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    DGAP-News  1093  0 Kommentare Sangui BioTech International Inc.: - SastoMed schließt Vertriebsvereinbarung für die Türkei; - Granulox erhält Produktzulassung in Kuweit (deutsch)

    Sangui BioTech International Inc.: - SastoMed schließt Vertriebsvereinbarung für die Türkei; - Granulox erhält Produktzulassung in Kuweit

    DGAP-News: Sangui BioTech International Inc. / Schlagwort(e): Sonstiges

    Sangui BioTech International Inc.: - SastoMed schließt Vertriebsvereinbarung

    für die Türkei; - Granulox erhält Produktzulassung in Kuweit

    21.12.2016 / 10:43

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Sangui BioTech:

    - SastoMed schließt Vertriebsvereinbarung für die Türkei

    - Verbindliche Festabnahmemenge vereinbart

    - Granulox erhält Produktzulassung in Kuweit

    Witten, 21.12.2016:

    Nach der erfolgreichen Anbindung der Vertriebsgebiete Südostasien und

    Russland im Oktober dieses Jahres konnte nunmehr die SastoMed GmbH, an die

    die Sangui BioTech GmbH die weltweiten Vertriebsrechte für das Wundspray

    Granulox lizenziert hat, auch für die Türkei eine Vertriebspartnerschaft

    eingehen. Mit der SAF Pharma Health Services S.A. (SAF) konnte ein

    leistungsfähiger Partner für die Einführung von Granulox in diesem

    wichtigen Territorium gewonnen werden. Wie schon mit Zuellig Pharma für

    Südostasien und der MDP Group für Russland konnten auch mit der SAF

    garantierte Festabnahmemenge für die Türkei vereinbart werden. Hierbei wird

    die SAF innerhalb der nächsten fünf Jahre, im Gleichklang mit dem zu

    erwartenden Verlauf des Zulassungs- und Erstattungsverfahren, jährlich

    ansteigende Mindestmengen mit einem Gesamtvolumen im hohen fünfstelligen

    Bereich beziehen. "Mit der Türkei konnte ein weiteres, vielversprechendes

    Vertriebsgebiet mit 78 Mio. Einwohner an einen ambitionierten Partner

    vergeben werden. Der Umstand, dass wiederum Mindestabnahmemengen vereinbart

    werden konnten, verdeutlicht erneut das Vertrauen unserer Partner in eine

    erfolgreiche Markteinführung von Granulox", freut sich Michael Sander,

    Geschäftsführer der SastoMed GmbH.

    Im Dezember konnte des Weiteren das Produktzulassungsverfahren für Granulox

    in Kuweit erfolgreich abgeschlossen werden. Die Produktzulassung ist

    wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Vertrieb von Granulox.

    Damit wurde Granulox erstmals in einem islamischen Staat zugelassen. "Diese

    Zulassung verdeutlicht, dass die Vermarktung von Granulox auch in Staaten

    möglich ist, die aufgrund religiöser Usancen eigentlich Vorbehalte

    gegenüber Produkten haben, die porcine Inhaltsstoffe enthalten. Die

    überragenden Leistungen sowohl in klinischer als auch in

    gesundheitsökonomischer Sicht haben die Behörden vor Ort überzeugt und

    geholfen, Einschränkungen zu überwinden. Dies ist ein wichtiger

    Präzedenzfall, der unsere Bemühungen in anderen muslimisch geprägten

    Staaten, wie zum Beispiel Indonesien, unterstützt", ordnet Michel Sander

    ein.

    Sangui BioTech International, Inc. ("SGBI") ist eine Holding-Gesellschaft,

    deren Aktien auf OTCQB (www.otcmarkets.com: SGBI) und im Freiverkehr der

    Börsen Berlin und Hamburg-Hannover (www.boersenag.de: SBH) gehandelt

    werden. Ihr Geschäftszweck ist die Mittelbeschaffung und die Sicherung des

    Zugangs zum Kapitalmarkt für die Unternehmen der Sangui-Gruppe.

    SanguiBioTech GmbH ist eine neunzigprozentige Tochtergesellschaft der

    Sangui Biotech International, Inc.

    Weitere Informationen:

    Sangui Biotech International, Inc.

    Thomas Striepe

    Fax: +49 (2302) 915 191

    E-Mail: info@sangui.de

    Einige Aussagen in dieser Mitteilung betreffen Erwartungen für die Zukunft,

    enthalten Schätzungen künftiger Betriebsergebnisse oder finanzieller

    Umstände oder machen andere in die Zukunft gerichtete Feststellungen. Ob

    diese Aussagen sich bewahrheiten, hängt von vielen bekannten Risiken,

    unerwarteten Entwicklungen, Unsicherheiten oder anderen Faktoren ab, die

    dazu führen können, dass die künftig tatsächlich eintretende Entwicklung

    von diesen Zukunftserwartungen wesentlich abweicht. Die in die Zukunft

    gerichteten Aussagen basieren auf einer Vielzahl von Variablen und

    Annahmen. Zu der Vielzahl wichtiger Risiken, die zu Abweichungen von den

    hier getroffenen Aussagen führen können, gehört unter anderem, aber nicht

    ausschließlich, die Fähigkeit des Unternehmens, hinreichende Finanzmittel

    für die künftige Geschäftstätigkeit zu erlangen. Wörter wie "glauben",

    "schätzen", "planen", "erwarten", "beabsichtigen" oder "vorhersagen",

    andere Formen dieser Wörter oder vergleichbare Ausdrücke sollen erkennen

    lassen, dass es sich um in die Zukunft gerichtete Aussagen handelt. Das

    Unternehmen übernimmt keine über die gesetzlichen Bestimmungen

    hinausgehende Verpflichtung, die hier getroffenen Aussagen zu korrigieren

    oder an veränderte Bedingungen und Entwicklungen anzupassen.

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    21.12.2016 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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    532201 21.12.2016




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