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    Skandal-HV des Jahres 2016!  7798  0 Kommentare Die Irrfahrt geht weiter!

    Die jüngste Hauptversammlung der Constantin Medien war ein Skandal! Vor rund einem Jahr hatte die Vorstandswoche als erstes Medium in Deutschland die heimliche Machtübernahme von Dieter Hahn bei Constantin Medien aufgedeckt („Die Irrfahrt des Dieter Hahn“, Vorstandswoche Exklusiv-Meldung vom 09.11.2016) und war nunmehr auch zu Besuch auf der Hauptversammlung im Paulaner am Nockherberg. Über das Unternehmen selbst dürfen Sie sich eigentlich nicht wundern. So firmierte die heutige Constantin Medien AG einst unter dem Namen EM.TV am Neuen Markt und galt als die Skandalnudel schlechthin. Offensichtlich ist die DNA der Gesellschaft völlig kaputt. Auf der Hauptversammlung fühlten sich die anwesenden Aktionäre in die Vergangenheit zurückversetzt.

    Ausgerechnet der betagte und im Laufe der Zeit immer träger werdende Werner Klatten sollte diese Versammlung leiten. Nach eigenen Angaben hatte der Aufsichtsrat der Constantin Medien AG am Morgen der Hauptversammlung hierzu einen Beschluss gefasst. Eigentlich müsste Oberaufseher Dieter Hahn die Versammlung leiten. Aber analog zur desaströsen Hauptversammlung im Juli 2016 hatte Hahn nicht den Drang, die Versammlungsleitung zu übernehmen. Beim überaus selbstbewussten Hahn kein Wunder, denn er scheut die Organverantwortung seit Jahren schon wie der Teufel das Weihwasser und lässt lieber andere die Drecksarbeit machen. Im Constantin-Aufsichtsrat ist die Risiko-Aversion wohl ausgeprägt, denn kein anderes Mitglied des Aufsichtsrats war zur Versammlungsleitung bereit, weshalb der Aufsichtsrat den über 70-jährigen Klatten ausgebuddelt hatte. Weshalb sich Klatten hierzu bereit erklärte, der dies weder persönlich noch finanziell notwendig haben dürfte, ist uns ein Rätsel. Ohnehin war Klatten, der dafür sicherlich für seine Arbeit fürstlich entlohnt wurde, eine Fehlbesetzung für dieses Amt.

    Klatten mag als einstiger Geschäftsführer von Sat.1 und auch beim Spiegel-Verlag durchaus Erfolg gehabt haben. Er war zudem lange Zeit CEO der EM.TV. Das Unternehmen, welches vor Constantin Medien noch unter dem Namen EM.Sport Media AG firmierte, hat er indes mehr schlecht als recht saniert. 2007 hat er netto mehr als 41 Mio. Euro versenkt. 2008 übergab Klatten das Zepter an Bernhard Burgener. 2008 wurden knapp 130 Mio. Euro versenkt. Kurzum: Burgener hat von Klatten einen Scherbenhaufen übernommen. Ein Aktionär, der früher Verwaltungsrat bei Highlight war, brachte es auf den Punkt: „Jedes Mal wenn der Bernhard damals den Schrank bei Constantin Medien aufgemacht hat, kam eine neue Scheiße raus.“

