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    DGAP-News  249  0 Kommentare Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ - Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6 der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsver

    DGAP-News: Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG / Schlagwort(e): Sonstiges
    Korrektur der Veröffentlichung vom 28.09.2016, 20:53 Uhr MEZ/MESZ -
    Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
    der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
    Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')

    29.09.2016 / 09:24
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
    der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
    Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung')

    NICHT ZUR VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN,
    KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN.

    Bekanntmachung über Stabilisierungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 und 6
    der Verordnung 596/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über
    Marktmissbrauch ('Marktmissbrauchsverordnung') und zur Aufhebung der
    Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der
    Richtlinie 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission und gemäß
    Artikel 6 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission
    vom 8. März 2016.

    Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG ('Berenberg' oder
    'Stabilisierungsmanager') hat im Zusammenhang mit dem Börsengang der Shop
    Apotheke Europe N.V., Venlo, Niederlande (die 'Gesellschaft') die Funktion
    des Stabilisierungsmanager übernommen und wird vom 13. Oktober 2016 bis
    maximal 12. November 2016 (jeweils einschließlich) (der
    'Stabilisierungszeitraum') in Bezug auf die voraussichtliche Aufnahme der
    Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft am Regulierten Markt (Prime
    Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse am 13. Oktober 2016 (ISIN:
    NL0012044747; WKN: A2AR94) berechtigt sein, in dem gemäß Artikel 5 Abs. 4
    der Marktmissbrauchsverordnung zulässigen Umfang, im Namen und für Rechnung
    der einzelnen Konsortialbanken Mehrzuteilungen vorzunehmen oder
    Stabilisierungsmaßnahmen zu ergreifen (die 'Stabilisierungsmaßnahmen').

    Stabilisierungsmaßnahmen sind auf die Stützung des Börsenkurses oder
    Marktpreises der Aktien der Gesellschaft während des
    Stabilisierungszeitraums gerichtet, wenn die Wertpapiere unter
    Verkaufsdruck geraten, und sollen so den durch kurzfristige Anleger
    verursachten Verkaufsdruck mindern und für diese Wertpapiere geordnete
    Marktverhältnisse aufrechterhalten. Stabilisierungsmaßnahmen können dazu
    führen, dass der Börsenkurs oder der Marktpreis der Aktien höher sind, als
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    EQS Group AG
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