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    ROUNDUP 2/Urteil  500  0 Kommentare Steuerfahnder dürfen illegal kopierte Bankdaten nutzen

    STRASSBURG (dpa-AFX) - Deutsche Steuerfahnder dürfen Durchsuchungen auf illegal beschaffte Bankdaten stützen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag in Straßburg in einem Fall aus dem Jahr 2008, dass die Verwendung solcher Daten nicht gegen das Recht auf Schutz der Privatsphäre verstoßen habe. (Beschwerde-Nr. 33696/11)

    Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Verwendung von illegal beschaffte Bankdaten durch Steuerfahnder begrüßt. Die Entscheidung sei "eine wichtige Botschaft an alle, die sich nach den Zeiten sehnen, als das Entdeckungsrisiko für Steuerbetrüger und ihre Helfer nahe bei null lag", sagte Walter-Borjans am Donnerstag laut Mitteilung in Düsseldorf. Jetzt könne "keiner mehr mit Menschenrechten argumentieren, um die Allgemeinheit unbehelligt weiter betrügen zu können".

    Vor allem Nordrhein-Westfalen kauft regelmäßig Bankdaten - teilweise für Millionenbeträge. Nach Angaben des Landesfinanzministeriums lohnen sich diese Investitionen. Dadurch ausgelöste Steuernachzahlungen und Geldbußen summierten sich nach Angaben des Landes bis Mitte 2015 auf mehr als 1,8 Milliarden Euro.

    Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung durchsucht worden war, weil der Verdacht bestand, dass sie 100 000 Euro Steuern hinterzogen hatten. Die Durchsuchung basierte auf einer Steuer-CD, die der Bundesnachrichtendienst aus Liechtenstein gekauft hatte. Ein Bankmitarbeiter hatte die Daten zuvor illegal kopiert.

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die Nutzung der Steuer-CD 2010 erlaubt. Es hatte dabei festgestellt, dass auch Beweismittel, die rechtswidrig erlangt worden sind, im Einzelfall verwendet werden dürfen. Die Straßburger Richter hatten an diesem Grundsatz nichts auszusetzen.

    Die Durchsuchung sei auch verhältnismäßig gewesen, heißt es in dem Urteil. Steuerhinterziehung sei nämlich eine gravierende Straftat. Zudem schütze das deutsche Strafverfahrensrecht Beschuldigte ausreichend vor einem Missbrauch - etwa dadurch, dass ein Richter die Durchsuchung anordnen muss. Es weise auch nichts darauf hin, dass die Behörden absichtlich und systematisch Gesetze gebrochen hätten, um an Informationen für die Verfolgung von Steuerstraftaten zu kommen.

    Dem Ehepaar, das jetzt bis nach Straßburg gegangen war, blieb eine Geldstrafe erspart. Die Beweise genügten am Ende nicht für eine Verurteilung./cko/DP/stw





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