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    Lohn - Gehalt  2584  0 Kommentare Demokratiebremse Niedriglohn - Mehr als jeder Fünfte bekommt weniger als 10 Euro die Stunde

    8,50 Euro - das ist der Mindestlohn in Deutschland. Im kommenden Jahr gibt es dann ein paar Cent mehr. Doch große Sprünge können die Arbeitnehmer dann immer noch nicht machen. Ab 1. Januar 2017 heißt es dann: 8,84 Euro pro Stunde und weiter verharren im Niedriglohnsektor.

    Ostdeutsche sind Schlusslicht

    In Deutschland arbeitet jeder fünfte Beschäftigte für einen Niedriglohn unter zehn Euro die Stunde. In Ostdeutschland ist es sogar jeder dritte. Wie die Zeitungen der „FUNKE MEDIENGRUPPE“ unter Berufung auf Daten aus dem Bundesarbeitsministerium berichten, lag die Niedriglohnquote 2014 in den neuen Bundesländern bei 34,5 Prozent aller Beschäftigten, in den alten Ländern einschließlich Berlin bei 19,3 Prozent.

    Die geringste Niedriglohnquote weist Hamburg (15,5 Prozent) aus, die höchste Mecklenburg-Vorpommern (35,5 Prozent), dicht gefolgt von den übrigen ostdeutschen Ländern, die alle Werte über 33 Prozent zeigen. „Die Ungleichheit in der Entlohnung zwischen Ost und West ist eine Demokratiebremse und eine hohe Hürde für die deutsche Einheit“ sagte der Fraktionsvize der Linken im Bundestag, Klaus Ernst, der die Zahlen von der Bundesregierung angefordert hatte.

    Lohnanpassung? Ja gerne, aber nach unten!

    Aber auch in Westdeutschland steigt den Daten des Arbeitsministeriums zufolge der Anteil der Niedriglohnempfänger. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten lag ihr Anteil im Westen 2006 noch bei 16,4 Prozent, 2014 waren es bereits 18,4. Im Osten war die Niedriglohnquote in diesen mittleren und großen Betrieben zwar in den vergangenen Jahren leicht rückläufig, liegt aber immer noch bei 34,6 Prozent (2010: 36,8).

    Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort an die Linke mitteilt, lag die Niedriglohnschwelle nach der jüngsten Verdiensterhebung im Jahr 2014 bei zehn Euro Bruttostundenlohn beziehungsweise 1993 Euro Monatslohn für einen Vollzeitbeschäftigten. Nach der offiziellen OECD-Definition wird die Grenze zum Niedriglohn bei zwei Dritteln des mittleren Lohns der Beschäftigten in einem Land gezogen.





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