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    DGAP-Adhoc  461  0 Kommentare AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH


    AIXTRON SE / Schlagwort(e): Firmenübernahme

    24.10.2016 06:39

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    AIXTRON SE: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und Wiederaufnahme
    des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der
    Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH

    Herzogenrath, 24. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein
    weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die
    Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass das Bundesministerium für
    Wirtschaft und Energie gegenüber der Fujian Grand Chip Investment Fund LP,
    als mittelbarer Gesellschafterin der Grand Chip Investment GmbH, seine am
    8. September 2016 in Bezug auf das Übernahmeangebot der Grand Chip
    Investment GmbH erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen und eine
    Wiederaufnahme des Prüfverfahrens angekündigt hat.

    Die AIXTRON SE wurde am späten Abend des 21. Oktober 2016 über diese
    Entscheidung informiert.


    Kontakt:
    Guido Pickert
    Investor Relations & Konzernkommunikation
    T: +49 (2407) 9030-444
    F: +49 (2407) 9030-445
    invest@aixtron.com

    Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6,
    DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter
    http://www.aixtron.com verfügbar.



    Zusätzliche Informationen

    Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
    ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren
    dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American
    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die
    Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip
    Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für
    Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage
    veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American
    Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen
    Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das
    Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/
    Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der
    AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem
    Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots
    sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter
    www.grandchip-aixtron.com abrufbar.

    Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den
    USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür
    übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von
    Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften
    zulässig ist.

    Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage,
    eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit
    zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/
    Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die
    Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der
    jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig
    gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das
    Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot
    geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen
    Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC
    eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter
    www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement
    der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen
    unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein.


    24.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: AIXTRON SE
    Dornkaulstraße 2
    52134 Herzogenrath
    Deutschland
    Telefon: +49 (2407) 9030-0
    Fax: +49 (2407) 9030-40
    E-Mail: invest@aixtron.com
    Internet: www.aixtron.com
    ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0
    WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT
    Indizes: TecDAX
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
    in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate
    Exchange; Nasdaq

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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