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Gericht verbietet Ladenöffnung am Buchmesse-Sonntag in Frankfurt
KASSEL/FRANKFURT (dpa-AFX) - In Frankfurt bleiben am Buchmesse-Sonntag die Geschäfte zu. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) angeordnet. Er kippte in einer Entscheidung vom Freitag den für dieses Wochenende geplanten verkaufsoffenen Sonntag (Az. 8 B 2618/16).
Die Ladenöffnung sei "offensichtlich rechtswidrig", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der VGH begründete das Einkaufsverbot damit, dass die Stadt Frankfurt die Öffnung der Geschäfte weder auf die Umgebung der Buchmesse begrenzt noch thematisch einen Bezug zur Messe hergestellt hatte. Der VGH gab mit seinem Beschluss Anträgen der Gewerkschaft Verdi und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) statt.
Die beiden Antragsteller begrüßten die Entscheidung. Das Gericht habe "mit einer absoluten Klarheit für das Gemeinwohl, die Gewährleistung des Sonntags als Ruhetag" entschieden, erklärten die beiden Organisationen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt kritisierte dagegen, die Absage stärke den Online-Handel und setze stationäre Geschäfte unter Druck. Außerdem sinke die Attraktivität der Innenstädte.
Die IHK forderte von der Landesregierung, über das Ladenöffnungsgesetz eine rechtssichere Lösung zu finden. Kommunen können anlässlich von Messen, Märkten oder Festen an jährlich bis zu vier Sonn- oder Feiertagen die Öffnung von Geschäften erlauben.
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Die gesetzlichen Voraussetzungen sorgten mehrfach für juristischen Streit. In Frankfurt war schon im April ein Shopping-Sonntag zum Abschluss der Musikmesse verboten worden. Unter anderem in Offenbach sowie in Weiterstadt hatten Verdi und KAB erfolgreich gegen offene Läden geklagt. Bad Soden hatte im Frühjahr nach einer Klageandrohung von Verdi auf eine Sonntagsöffnung verzichtet./moh/DP/tos