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     424  0 Kommentare Kabinett bringt neue Wettbewerbsregeln auf den Weg

    BERLIN (dpa-AFX) - Bei Geldbußen für Kartellsünder soll künftig auch der gesamte Konzern in die Pflicht genommen werden können. Das sieht die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch verabschieden will.

    Bisher können ertappte Unternehmen die Bußgeldzahlung durch Schlupflöcher vermeiden, obwohl der gesamte Konzern von illegalen Preisabsprachen einer Tochterfirma profitiert hat. Denn durch Umstrukturierungen entziehen sich Konzerne einem Bußgeld, indem das haftende Tochterunternehmen vom Markt verschwindet. Diese Haftungslücke - nach dem Kartellfall eines Fleischfabrikanten auch "Wurstlücke" genannt - soll nun geschlossen werden.

    Mit der Gesetzesnovelle soll zudem die Fusionskontrolle angepasst werden. Gegenwärtig kann etwa der Erwerb von Internet-Unternehmen, die zwar ein erhebliches Marktpotenzial, aber bisher nur geringe Umsatzerlöse haben, von den Wettbewerbshütern häufig nicht unter die Lupe genommen werden. Dies ist selbst dann der Fall, wenn der Erwerber Marktführer ist. Künftig soll das Transaktionsvolumen - in der Regel ist das der Kaufpreis - maßgeblich sein.

    Schließlich sollen Unternehmen und Verbraucher künftig leichter vor Gericht Vermögensschäden geltend machen können, die durch ein Kartell verursacht wurden. Eine entsprechende EU-Schadenersatzrichtlinie wird dazu in deutsches Recht umgesetzt./sl/DP/tos





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