    Ausgerechnet dieser tattrige Klatten wurde übrigens für seine „Glanzleistung“ noch mit einem Aufsichtsratsmandat bei Constantin Medien belohnt und mit einem gut dotierten Vertrag als Präsident des Verwaltungsrates bei der Schweizer Highlight Communications. Hahn, der sich ja immer ganz gerne über die Gehälter der Schweizer Truppe beschwert, sollte sich eigentlich nicht wundern. Üppige Gehälter waren bei der einstigen EM.Sport Media durchaus normal. Für seine Leistung kassierte Klatten damals als CEO im Jahr 2006 inklusive variabler Zahlungen einen Betrag von über 0.9 Mio. Euro, 2007 mehr als 1.2 Mio. Euro und für die ersten 8 Monate im Jahr 2008 nochmals mehr als 0.9 Mio. Euro. Als Sesselwarmhalter bei Highlight kassierte er pro Jahr 300.000 Franken über einen Beratervertrag. Dieser endete zum Glück Ende 2010. Burgener dürfte damals 3 Kreuze geschlagen haben. Klatten ist durchaus dem Umfeld von Hahn zuzuordnen. Und nunmehr sollte der Kapitalvernichter und gut bezahlte Ex-CEO von Constantin Medien und Ex-Verwaltungsratschef von Highlight, Werner Klatten, diese Hauptversammlung leiten. Die Aktionäre waren mit diesem Versammlungsleiter natürlich keineswegs glücklich. Es folgten mehrere Anträge Klatten als Versammlungsleiter abzuwählen, denen sich dieser allerdings rechtswidrig nicht zur Abstimmung stellte, sondern sie lapidar zurückwies, da es hierfür keinen Grund gäbe.

    Auftakt zur skandalösen Hauptversammlung

    Für einen turbulenten Auftakt der Hauptversammlung hatte Klatten jedenfalls gesorgt. Über den 1. Tag der Hauptversammlung stellten die Aktionäre zahlreiche Fragen an die Gesellschaft. Zu den prominentesten Aktionären zählten neben Hahn und Burgener, die jeweils direkt oder indirekt knapp 30 % der Anteile der Constantin Medien AG halten, noch die HV-Profis Karl-Walter Freitag, Caterina Steeg, Manfred Klein samt seiner Partnerin Martina Schütz und Leonhard Knoll von der Uni Würzburg, sowie zahlreiche Rechtsanwälte. HV-Terrorist Klein trieb mit der Gesellschaft seine üblichen Spielchen. Freitag hingegen haben wir schon deutlich aktiver erlebt. Positiv überrascht waren wir indes von HV-Klägerin Steeg, die perfekt vorbereitet war und inhaltlich die richtigen und wichtigen Fragen stellte. All dies hat die Gesellschaft  kaum gekümmert. CEO Fred Kogel und sein CFO Leif Arne Anders haben sämtliche Fragen, die ihnen das Backoffice aufs Papier getippt hatten, mehr schlecht als recht beantwortet. Steeg musste Kogel sogar darauf hinweisen, dass wenn er schon stupide die Antworten aus dem Backoffice vorliest, möge er doch wenigstens dabei sein Gehirn einschalten. Lediglich Sport-Vorstand Olaf Schröder schien seine Anteilseigner noch ernst zu nehmen. Er hat seine Fragen im Wesentlichen vernünftig beantwortet und war hierbei durchaus emotional aufgrund der völlig zerrütteten Verhältnisse in der Gesellschaft.

    Während die Beantwortung der Fragen seitens Anders eines CFO nicht würdig war, zeigte sich Kogel dreist und völlig abgeklärt. Fragen an den Aufsichtsrat der Gesellschaft wurden überhaupt keine beantwortet. Formaljuristisch ist es zwar so, dass der Auskunftsanspruch auf einer Hauptversammlung nur gegen den Vorstand einer Gesellschaft gilt und eben nicht gegenüber dem Aufsichtsrat. Allerdings hat der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Was Kogel vielleicht nicht weiß: Auch der Aufsichtsrat ist Teil der Gesellschaft! Also gibt es eine klare Auskunftspflicht des Vorstandes auch über Angelegenheiten des Aufsichtsrates. Kogel kann sich dabei nicht darauf zurückziehen, dass dies „Sache des Aufsichtsrats ist und er deshalb dazu nichts sagen kann“. Bereits hier dürfte das Unternehmen gegen den Anspruch auf Auskunft nach § 131 Aktiengesetz massiv verstoßen haben, was zur Anfechtbarkeit der Hauptversammlung führen kann.

