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Siemens-Betriebskrankenkasse will mehr Transparenz bei Beschwerden
BERLIN (dpa-AFX) - Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) will für mehr Transparenz bei Kundenklagen über Leistungen sorgen. Deshalb will sie als erste gesetzliche Krankenkasse künftig Zahlen über Kundenbeschwerden, Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren veröffentlichen.
Die meisten Streitigkeiten mit Versicherten gab es diesen Daten zufolge bei Heilmitteln. Insbesondere schlechte Windeln für Patienten mit Blasenschwäche hatten zuletzt bundesweit den Unmut von Patienten hervorgerufen.
Die SBK forderte nun alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf, diese Zahlen ebenfalls zu veröffentlichen und damit für mehr Transparenz für die Versicherten zu sorgen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt solche Zahlen über Beschwerden der Versicherten schon heute regelmäßig bekannt.
Nach der Statistik der SBK, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, gingen im vergangenen Jahr 4150 Beschwerden von Kunden ein, 2016 sind es bislang knapp 4000. Bei einer Versichertenzahl von gut einer Million bedeute das eine Beschwerdequote von 0,37 bis 0,40 Prozent.
2015 gab es zudem 660 Widersprüche - 542 im Bereich der Kranken- und und 118 im Bereich der Pflegeversicherung. Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf, mit dem sich Versicherte gegen Entscheidungen ihrer Krankenkasse wehren können. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Anzahl und Bearbeitung der gegen sie eingereichten Widersprüche zu erfassen und einmal jährlich über den GKV-Spitzenverband an das Bundessozialministerium zu melden.
Ein kasseninterner Ausschuss mit jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber- und Versichertenseite entscheidet über diese Widersprüche der Versicherten. Kunden, die einen Widerspruchsbescheid nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2015 nutzten 175 SBK-Versicherte diese Möglichkeit. Zusammen mit anhängigen Verfahren gab es demnach 213 Entscheidungen, 75 Prozent zugunsten der SBK und 12 Prozent zugunsten der Kläger. Weitere 12 Prozent der Verfahren endeten mit einem Vergleich.
2017 tritt ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) in Kraft, das unter anderem vorsieht, bei Ausschreibungen außer dem Preis auch Qualitätskriterien zu bewerten. Geplant sind zudem die Überprüfung von Verträgen zwischen Herstellern beziehungsweise Leistungserbringern und Krankenkassen. Beide Seiten werden verpflichtet, Patienten über ihre Versorgungsansprüche aufzuklären. Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf vermehrte Klagen über die schlechte Qualität von Hilfsmitteln.
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Hätte der Vorstoß der SBK Erfolg, könnte man in diesen Zahlen eine Aussage über die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Kassen sehen. "Über negatives Kundenfeedback spricht niemand gerne", erläuterte der SBK-Vorstandsvorsitzende Hans Unterhuber. Zahlen zur Kundenzufriedenheit seien aber wettbewerbsrelevant und gäben Auskunft über die Qualität einer Krankenkasse./DP/zb