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    T-Aktie  156  0 Kommentare
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    Kläger können hoffen

    Lieber Leser,

    kürzlich habe ich hier im „Schlussgong“ über das 20-jährige Jubiläum der T-Aktie geschrieben. Dabei ging es inhaltlich vor allem um die Entwicklung der T-Aktie und darum, dass die herben Kursverluste kurz nach der Jahrtausendwende zahlreiche deutsche Kleinanleger schmerzlich trafen und viele von ihnen deshalb noch heute die Finger von Aktien lassen. Heute möchte ich mich einem anderen Aspekt der T-Aktie widmen. Nämlich der Klage von 17.000 Privatanlegern gegen die Deutsche Telekom. In diesem Zusammenhang erging vorgestern ein Urteil, das die Kläger hoffen lässt.

    Aktuelles Urteil zur T-Aktie

    Viele Anleger zogen gegen die Telekom vor Gericht, weil sie mit der T-Aktie teils horrende Verluste erlitten hatten und sich von der Telekom betrogen fühlten. Der Vorwurf: Die Telekom habe im letzten Börsenprospekt die wirtschaftliche Lage geschönt. Seitdem ist über ein Jahrzehnt vergangenen. Nun aber dürfen die 17.000 Privatanleger auf Schadenersatz hoffen. „Die Telekom muss für einen grundlegenden Fehler in dem Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 grundsätzlich haften“, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem vorgestern verkündeten Urteil. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Denn die Telekom kann noch Revision am Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Der Telekom-Konzern prüft nun, ob er das tun wird. Allerdings würde das aktuelle Urteil selbst dann, wenn es denn rechtskräftig werden würde, noch nicht bedeuten, dass alle 17.000 Kläger automatisch Schadenersatz zugesprochen bekämen. Denn in diesem Fall müsste das Landgericht noch jeden der 17.000 Einzelfälle daraufhin individuell prüfen, ob und inwieweit der Prospektfehler die Kaufentscheidung der Anleger entscheidend beeinflusst hat. Mit anderen Worten: Wenn das Urteil des OLG Frankfurt rechtskräftig wird, bekommen die Anleger nur dann einen Schadenersatz, wenn im nächsten Schritt das Landgericht feststellt, dass der Prospektfehler bei der Kaufentscheidung der Telekom-Aktien durch die Kläger eine entscheidende Rolle gespielt hat.

    Anwälte fordern 200 Mio. Euro von der Telekom

    Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei den Musterkläger im Prozess gegen die Telekom vertritt, macht für die 17.000 Kläger inklusive der gesetzlichen Verzugszinsen 200 Mio. Euro Schadenersatz geltend. Dabei geht es aber nur um Verluste, die den Anlegern durch den Kauf von T-Aktien aus dem 3. Telekom-Börsengang im Juni 2000 entstanden sind. Der erste Börsengang der Telekom im Jahr 1996 und die zweite Aktienplatzierung aus dem Jahr 1999 waren nicht Gegenstand des Prozesses. Das bedeutet: Es haben gemäß des noch nicht rechtskräftigen Urteils des OLG Frankfurt überhaupt nur diejenigen Anleger einen theoretischen Schadenersatzanspruch, die sich am dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 beteiligt haben. Ich gehe davon aus, dass es noch Jahre dauern wird, bis Schadenersatz in dieser Sache geleistet wird – wenn denn in letzter Instanz ein solches Urteil verkündet wird. Die Deutsche Telekom wird in diesem Fall auf Zeit spielen und hoffen, dass möglichst viele Anleger, die einst geschädigt wurden, den Fall aus den Augen verlieren. Hier im „Schlussgong“ werde ich die Klage gegen die Telekom weiterhin für Sie beobachten und über neue Entwicklungen berichten.

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    Herzliche Grüße

    Ihr Robert Sasse

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    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    T-Aktie Kläger können hoffen Lieber Leser, kürzlich habe ich hier im „Schlussgong“ über das 20-jährige Jubiläum der T-Aktie geschrieben. Dabei ging es inhaltlich vor allem um die Entwicklung der T-Aktie und darum, dass die herben Kursverluste kurz nach der …

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