    Versammlungsleiter Franz Enderle

    Aber die Gesellschaft, also der Vorstand und Aufsichtsrat, dürften eine Anfechtbarkeit der Hauptversammlung bewusst in Kauf genommen haben. Am 2. Tag der Hauptversammlung beglückte nicht mehr Klatten die Aktionäre als Versammlungsleiter, sondern Rechtsanwalt Franz Enderle von der bekannten, bisweilen auch gefürchteten Münchener Anwaltskanzlei Bub Gauweiler & Partner. Enderle, der bereits am 1. Tag der Hauptversammlung auf dem Podium bräsig Platz nahm und dort den Versammlungsleiter Klatten beraten hatte, war den Aktionären durchaus wohl bekannt. Sie erinnern sich vielleicht?

    Enderle war der Versammlungsleiter der skandalösen Hauptversammlung im Juli dieses Jahres, die irgendwann abgebrochen wurde und bei der Enderle zahlreiche Stimmen von Aktionären nach Gutdünken einfach ausgeschlossen hatte. So war es logisch, dass an beiden Tagen zahlreiche Fragen bezüglich der Zulassung von Stimmrechten gestellt wurden. Beantwortet wurden dazu natürlich keinerlei Fragen. Die Wahrheit und den gut geplanten Schlachtplan sollten die Aktionäre erst am 2. Tag der Hauptversammlung gegen 20 Uhr erfahren. Nach Ende der Generaldebatte und Beantwortung der Fragen leitete Enderle zur Abstimmung über. Kurz und schmerzlos teilte Enderle mit, dass er den Stimmenpool rund um Bernhard Burgener schlichtweg ausschließt. Als Grund nannte Enderle lediglich, dass eine Stimmrechtsmitteilung dieses Pools vom Juni falsch sei. Nach unseren Informationen dürfte hier aber nichts dran sein. Enderle zog indes seinen Schlachtplan voll durch, der von Anfang an festgestanden haben dürfte. Es ist schon sehr dreist seine Anteilseigner 2 Tage auf einer Hauptversammlung sitzen zu lassen, um dann am Abend des 2. Tages mitzuteilen, dass fast 30 % der Stimmen von der Abstimmung ausgeschlossen werden. Das hätte die Gesellschaft gleich am 1. Tag der Versammlung kurz nach der Eröffnung mitteilen können. Dann wäre die Sache ebenfalls klar gewesen. Aufgrund dieser Unverschämtheit ging ein Teil der Aktionäre natürlich auf die Barrikaden. Selbst Enderle, der nach außen immer den Eindruck erweckt, dreimal chemisch gereinigt zu sein, war zunächst recht klein mit Hut.

    Hilferufend forderte er nach der Security-Einheit aus dem Backoffice, die sich dann vor dem Podium positionierte. Ein Schauspiel, was einer Gesellschaft wie Constantin Medien absolut unwürdig ist. Dann fuhr Enderle, der sich fortan durch die Security sichtbar sicherer fühlte, eiskalt mit der Abstimmung fort. Es ist ohnehin bezeichnend für den Zustand einer Gesellschaft, wenn sie für eine Hauptversammlung etwa 20 Mitarbeiter einer professionellen Security-Firma aus Weiden in der Oberpfalz benötigt.

    Abstimmung wird zur Farce

    Nach dem Ausschluss der Stimmen vom Pool Burgener war die Abstimmung natürlich eine Farce, die Abstimmungsergebnisse an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Vom Grundkapital waren inklusive Pool Burgener rund 75 % des Kapitals anwesend. Jeweils 30 % sind Hahn und Burgener zuzuordnen. Die freien Aktionäre waren mit rund 15 % anwesend. Und genau diese Aktionäre stimmten bei nahezu allen Tagesordnungspunkten gegen die Gesellschaft. Also gegen Hahn und Kogel. Wäre alles fair und rechtlich einwandfrei verlaufen, wäre der Antrag zur Abwahl des Versammlungsleiters durchgegangen. Interessanterweise stellte Enderle diesen Antrag am Abend des 2. Tages doch noch zur Abstimmung, da er aufgrund des Stimmenausschlusses wusste, wie die Abstimmung ausgeht. Mit den Stimmen von Hahn drohte keine Gefahr.

