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    DGAP-Adhoc  435  0 Kommentare Stellungnahme des Verwaltungsrats der Highlight Communications AG zum Übernahmeangebot von Dr. Dieter Hahn vom 5.12.2016


    Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Sonstiges

    05.12.2016 19:08

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Dr. Dieter Hahn hat uns am heutigen Tage mitgeteilt, dass er sowie die KF15
    GmbH und die DHV GmbH unter bestimmten Bedingungen erwägen würden, ein
    Angebot von EUR 6 je freier Aktie der Highlight Communications AG sowie ein
    Angebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Constantin Medien AG zum Preis von
    EUR 2,30 je Aktie der Constantin Medien AG zu machen. Ein tatsächliches
    zukünftiges Angebot knüpft er allerdings an zwei Bedingungen: a) die
    Durchführung einer Due Diligence, und b) die Rückabwicklung eines Darlehens
    zwischen der Constantin Medien AG und der Stella Finanz AG, Glarus. Den
    Nachweis der für ein solches Angebot notwendigen Finanzmittel hat Dr.
    Dieter Hahn nicht erbracht.

    Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG stellt hierzu fest:
    Wenn Herr Dr. Hahn, die KF15 GmbH und die DHV oder aber auch ein beliebiger
    Dritter zukünftig tatsächlich ein im Einklang mit den anwendbaren
    Vorschriften abgefasstes und von der BaFin nach Nachweis einer
    ausreichenden Finanzierung genehmigtes Übernahmeangebot veröffentlichen
    sollten, dann wird sich der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG
    hiermit pflichtgemäß im Interesse des Unternehmens und aller Aktionäre
    befassen.

    Ein solches, den gesetzlichen Anforderungen genügendes Angebot hat Dr.
    Dieter Hahn heute nachweisbar nicht vorgelegt. Weder ist ersichtlich, dass
    er einen Finanzierungsnachweis erbringen kann, noch knüpft er sein
    "Angebot" an seriöse Voraussetzungen.

    Die von ihm als Bedingung für ein zukünftiges Angebot geforderte
    Rückabwicklung des Darlehens zwischen der Constantin Medien AG und der
    Stella Finanz AG ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen
    in der Schweiz und in Deutschland zwischen den Parteien der
    Darlehensvereinbarung. Die Highlight Communications AG ist hieran nicht
    beteiligt und kann daher die geforderte Voraussetzung schon gar nicht
    erfüllen. Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG kann nicht
    erkennen, inwieweit eine gerichtliche Klärung in absehbarer Zeit erfolgen
    kann, zumal nach den der Highlight Communications AG vorliegenden
    Informationen die Constantin Medien AG derzeit wohl gar nicht berechtigt
    ist, die Rückabwicklung des wohl noch bis Mitte des nächsten Jahres
    laufenden Darlehens in der geforderten Weise zu verlangen. Es ist auch
    nicht erkennbar, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen können
    bzw. ob das mit einer Inaussichtstellung eines Angebotes verbundene und
    offensichtlich intendierte Aufbauen von Druck auf die Stella Finanz AG
    geeignet ist, eine Einigung herbeizuführen.

    Damit sind ersichtlich die Voraussetzungen für ein Angebot, welches Herr
    Dr. Hahn in Aussicht stellt, nicht gegeben. Auch dass Herr Dr. Hahn die
    Durchführung einer Due Diligence zur Bedingung für die Abgabe der von ihm
    in Aussicht gestellten Übernahmeangebote erklärt, während er in beiden
    Zielgesellschaften über seine Funktionen im Aufsichtsrat bzw. im
    Verwaltungsrat Zugriff auf die relevanten Informationen hat, spricht für
    sich. Der Verwaltungsrat überlässt die Beurteilung der Seriosität dieses
    Vorgehens den Aktionären.

    Für weitere Informationen:

    HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG
    Investor Relations
    Netzibodenstrasse 23b
    CH-4133 Pratteln
    Tel. : +41-61-816 96 91
    E-Mail : ir@hlcom.ch


    05.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Highlight Communications AG
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    ISIN: CH0006539198
    WKN: 920299
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
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    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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