Riskante Finanzprodukte
Verluste garantiert? BaFin prüft binäre Optionen und Differenzgeschäfte
Die Finanzaufsicht BaFin hat weitere riskante Finanzprodukte im Visier und schließt Verbote nicht aus. Aktuell stehen Differenzgeschäften und binären Optionen unter Beobachtung bei der Behörde.
„Anleger verlieren mit dieser Art von Wetten auf minimale Preisveränderungen bei Aktien, Währungen und Rohstoffen in den allermeisten Fällen“, sagte Elisabeth Roegele,
Leiterin der Wertpapieraufsicht der BaFin, der „Welt am Sonntag“. Das habe mit klassischer Wertanlage nichts zu tun. „Bei genau solchen Angeboten sehen wir unsere Aufgabe, Verbraucher zu
schützen“, so Roegele. Sie schließe sich der aktuellen Warnung der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA vor den Produkten „voll und ganz“ an.
Ob die Behörde nach Bonitätsanleihen auch bei sogenannten Contracts for Difference (CFDs) und binären Optionen ein Verbot anstrebt, ließ Roegele offen. Solche Produktinterventionen müssten im
Vorfeld sehr sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Roegele ließ aber keinen Zweifel daran, dass es zu weiteren Interventionen kommen wird. Erst seit in Kraft treten des
Kleinanlegerschutzgesetzes im vergangenen Jahr darf die Finanzaufsicht Produkte komplett vom Markt nehmen.
Frankenschock brachte CFDs ins Licht der Öffentlichkeit
CFDs sind vor allem durch den Frankenschock Anfang 2015 in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Schweizerische Nationalbank hatte damals den Euro-Mindestkurs aufgehoben, viele CFD-Anleger
verloren in der Folge durch Nachschusspflichten Geld. „Wir können Produkte und deren Vertrieb allerdings erst seit Mitte 2015 verbieten und konnten dann auch nicht sofort ein Verbot aus dem Hut
zaubern“, sagte Roegele auf die Frage, warum die Aufsicht nicht längst reagiert habe. Mit CFDs verdienen einige Banken viel Geld. Bei der Commerzbank-Tochter Comdirect beispielsweise entfällt
mittlerweile fast ein Drittel aller Kundenorders im Wertpapierhandel auf den Bereich.
Lesen Sie auch
Banken und ihre Provisionen
Erstmals äußerte sich Roegele auch zu den Auswirkungen der ab 2018 hierzulande umgesetzten Finanzmarktrichtlinie Mifid II auf die Beratungspraxis der Banken. „Banken können danach nicht
weitermachen wie bisher“, sagte die BaFin-Exekutivdirektorin der „Welt am Sonntag“. Zwar sollten Provisions- und Honorarberatung auch künftig gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Die Banken müssten jedem Kunden aber sehr viel klarer darlegen, was beispielsweise mit den jährlichen Bestandsprovisionen für Investmentfonds geschehe und worin genau der Mehrwert für den Kunden
liege. Die BaFin werde sich die Argumente der Banken für den Erhalt der Provisionen genau anschauen. Schon heute dürfen Finanzvertriebe eigentlich nur dann Provisionen von den
Produktlieferanten kassieren, wenn mit dem Geld nachweislich die Qualität der Beratung verbessert wird. Bislang fehlte allerdings eine klare Definition, wann es sich um eine
Qualitätsverbesserung handelt.