Gericht
Keine Entschädigung für Passivrauchen im Gefängnis
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein Häftling, der selbst Raucher ist, hat keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Passivrauchens. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Ein Mann hatte wegen aus seiner Sicht "menschenunwürdiger Bedingungen" während seiner Unterbringung in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim Klage eingereicht. Die Zelle sei zu klein, die Toilette nicht abgetrennt gewesen. Zudem sei er, der selbst Raucher ist, mit anderen Rauchern untergebracht und darum der Gefahr des Passivrauchens ausgesetzt worden. Er forderte 900 Euro vom Freistaat Bayern.
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Das Landgericht München I hatte seine Klage abgewiesen, dagegen hatte er Berufung eingelegt (Az.: OLG: 1 U 1913/16, LG München I: 15 O 3175/15). Ob die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wäre der Mann nicht selbst Raucher, teilte das Gericht zunächst nicht mit./bsj/DP/fbr