    Ebenfalls positiv ausgefallen wäre die Abstimmung zur Absetzung des TOP 7, Fokussierung auf Sport und Verkauf Constantin Film sowie der Antrag auf Vertagung der Hauptversammlung. Immerhin: Dieter Hahn wurde als Aufsichtsrat nicht entlastet. Hierbei waren seine eigenen Stimmen natürlich ausgeschlossen. Bei dieser Abstimmung hatte der Freefloat das Sagen mit dem Ergebnis, dass er nicht entlastet wurde. Ein Denkzettel. Jedoch hat eine Nicht-Entlastung keinerlei Auswirkung, weshalb Hahn dies auch herzlich egal sein dürfte. Ebenfalls nicht erfolgreich wäre die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder Andrea Laub, Stefan Collorio und Jörn Arne Rees gewesen sowie die Beschlussfassung über die Neuausrichtung der Constantin Medien AG. Zudem wurde positiv über die Sonderprüfung Beschluss gefasst – dieser Beschluss wäre aber ohnehin gefasst worden, da er von Hahn so gestellt wurde, dass hier in der Tat ein Stimmrechtsausschluss von Burgener zu erfolgen hat. Gar nicht erst zur Abstimmung gestellt wurden die Anträge von Burgener, Mitglieder des Aufsichtsrats abwählen zu lassen und dem CEO Fred Kogel und dem CFO Leif Arne Anders das Vertrauen zu entziehen, da Enderle bekanntlich diese Stimmen ausschloss und damit diese Anträge für nicht zulässig erklärte. Bei korrekter Abstimmung hierüber, wären diese Beschlüsse indes erfolgreich gefasst worden. Kogel und Anders wären schon heute ihren Job los. Kogel, der pro Jahr 700.000 Euro als CEO verdient, wird das Unternehmen nun mit seiner Gage weiter belasten.

    BGH Rechtsanwältin auf dem Podium

    Die Hauptversammlung der Constantin Medien war insgesamt ein Meisterstück von Anwaltsprofi Franz Enderle, der seinen Schlachtplan zu Gunsten von Kogel und Hahn gnadenlos durchgezogen hat. Die Folge sind natürlich Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung, die in etwa Kosten von bis zu 750 000 Euro verursachen wird, nachdem die versemmelte Hauptversammlung im Juli schon mit knapp 0.5 Mio. Euro zu Buche geschlagen hat. Interessant wäre natürlich was Enderle für seinen Auftritt kassiert. Angeblich hat Enderle in diesem Jahr der Gesellschaft noch gar keine Rechnung gestellt. Zu seinem Stundensatz erteilte die Firma jedoch keine Auskunft. Jedenfalls will Burgener und zahlreiche andere Aktionäre die Versammlung über eine entsprechende Klage anfechten. Dieser Prozess wird vermutlich Jahre dauern. Frühestens im Frühjahr 2017 dürfte das Landgericht München terminieren. Wir gehen davon aus, dass dieser Rechtsstreit vor der Kammer kein Ende findet und vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt wird. Weder Hahn noch Burgener dürften eine Niederlage vor dem Landgericht akzeptieren. Das OLG dürfte allenfalls Ende 2017 oder sogar erst 2018 über den Fall entscheiden. Falls dann die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wird, wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, um am Ende eventuell in Karlsruhe beim BGH zu landen.

