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    ROUNDUP/Beschlussvorlage  356  0 Kommentare Wohl weniger Kompetenzen für Bund bei Finanzreform

    BERLIN (dpa-AFX) - Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) muss sich bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen mit den Ländern auf weniger neue Gesetzgebungskompetenzen des Bundes einstellen als erhofft. In einer Beschlussvorlage für das Treffen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel an diesem Donnerstag in Berlin werden die bisher geplanten Grundgesetzänderungen als zu weitgehend eingestuft.

    Dies betrifft die Pläne für die neue Bundesfernstraßengesellschaft ebenso wie für einheitliche Online-Angebote, Finanzhilfen für Schul-Investitionen, die Steuerverwaltung sowie Sanierungshilfen für Bremen und das Saarland. In diesen Punkten gehe der vorliegende Gesetzentwurf über die Einigung vom Oktober hinaus und sei "entsprechend anzupassen", heißt es in dem Papier, das der dpa vorliegt.

    Bund und Länder hatten sich Mitte Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen von gut 9,52 Milliarden Euro soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten. Die Länder monieren, dass nach dem bisherigen Gesetzentwurf der Eingriff in den Kompetenzbereich der Länder über die am 14. Oktober getroffenen Vereinbarungen hinaus gehe. Der Bund will das Gesetzespaket aus Änderungen des Grundgesetzes sowie den entsprechenden Einzelgesetzen am Freitag im Kabinett beschließen.

    Die geplante Infrastrukturgesellschaft des Bundes soll von 2021 an als GmbH Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln. Laut der Beschlussvorlage sollen die Bundesautobahnen in Bundesverwaltung übergehen. "Die Bundesstraßen - auch autobahnähnliche - verbleiben in Bundesauftragsverwaltung", heißt es. Einig sind sich Bund und Länder, dass die Gesellschaft neben Autobahnen auch Fernstraßen übernimmt, wenn ein Land dies beantragt. Die Länder sind aber dagegen, dass nur der Bund den Übergang der Autobahnen gesetzgeberisch regelt. Für die einfachgesetzlichen Umsetzungen sei durchgehend die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, heißt es.

    Der Bund will stärker kontrollieren, ob die Länder zugewiesene Bundesmittel als Finanzhilfe für Investitionen sinnvoll einsetzen. In der Beschlussvorlage heißt es: "Neue Kontrollrechte des Bundes (Erhebungen bei allen Behörden und neue Weisungsrechte des Bundes) werden nicht in das Grundgesetz aufgenommen." Die Vorgabe inhaltlicher Standards außerhalb der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes werde ausdrücklich ausgeschlossen.

    Zur besonderen Entlastung des Saarlandes und Bremens werden jeweils 400 Millionen Euro gewährt. Die Länder lehnen die Vergabe der Mittel gegen Auflagen wie einen Schuldenabbau ab. Die Sanierungshilfen sollten "uneingeschränkt" gewährt werden, heißt es nun.

    Vereinbart wurde auch, die Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Die Länder wehren sich aber gegen erweiterte Gesetzgebungskompetenzen des Bundes. "Die Ausgestaltung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem Gebiet der Digitalisierung richtet sich nach bundesstaatlichen Prinzipien", wird in der Vorlage angemahnt. "Sie stellt deshalb ein umfassendes Mitwirkungsrecht der Länder sicher und lässt deren Zuständigkeit für den Verwaltungsvollzug unangetastet."

    In der Steuerverwaltung der Länder soll der Bund mehr Rechte erhalten, etwa bei IT-Standards und im Kampf gegen Steuerbetrug. Die Länder lehnen es aber ab, dass Bund-Länder-Gremien künftig mit einfacher Ländermehrheit Einfluss auf die Zusammenarbeit der Steuerverwaltung nehmen können./sl/DP/jha





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