Wegen Milliarden-Überschuss
"Zeichen der Fairness": Bund der Steuerzahler fordert Senkung von AV-Beitragssatz
Fast fünf Milliarden Euro hat die Bundesagentur für Arbeit derzeit auf der hohen Kante. Für den BdSt-Präsidenten Reiner Holznagel ist es daher nun an der Zeit, über eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent nachzudenken.
Kurz nachdem bekannt wurde, dass die Bundesagentur für Arbeit im letzten Jahr einen neuen Überschuss von 4,9 Milliarden Euro angehäuft hat, meldete sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu Wort. Man fürchtete, das Plus könnte nun Begehrlichkeiten wecken, die ihrer Meinung nach nicht zielführend wären. Konkret ging es um die Pläne von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD), die BA langfristig zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung umbauen. Für den BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter sei das ein erster Schritt in Richtung Planwirtschaft.
Vielleicht gefällt ihm ja der Einfall von Reiner Holznagel besser: Für den Präsidenten des Bundes der Steuerzahler (BdSt) bietet sich durch die Mehreinnahmen nun die ideale Gelegenheit, den seit fünf Jahren unveränderten Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung endlich um 0,5 Prozent zu senken.
„Der aktuelle Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung gilt unverändert seit 2011. Seitdem hat die Bundesagentur eine Milliarden-Rücklage aufgebaut, die sie in diesem Umfang gar nicht benötigt“, kritisiert Holznagel in der entsprechenden BdSt-Pressemitteilung. „Von allen Sozialversicherungen hat die Arbeitslosenversicherung die stabilsten Aussichten. Bei der Renten- und Krankenversicherung werden hingegen in den kommenden Jahren deutliche Mehrbelastungen auf die Beitrags- und Steuerzahler zukommen. Daher muss die Politik gegenüber den Bürgern jetzt ein Zeichen der Fairness setzen und den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 2,5 Prozent senken.“
Lesen Sie auch
Mit den 4,9 Milliarden Euro aus dem letzten Jahr beläuft sich die Gesamtrücklage der Agentur auf nunmehr rund 11 Milliarden Euro. Laut BdSt sei das wesentlich mehr als nötig, um die jahreszeitlich und konjunkturbedingten Schwankungen bei den Beitragseinnahmen ohne ständige Beitragssatzänderungen ausgleichen zu können. Die in den vergangenen Jahren unnötig erhobenen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sollten daher umgehend den Versicherten zurückgegeben werden.