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    DGAP-Stimmrechte  320  0 Kommentare RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)

    RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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    RHÖN-KLINIKUM AG

    07.09.2016 15:00

    Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

    Eugen Münch nimmt Bezug auf seine Meldung gemäß §§ 21 ff. WpHG vom 24.

    August 2016 bezüglich des Überschreitens der Schwelle von 10 % der

    Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, Bad Neustadt a. d.

    Saale.

    Das Überschreiten dieser Stimmrechtsschwelle ist auf die erstmalige

    Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft, die von der HCM SE erworben wurden, zurückzuführen.

    Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele teilt Herr

    Münch der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 Sätze 1 und 3

    WpHG Folgendes mit:

    1. Die Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird

    unverändert als langfristiges strategisches Investment betrachtet.

    2. Eine Entscheidung, weitere Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist

    bisher nicht getroffen worden. Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom

    24.08.2016 verfügt die HCM SE über die Möglichkeit, im Rahmen eines

    Aktien-Terminkaufs zusätzlich 4,38% der Stimmrechte (2.930.000

    Stimmrechte) an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft innerhalb der

    nächsten zwölf Monate zu erwerben.

    3. Die bisherige Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft soll unverändert beibehalten werden. Darüber hinaus

    wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs-

    und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht

    angestrebt.

    4. Es ist keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft angestrebt, insbesondere nicht im Hinblick auf das

    Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik

    der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft.

    Der Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft durch

    Eugen Münch erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten

    der HCM SE an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 S. 1

    Nr. 1 WpHG. Die HCM SE hat den Erwerb der Stimmrechte an der RHÖN-KLINIKUM

    Aktiengesellschaft zu ca. 88 % mit Eigenmitteln der HCM SE sowie zu ca. 12

    % mit von Eugen München im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens der HCM SE

    zur Verfügung gestellten Fremdmitteln der HCM SE finanziert.

    Bad Neustadt a. d. Saale, 07. September 2016

    Der Vorstand

    Dr. Kai G. Klinger

    Bereichsleiter - Investor Relations und Konzernfinanzierung

    RHÖN-KLINIKUM AG

    Schlossplatz 1

    97616 Bad Neustadt a. d. Saale

    Telefon: 09771 65 - 1318

    Telefax: 09771 99 - 1736

    07.09.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

    Salzburger Leite 1

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Deutschland

    Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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