Immer mit Bedacht - auch mit privater Haftpflichtversicherung
**Ihr Versicherer - der starke Partner, der Schutzengel für alle, die Sie wirklich lieben. Werbebotschaften wie diese suggerieren insbesondere bei der Haftpflicht: Wer versichert ist, kann tun und lassen, was er will.**
Ihr Versicherer - der starke Partner, der Schutzengel für alle, die Sie wirklich lieben. Werbebotschaften wie diese suggerieren insbesondere bei der Haftpflicht: Wer versichert ist, kann tun und lassen, was er will. Die Versicherung übernimmt den Schaden und bezahlt. Doch das ist Unsinn! „Zwar kümmert sich eine private Haftpflichtversicherung um die meisten Personen- und auch Sachschäden, die der Versicherte verursacht. Aber eine Police ist kein Freibrief, keine private Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ausnahmslos und immer ein“, weiß Dieter Fromm, Geschäftsführer der Finanzplattform moneymeets.com in Köln. Andernfalls wären die Risiken für die Anbieter unkalkulierbar. Wie also schaut der Geltungsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung aus?
Grundsätzlich gilt: Haftpflicht hin oder her – wer als Versicherter vorsätzlich einen Sach- oder sogar Personenschaden verursacht, dem zeigt der Haftpflichtversicherer die kalte Schulter. Zurecht: Man stelle sich nur vor, ein eingefleischter Fußballfan zerschlägt aus Wut über die Niederlage seines Lieblingsvereins ein paar Windschutzscheiben von am Straßenrand geparkten Autos. Es versteht sich von selbst, dass eine private Haftpflichtversicherung die Schäden infolge von Straftaten oder sonstigen Mutwilligkeiten nicht übernimmt.
Etwas schwieriger wird die ganze Sache, sobald ein Sach- oder Personenschaden aus grober Fahrlässigkeit resultiert. Klassische Beispiele dafür sind die mangelnde Aufsicht über brennende Kerzen oder das Überqueren der Straße bei einer roten Ampel. Die übliche Antwort auf die Frage, ob die private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen zahlt, erinnert an Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber ... Konkret bedeutet dies: Für den Versicherten besteht das nicht unerhebliche Risiko, dass sein Versicherer dann die Leistung spürbar kürzt, also nicht den gesamten Schaden reguliert.
Für Laien sind grobe und einfache Fahrlässigkeit oft schwer zu unterscheiden. Bei der Frage nach dem Geltungsbereich einer privaten Haftpflichtversicherung kommt der Versicherte nicht umhin, sich das Kleingedruckte, also den jeweiligen Haftpflichttarif, anzuschauen. Zumal die privaten Haftpflichtversicherer mittlerweile Tarife anbieten, bei dem sogenannter Basisschutz von einem „Premiumschutz“ unterschieden wird. Es liegt auf der Hand, dass zwischen Einheitskost (= Basisschutz) und Fünf-Gänge-Menü (= Premiumschutz) oft Welten liegen. Der Versicherte muss deshalb entsprechend seines individuellen Bedarfs entscheiden, welcher Haftpflichtversicherungsschutz für ihn persönlich passt. Weitere Infos zur Privaten Haftpflichtversicherung unter www.moneymeets.com.