PTA-HV
WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 15.11.2016 in München
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
München (pta028/05.10.2016/16:45) - WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft i. L.
München
ISIN DE0007779001// WKN 777900
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Dienstag, den 15. November 2016, um 11:00 Uhr im Kulturzentrum Trudering, Seminarraum 1, Wasserburger Landstraße 32, 81825 München, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der WKM Terrain- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft i. L. ein.
I. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über die Änderung des §10 der Satzung
In §10, Abs. 2 der Satzung ist bisher festgelegt, dass ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz vom 11. Oktober 1952 von den Arbeitnehmern gewählt wird. Da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer mehr hat, kann nach dieser Fassung kein vollständiger, beschlussfähiger Aufsichtsrat bestimmt werden.
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Es wird vorgeschlagen, §10, Ab. 2 der bisherigen Satzung zu streichen und den §10 wie folgt neu zu fassen:
"(1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern.
(2) Die Wahl erfolgt auf die höchste nach dem Gesetz zulässige Anzahl von Amtsjahren, es sei denn, dass die Hauptversammlung eine kürzere Amtszeit beschließt. Als Amtsjahr gilt der Zeitraum von einer bis zum Schluss der nächstfolgenden Hauptversammlung.
(3) Die ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder sind sofort wieder wählbar.
(4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist auch ohne wichtigen Grund niederlegen."
2. Neuwahl des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG und § 10, Abs. 1 der Satzung aus 3 Mitgliedern zusammen. Die Aufsichtsratsmandate der früheren Aufsichtsratsmitglieder sind durch Zeitablauf erloschen. Es sind daher unter der Berücksichtigung von Gesetz und Satzung drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Da derzeit kein Aufsichtsrat existiert, werden in der außerordentlichen Hauptversammlung Wahlvorschläge von den Aktionären erbeten. Dabei ist bereits von Aktionären vorgeschlagen worden, im Wege der Listenwahl folgende Personen
a) Matthias Winkler, Kaufmann, Hamburg
b) Andreas Zelder, Studienrat, Kolkwitz
c) Carsten Siegemund, Dipl. Kaufmann MBA, Hamburg
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 102, Abs 1 AktG für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.