    Für den BGH scheint sich die Gesellschaft schon vorbereitet haben. Constantin Medien hat zur Unterstützung für die Hauptversammlung mehrere Anwaltskanzleien mandatiert und das Backoffice mit Anwälten vollgestopft. Sogar Hildegard Ziemons, die seit 2013 Rechtsanwältin beim Bundesgerichtshof ist und zuvor Partnerin bei der Sozietät CMS Hasche Sigle war, wurde von der Gesellschaft zu dieser Hauptversammlung mandatiert. Wenigstens am 1. Tag der Hauptversammlung nahm Ziemons sogar in 2. Reihe auf dem Podium Platz. Warum sich eine BGH-Anwältin für eine solche Sache hergibt, können wir nicht nachvollziehen. Noch weniger nachvollziehbar ist, warum die Gesellschaft überhaupt eine BGH-Anwältin für eine Hauptversammlung mandatiert. Wir haben uns bei diversen HV-Berufsklägern sachkundig gemacht und dazu HV-Dienstleister befragt. Keinem dieser erfahrenen HV-Teilnehmern und Dienstleistern war es bekannt, dass eine Gesellschaft bereits zum Tage der eigenen Hauptversammlung den Rat einer BGH-Anwältin hinzuzieht.

    Fakt ist: Die Gesellschaft handelte mit ihren ausgebufften Anwälten sicherlich nach einem üblichen Muster. Sollen die Aktionäre doch erst einmal durch alle Instanzen klagen, während in dieser Zeit Tatsachen geschaffen werden. Diese Option gibt das Aktiengesetz durchaus her, obwohl die Gesellschaft damit voll ins Risiko geht und die Beschlüsse früher oder später für nichtig erklärt werden können. Trifft dieser Fall ein, dann sind natürlich Tür und Tor für die die Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen geöffnet. Zu verantworten hat dies dann die Gesellschaft, vertreten durch den Vorstand und den Aufsichtsrat. Etwas aufpassen sollten vor allem die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder Rees, Collorio und Laub. Sollte die Nichtigkeit ihrer Wahl feststehen, wäre dies für das Unternehmen möglicherweise ein Problem. Sobald die Anfechtungsklagen bei Kogel und Hahn in den nächsten Wochen eintreffen, sind diese drei allenfalls Aufsichtsräte unter der Maßgabe eines fehlerhaft besetzten Organs tätig. Das ist durchaus auch ein persönliches Risiko. Weshalb sich diesem Risiko ausgerechnet Andrea Laub aussetzt, ist fraglich. Immerhin hat sie einen Ruf zu verlieren. Laub ist Director Finance und Head of Shared Services der Burda Style Group. Aber Frau Laub dürfte alt genug sein, um dieses Risiko einschätzen und mit den Konsequenzen dieser skandalösen Hauptversammlung, mit dem willkürlichen Ausschluss von Stimmen, leben zu können.

    Machen Hahn oder Burgener ein Übernahmeangebot?

    Spannend ist nunmehr die Frage, wie es außerhalb der Gerichtssäle weitergeht. Hahn hatte auf der Hauptversammlung schon erklärt, dass einer der beiden (er selbst oder Burgener) dem anderen die Aktien abkaufen müsste. Hahn schlug in diesem Zusammenhang vor, dass beide auf Papier einen Kaufpreis notieren und das höhere Gebot den Zuschlag erhält. Angeblich hat Hahn dazu einen Mediator vorgeschlagen. Hierbei soll es sich Unternehmenskreisen zufolge ausgerechnet um Franz Enderle handeln. Wie aus der Schweiz zu hören ist, will Burgener dieses Angebot nicht annehmen, da er im Worst Case seine Anteile an Hahn verlieren würde, zudem ist das Vertrauen in seinen einstigen Geschäftspartner Hahn zerstört. Um Bewegung in die zerrüttete Gesellschaft zu bringen, muss einer der beiden ausscheiden. Sonst geht die Hängepartie ewig weiter. Derzeit gibt es indes keine Indikation, dass sich einer der beiden Herren bewegt. Kauft der eine dem anderen die Anteile ab, muss zudem an die freien Aktionäre ein Übernahmeangebot unterbreitet werden. Auf Basis eines aktuellen Kurses von 1.75 Euro und einem Börsenwert von mehr als 165 Mio. Euro, müssten die Herren mehr als 100 Mio. Euro parat halten. Weder Hahn noch Burgener dürften privat über diese Kriegskasse verfügen. Ende daher völlig offen. Außerdem fallen bei einem Übernahmeangebot die üppig vorhandenen Verlustvorträge der Gesellschaft weg, zumindest laut aktueller Gesetzgebung.

