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Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ - Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsver
DGAP-News: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges
Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ -
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')
29.09.2016 / 09:24
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ -
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')
29.09.2016 / 09:24
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')
NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN,
KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN.
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung') und zur Aufhebung der
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der
Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission und gemäß
Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016.
Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ('Berenberg' oder
'Stabilisierungsmanager') hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der Shop
Apotheke Europe N.V., Venlo, Niederlande (die 'Gesellschaft') die Funktion
des Stabilisierungsmanager übernommen und wird vom 13. Oktober 2016 bis
maximal 12. November 2016 (jeweils einschließlich) (der
'Stabilisierungszeitraum') in Bezug auf die voraussichtliche Aufnahme der
Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft am Regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse am 13. Oktober 2016 (ISIN:
NL0012044747; WKN: A2AR94) berechtigt sein, in dem gemäß Artikel 5 Abs. 4
der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang, im Namen und für Rechnung
der einzelnen Konsortialbanken Mehrzuteilungen vorzunehmen oder
Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen (die 'Stabilisierungsmaßnahmen').
Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Börsenkurses oder
Marktpreises der Aktien der Gesellschaft während des
Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die Wertpapiere unter
Verkaufsdruck geraten, und sollen so den durch kurzfristige Anleger
verursachten Verkaufsdruck mindern und für diese Wertpapiere geordnete
Marktverhältnisse aufrechterhalten. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu
führen, dass der Börsenkurs oder der Marktpreis der Aktien höher sind, als
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')
NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN,
KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN.
Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung') und zur Aufhebung der
Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der
Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission und gemäß
Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
vom 8. März 2016.
Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ('Berenberg' oder
'Stabilisierungsmanager') hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der Shop
Apotheke Europe N.V., Venlo, Niederlande (die 'Gesellschaft') die Funktion
des Stabilisierungsmanager übernommen und wird vom 13. Oktober 2016 bis
maximal 12. November 2016 (jeweils einschließlich) (der
'Stabilisierungszeitraum') in Bezug auf die voraussichtliche Aufnahme der
Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft am Regulierten Markt (Prime
Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse am 13. Oktober 2016 (ISIN:
NL0012044747; WKN: A2AR94) berechtigt sein, in dem gemäß Artikel 5 Abs. 4
der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang, im Namen und für Rechnung
der einzelnen Konsortialbanken Mehrzuteilungen vorzunehmen oder
Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen (die 'Stabilisierungsmaßnahmen').
Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Börsenkurses oder
Marktpreises der Aktien der Gesellschaft während des
Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die Wertpapiere unter
Verkaufsdruck geraten, und sollen so den durch kurzfristige Anleger
verursachten Verkaufsdruck mindern und für diese Wertpapiere geordnete
Marktverhältnisse aufrechterhalten. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu
führen, dass der Börsenkurs oder der Marktpreis der Aktien höher sind, als