-Stimmrechte
RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)
RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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RHÖN-KLINIKUM AG
07.09.2016 15:00
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Lesen Sie auch
Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG
Eugen Münch nimmt Bezug auf seine Meldung gemäß §§ 21 ff. WpHG vom 24.
August 2016 bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 10 % der
Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d.
Saale.
Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwelle ist auf die erstmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der RHÖN-KLINIKUM
Aktiengesellschaft, die von der HCM SE erworben wurden, zurückzuführen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilt Herr
Münch der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3
WpHG Folgendes mit:
1. Die Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird
unverändert als langfristiges strategisches Investment betrachtet.
2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM
Aktiengesellschaft zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist
bisher nicht getroffen worden. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom
24.08.2016 verfügt die HCM SE über die Möglichkeit, im Rahmen eines
Aktien-Terminkaufs zusätzlich 4,38% der Stimmrechte (2.930.000
Stimmrechte) an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft innerhalb der
nächsten zwölf Monate zu erwerben.
3. Die bisherige Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM
Aktiengesellschaft soll unverändert beibehalten werden. Darüber hinaus
wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht
angestrebt.
4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM
Aktiengesellschaft angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik
der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft.
Der Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft durch
Eugen Münch erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten
der HCM SE an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1
Nr. 1 WpHG. Die HCM SE hat den Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM
Aktiengesellschaft zu ca. 88 % mit Eigenmitteln der HCM SE sowie zu ca. 12
% mit von Eugen München im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der HCM SE
zur Verfügung gestellten Fremdmitteln der HCM SE finanziert.
Bad Neustadt a. d. Saale, 07. September 2016
Der Vorstand
Dr. Kai G. Klinger
Bereichsleiter - Investor Relations und Konzernfinanzierung
RHÖN-KLINIKUM AG
Schlossplatz 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Telefon: 09771 65 - 1318
Telefax: 09771 99 - 1736
07.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG
Salzburger Leite 1
97616 Bad Neustadt a.d.Saale
Deutschland
Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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