    Wird Highlight bald nicht mehr vollkonsolidiert?

    Die katastrophale Außendarstellung von Constantin Medien sollte sich früher oder später merklich im Zahlenwerk niederschlagen. Bereits in diesem Jahr dürften die Kosten aufgrund der beiden Hauptversammlungen und der allgemeinen Beratungskosten aufgrund des Streits zwischen Hahn und Burgener auf Seiten der Gesellschaft die Marke von 1 Mio. Euro ganz locker sprengen. Geld, welches Constantin Medien eigentlich nicht wirklich haben dürfte. Sie müssen bei Constantin Medien beachten, dass die konsolidierte IFRS Bilanz aktuell völlig uninteressant ist. Die Konzernbilanz sieht relativ vernünftig aus. Allerdings nur, weil das Unternehmen das solide Zahlenwerk der Highlight Communications konsolidiert. Highlight ist Eigentümer der Constantin Film AG und der TEAM Holding. Letztere ist aufgrund des UEFA-Deals eine Gelddruckmaschine. An der Highlight hält Constantin Medien AG angeblich einen Anteil von über 60 %. Allerdings hat Kogel auf einen Anteil von knapp 25 Mio. Highlight-Aktien oder über 50 % derzeit dummerweise überhaupt keinen Zugriff. Noch nicht einmal auf das Stimmrecht dieser Aktien. Das könnte für Kogel ein echtes Problem werden.

    Constantin Medien hat diese Aktien an die Stella Finanz verpfändet und dafür vor einiger Zeit ein Darlehen erhalten. Stella Finanz behauptet sogar, dass die Aktien nicht verpfändet wurden, sondern sicherungsübereignet wurden und ihr daher auch die Stimmrechte an Highlight zustehen. Wie Sie wissen, war das Unternehmen immer etwas klamm. Burgener war CEO von Constantin Medien in der Zeit von 2008 bis Ende 2015. Vor allem in den Jahren 2008 bis mindestens 2014 war das Unternehmen nicht in der Lage ein klassisches Bankdarlehen aufzunehmen. Den Banken war in der Vergangenheit nämlich schlicht das Risiko zu groß. Von Anwalt Enderle war auf der Hauptversammlung sogar zu erfahren, dass das Unternehmen vor einigen Jahren sogar kurz vor der Insolvenz stand und er dies gemeinsam mit Burgerner federführend verhinderte. Enderle ist bei Constantin Medien quasi der Haus- und Hofanwalt. Da kein Geld bei Banken zu holen war, musste Burgener ein entsprechendes Darlehen aufnehmen. Dieses Darlehen wurde von Kogel per Ende Juni 2016 gekündigt. Stella Finanz weigert sich allerdings die Rückzahlung des Darlehens anzunehmen und somit die Aktien an Highlight freizugeben.

    Über diese Sache streitet sich Constantin Medien vor deutschen und schweizerischen Gerichten. Auch diese Verfahren dürften sich hinziehen. Inzwischen wurde Stella Finanz von ihrem Eigentümer sogar an eine Firma aus Marokko verkauft. Das könnte für Kogel noch ein ganz spezielles Abenteuer werden. Wie Kogel im Q3 Bericht der Constantin Medien AG ausführt, besteht das Risiko, dass bei einem letztinstanzlichen Gerichtsentscheid, welcher feststellen würde, dass die an die Stella Finanz AG verpfändeten knapp 25 Mio. Highlight-Aktien nicht verpfändet, sondern sicherungsübereignet wurden, die Vollkonsolidierung der Highlight entfällt. Dies hätte auf das Zahlenwerk der Gesellschaft fatale Folgen. Das Stella-Darlehen hat insgesamt ein Volumen von 36 Mio. Euro. Im Gegenwert stehen bei Kursen von 5.10 Euro die Highlight-Aktien im Volumen von ca. 125 Mio. Euro. Sollte Kogel allerdings weder zeitnah über das Stimmrecht verfügen können noch im schlimmsten Fall auch die Aktien nicht mehr zurückerhalten, fragen wir uns, wie die eigentlich stets akkurat arbeitenden Wirtschaftsprüfer von PricewaterhouseCoopers (PwC) die Beteiligung im Einzelabschluss an Highlight behandeln wollen. Droht hier aus Vorsichtsgründen sogar eine herbe Abschreibung? Wir warten gespannt auf den Jahresabschluss. Jedenfalls dürfte Kogel mit PwC großen Gesprächsbedarf haben.

