Diskussion zur Abschaffung
Abgeltungsteuer 2017: Was blüht Anlegern in diesem Jahr?
Zum Jahresbeginn wird das Thema Abschaffung der Abgeltungsteuer wieder aufs Tableau gebracht, denn erstmals werden 91 Staaten Informationen über Guthaben austauschen. Steuerflucht soll somit unattraktiver denn je sein. Bereits im Sommer 2016 hatten sich Grüne, SPD, Linkspartei, CSU und Teile der CDU für die Abschaffung der Abgeltungsteuer ausgesprochen. Jedoch gibt es auch andere Stimmen. Woran wird sich bei der Abgeltungsteuer eigentlich geklammert?
Wen betrifft die Steuer?
Die Abgeltungsteuer betrifft all jene Bürger und Bürgerinnen die jährlich mehr als 801 Euro Zinsen oder Dividenden erhalten. Alles was darüber liegt wird pauschal mit 25 Prozent besteuert - der Abgeltungsteuer. Mit anderen Worten: von 500 Euro Zinserträgen gehen 133 Euro Kapitalertragsteuer samt Solidaritätszuschlag an den Staat, so die Berechnung der "Rheinischen Post". Die Kapitalertragsteuer erhöht sich progressiv zum Einkommen, denn mit einem Einkommen von 40.000 Euro steigt die Kapitalertragsteuer - basierend auf dem gleichen Zinsertrag von 500 - auf 190 Euro.
Bislang wird die Steuer unbürokratisch von den Banken einbehalten und an den Staat abgeführt. Ursprünglich war die Steuer zur Eindämmung von Kapitalflucht ins Ausland gedacht. Also für all jene, die über entsprechende Vermögen verfügen, die im Ausland geringer besteuert werden. Jetzt wird alles transparenter, denn 2017 tritt der vereinbarte Informationsaustausch zwischen 91 Ländern in Kraft. Damit können deutsche Steuerbehörden zukünftig auf Informationen über Auslandskonten bauen - außen vor bleibt die USA und 102 weitere Staaten. Es soll so sein, dass sobald ein Konto bei einer Bank im Ausland eröffnet ist, die Steuerbehörde am Hauptwohnsitz darüber informiert wird.
Wie soll zuküntfig mit den Zinserträgen umgegangen werden?
Wenn die jährlichen Zinserträge nicht mehr über die Abgeltungsteuer besteuert werden, dann wird zukünftig der Zinsertrag über das Einkommen mitversteuert - so der aktuelle Vorschlag. In diesem Fall würde der persönliche Einkommensteuersatz von bis zu 42 Prozent greifen. Auch das Halbeinkünfteverfahren wird wahrscheinlich wieder aktiviert werden. Es wird also eine Rolle rückwärts - vor das Jahr 2009 - gemacht.
Die Auswirkungen auf das Sparverhalten sind unklar. Sollten Zinsen und Dividenden steigen, dann wird eine Besteuerung nach dem individuellen Einkommensteuersatz zu höheren Abgaben führen und der Staat könnte auf mehr Einnahmen hoffen. Die bereits jetzt geringe Motivation zum Sparen würde weiter gedämpft werden und womöglich die Risikobereitschaft bei Anlegern steigern.
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Was sagt die Politik?
Thomas Oppermann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, meint Kapital und Arbeit müssten gleich besteuert werden. Dies klingt logisch, ist für einige rechnerisch aber nicht sehr sozial, denn Einkommen werden bislang höher besteuert und was zum Sparen übrig bleibt wurde bereits versteuert. Die SPD ist seit einigen Jahren an dem Thema dran.
Ging es vormals um eine Anhebung der Abgeltungsteuer von 25 auf 32 Prozent, wird jetzt laut die Abschaffung gefordert. Im Dezember hieß es, dass das Bundesfinanzministerium die Abschaffung ablehne, wie der "Fonds Online" berichtete. Der Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hält eine Abschaffung für denkbar, wie die "FAZ" nun schreibt. Aktuell liegt eine Gesetzesinitiative des Bundesrats vor.
Abschaffung: Pro und Contra
Die Auswirkungen einer Abschaffung der Abgeltungsteuer ist bislang unklar. Ob Top-Verdiener und Aktionäre stärker zur Kasse gebeten werden oder es doch die Einkommensmitte trifft bleibt offen. Laut der "Saarbrücker Zeitung" könnte das Aus Singles und Top-Verdiener treffen, denn diese Gruppe kann nicht vom Ehegattensplitting profitieren. Besser gestellt könnten jene sein, die ihr Vermögen an der Börse platzieren, denn es würde das Teileinkünfteverfahren greifen - nur ein Teil wäre also steuerpflichtig. Wer am Ende mehr in der Kasse hat - Staat oder Bürger - bleibt diffus.
Fakt ist, nach dem Wegfall der 2009 eingeführten Steuer würde nach aktuellem Stand der Diskussionen lediglich das "alte" System wieder in Kraft treten. In Panik sollten kleinere Sparer nicht verfallen, denn nach wie vor sind Zinseinkünfte bis 801 Euro von der Steuer befreit - bei 0,75 Prozent Zinsen aufs Sparbuch müssten dort 106.800 Euro liegen. Dies setzt lediglich ein Freistellungsauftrag voraus. Alles was über die 801 Euro - oder bei Ehegatten 1.602 Euro - geht, wird aktuell noch mit 25 Prozent besteuert.
Es stehen viele Fragezeichen im Raum. Eine Abschaffung der Abgeltungsteuer vor dem Ende der Legislaturperiode ist jedoch unwahrscheinlich, hatten sich die Koalitionspartner doch gegen Steuererhöhungen ausgesprochen. Auch bei diesem Thema werden erst die Wahlergebnisse über das endgültige Aus entscheiden.