checkAd

     1206  0 Kommentare Wie gut sind Sie versichert, wenn die Herbststürme toben?

    **Sie ist oft nicht billig – doch für Hausbesitzer und Mieter deckt eine Elementarschadenpolice zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung wichtige Risiken ab. **

    Sturmwarnung auf Mallorca, Tornadoverdacht in Thüringen – Mitte Oktober kündigen sich bereits die ersten Herbststürme an. Und in den schlimmsten Fällen zeigen Nachrichtensender, wo Dächer abgedeckt, Keller überflutet, Autos oder sogar Menschen von herumwirbelnden Gegenständen oder herabstürzenden Bäumen getroffen werden oder Fluten in die Häuser dringen. Spätestens dann wollen Eigentümer, Mieter und Autobesitzer wissen, wie sie sich vor den finanziellen Schäden durch Naturgewalten schützen können.

    Die normale Wohngebäude- oder Hausratsversicherung deckt solche Schäden in der Regel nicht ab. Versicherte sollten daher zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. Einzig Hausbesitzer, die über alte DDR-Policen verfügen, müssen sich oft nicht sorgen. Bei ihnen zahlt meist die Gebäudeversicherung auch bei Naturkatastrophen.

    Grundsätzlich müssen auch entsprechend versicherte Hausbesitzer bei Sturmschäden hoffen, dass mindestens Windstärke acht erreicht wird. Erst dann übernimmt ihr Versicherer die Kosten für abgedeckte Dächer und zahlt für Schäden, die etwa ein umgekippter Baum angerichtet hat. Dabei darf der Baum nicht morsch oder marode gewesen sein. Hausbesitzer tun daher gut daran, gefährdete Exemplare noch rasch von ihrem Grundstück entfernen zu lassen. Dächer sollten zudem so instandgesetzt werden, dass sie kleineren Stürmen standhalten.

    Extrem sturmgefährdet sind zudem Baustellen, wo oft Material gelagert wird. Eine Bauleistungsversicherung ist daher für Bauherren Pflicht.

    Auch Schäden durch Überflutungen deckt die Wohngebäudeversicherung mit Elementarschadensklausel in der Regel ab. Verbraucherschützer raten auch bei Standorten jenseits von Gefährdungsgebieten zum Abschluss der Zusatzpolice. Denn auch durch Starkregen kann es zu Schäden kommen.

    Und gerade die Hochwassergefahr ist entscheidend dafür, ob überhaupt eine Police abgeschlossen werden kann und zu welchem Preis. Denn die Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen ermitteln Anbieter nach dem ZÜRS-System. Dabei gibt es vier Zonen, in die Versicherungen das gesamte Bundesgebiet unterteilen: In der ersten Zone gibt es weniger als alle 200 Jahre Hochwasser, in der Zone 2 sind es alle 50 bis 200 Jahre, in der dritten alle zehn bis 50 Jahre. In der vierten Zone wird es mindestens alle zehn Jahre gefährlich – und hier ist es derzeit oft schwierig, überhaupt eine Police zu bekommen.

    „In Gegenden, die von Naturgewalten stark bedroht sind, wird Hauseigentümern die existenziell notwendige Elementarversicherung oft verweigert oder nur zu kaum bezahlbaren Beiträgen angeboten,“ kritisiert Axel Kleinlein, Sprecher beim Bund der Versicherten. Er fordert daher, die Elementarversicherung zur Pflichtversicherung zu erheben, so dass allen Hausbesitzer mit bezahlbaren Angeboten rechnen können. Denn immerhin 280.000 Haushalte leben in dieser Zone. Doch bisher spart die Politik das Thema noch aus.

    Und so ist im Schadensfall in manchen Fällen mit Tücken zu rechnen: Schäden an der Einrichtung ersetzt etwa grundsätzlich die Elementarschadenspolice der Hausratversicherung. Das gilt etwa, wenn es wegen Dachschäden durchregnet, nicht aber für Zerstörungen, wenn Mieter vergessen haben, Fenster zu schließen. Die Versicherung kommt auch dafür auf, wenn ein Blitzschlag elektrische Geräte außer Gefecht setzt. Eine Ausnahme ist jedoch der Fall, wenn ein Blitzeinschlag in eine Überlandleitung trifft.

    Auf mindestens Windstärke acht müssen zudem Autobesitzer mit Teilkasko hoffen, wenn bei einem Sturm Gegenstände auf das Auto treffen. Nur die Vollkasko zahlt bei schwächeren Stürmen. Für den berühmten Blumentopf, der vom Balkon auf die Autohaube kracht, kommt womöglich auch die Haftpflichtversicherung des Bewohners auf, der die Pflanze trotz Sturms draußen hat stehen lassen. Reinräumen heißt hier nämlich grundsätzlich das Zauberwort bei den Obliegenheiten oder Pflichten des Versicherungsnehmers. Denn alles, was bei einem Sturm draußen steht, ist nicht versichert. Ausnahmen sind Markisen und Antennen. Inwieweit Gartenhäuser geschützt sind, hängt von der jeweiligen Police ab.

     



    Dieter Fromm
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Dieter Fromm ist Gründer und Geschäftsführer von moneymeets. Vorher war er 29 Jahre als Berater, Private Banker und Gesamtverantwortlicher für das Privatkundengeschäft der drittgrößten Sparkasse Deutschlands tätig. Mit der Gründung von moneymeets im Jahr 2011 hat er sich auf die Transparenz und die digitale Alternative zur klassischen Anlageberatung konzentriert.
    Mehr anzeigen
    Verfasst von Dieter Fromm
    Wie gut sind Sie versichert, wenn die Herbststürme toben? **Sie ist oft nicht billig – doch für Hausbesitzer und Mieter deckt eine Elementarschadenpolice zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung wichtige Risiken ab. **