    Wird die Anleihe zurückbezahlt?

    Aktionäre und vor allem die Inhaber der Anleihe der Constantin Medien AG sollten sich ohnehin mit dem Einzelabschluss der Gesellschaft intensiv auseinandersetzen. Wie geschildert, hilft der konsolidierte IFRS-Kram aufgrund der Streitigkeiten nicht weiter. Und im Einzelabschluss sieht es bei Constantin Medien nichts besonders sexy aus. Direkt unter dieser Gesellschaft ist das Geschäft rund um Sport1 und der Produktionstochter Plazamedia angesiedelt. Das Unternehmen stellt dieses Segment im Konzern unter „Sport“ dar. Nach 9 Monaten lag das Segmentergebnis bei lediglich 5.8 Mio. Euro. Der Umsatz lag bei über 111 Mio. Euro. Die Marge von 5.2 % ist relativ dünn. Die anderen Segmente können Sie getrost vergessen, da es sich hierbei um  Highlight-Aktivitäten handelt. Constantin Medien lebt derzeit vom Segmentergebnis Sport. Hier muss der Cashflow so gut sein, dass er die recht üppigen Holding-Kosten der Gesellschaft in München von Kogel & Co. trägt. Blicken wir nunmehr in den Einzelabschluss der Gesellschaft per Ende des Jahres 2015, machen wir uns durchaus etwas Sorgen um das Unternehmen. Per Ende Dezember war die Kasse im Einzelabschluss lediglich mit 3.4 Mio. Euro gefüllt. Bankschulden sind Fehlanzeige. Allerdings hat das Unternehmen Schulden gegenüber einem Privatinvestor in Höhe von rund 36 Mio. Euro (Stella) und gegenüber Inhabern der Anleihe von sage und schreibe 65 Mio. Euro. Die Anleihe wird zu 7 % verzinst und muss im April 2018 zurückbezahlt werden. Alleine für die Anleihe muss Kogel jedes Jahr mehr als 4.5 Mio. Euro an Zinsen abdrücken. Ohne die Dividenden aus Highlight, könnte Constantin Medien eventuell Probleme bekommen. Zudem fragen wir uns, wie Kogel überhaupt die Anleihe zurückzahlen will. Uns wundert es langsam nicht mehr, dass er über die Highlight die Anteile an der Constantin Film AG verkaufen will, um dann eine Ausschüttung zu erhalten und damit die Anleihe zurückzahlen kann. Natürlich hat das Unternehmen noch einen weiteren Anteil an Highlight-Aktien, die völlig frei zu veräußern sind. Diese könnte Kogel natürlich jeder Zeit verkaufen, sofern er ganz dringend Geld braucht.

    Übt Sky heftigen Druck auf Sport1 aus?

    Von den Zukunftsaussichten von Sport1 und Plazamedia sowie dem Vorhaben von Kogel, sich künftig auf das Thema Sport zu konzentrieren, sind wir nicht wirklich angetan. Kogel knallte zwar viele Schlagwörter mit seiner Präsentation auf der Hauptversammlung an die Wand, aber mit Zahlen für seine Vision des Sport-Konzerns hielt er sich vornehm zurück. Vermutlich weil er sie selbst nicht kennt. Wir sind jedenfalls skeptisch. Bei Plazamedia dürfte die Hütte brennen. Im nächsten Jahr fliegen bei der Gesellschaft 50 Leute raus, 25 % der gesamten Belegschaft, weil der Produktionsvertrag mit Sky nicht mehr verlängert wurde. Mit Sky scheint Constantin Medien bzw. Sport1 einen echten Feind zu haben. Sport1 hat bekanntlich die wichtigen Live-Rechte für eine Montags-Übertragung der 2. Bundesliga verloren. Gegen Sky. Olaf Schröder gab auf der Hauptversammlung zu, dass Sky hierzu ein unmoralisches Angebot auf den Tisch legte und es für Sport1 wenig sinnvoll war, hiergegen anzukämpfen. Ganz offensichtlich hat es Sky auf Sport1 im negativen Sinne abgesehen. Nunmehr plant Sky sogar, ebenfalls sonntags, ein neues Format zum „Doppelpass“ von Sport1 ins Leben zu rufen. Ausgerechnet Jörg Wontorra soll das neue Parallel-Format moderieren. Wontorra war das Aushängeschild des beliebten „Doppelpass“. Er wollte eigentlich kürzer treten. Das Geld von Sky könnte Wontorra aber locken. Setzt Sky auch diesen Plan um, dann dürfte klar sein, dass Sky offensichtlich jedes Mittel recht ist, um gegen Sport1 direkt anzutreten. Sport1 dürfte dabei den Kürzeren ziehen.

    Ganz offensichtlich ist Sky über Constantin Medien massiv verärgert. Grund könnte das Platzen eines Deals von vor 2 Jahren sein. Eine Vereinbarung sah einst den Verkauf von 100 % der Anteile an der Plazamedia GmbH sowie den Verkauf von jeweils 25.1 % der Anteile an der Sport1 GmbH und der Constantin Sport Marketing GmbH vor. Der Deal sollte Constantin Medien knapp 60 Mio. Euro in die Kasse spülen. Warum der Deal schlussendlich geplatzt ist, ist bis heute nicht ganz klar. Angeblich wollte Constantin Medien auf Wirken des damaligen Aufsichtsrats mehr Geld von Sky. Dies wird allerdings von anderen Kreisen als falsch zurückgewiesen. Die Wahrheit wird hier im Dunkeln bleiben. Fakt ist indes, dass Sky seit dem Platzen dieser Transaktion ohne Sport1 und Plazamedia plant und ganz offensichtlich versucht diesen Gesellschaften das Leben schwerer zu machen.

    Vorsicht bei Aktie und Anleihe! Aber…

    Über der Constantin Medien AG tobt ein Sturm. Sollte Kogel tatsächlich den Anteil an Highlight nicht mehr konsolidieren können, regnet es ganz nass in die Scheune rein. Sofern es zwischen Hahn und Burgener zu keiner einvernehmlichen Lösung kommt, wird es Constantin Medien schwer haben, wieder auf Linie zu kommen. Kein einziger Investor dürfte derzeit unter diesen Umständen in das Unternehmen investieren. Roadshows oder Investorenpräsentationen kann sich Kogel derzeit eigentlich sparen. Zumal das Unternehmen auf der Hauptversammlung die Aktionäre bzw. deren Rechte mit Füßen getreten hat und die Anteilseigner insgesamt schlecht behandelt wurden. Kein seriöser Investor will in eine solche Skandalnudel Geld investieren und Aktien kaufen. Dasselbe gilt auch für die Begebung einer neuen Anleihe, um eventuell die alte Anleihe zu refinanzieren. Eine Chance für die Aktie sehen wir derzeit nur, wenn Burgener oder Hahn oder ein dritter Außenstehender ein Übernahmeangebot unterbreitet. Ansonsten raten wir bei Aktie und Anleihe zur erhöhten Vorsicht, auch wenn im Falle einer Übernahme Kurs von mehr als 2.50 Euro wahrscheinlich sind.

    www.vorstandswoche.de



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    Redaktion Vorstandswoche
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    Die Vorstandswoche ist eine Börsenpublikation mit Fokus auf den deutschsprachigen Aktienmarkt. Sie erscheint seit dem Jahr 2015 und berichtet fundiert und exklusiv über börsennotierte Unternehmen.
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