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    DGAP-Adhoc  474  0 Kommentare IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018 zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot für neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

    DGAP-Ad-hoc: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Sonstiges
    IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung 2018
    zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot für
    neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

    12.01.2017 / 18:30 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt
    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    Ad-hoc Mitteilung
    Wien, 12. Jänner 2017

    NICHT ZUM VERSAND, ZUR PUBLIKATION UND VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN
    DIE USA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN

    IMMOFINANZ AG lädt Inhaber der EUR 515,1 Mio. Wandelschuldverschreibung
    2018 zur Abgabe incentivierter Wandlungserklärungen ein und startet Angebot
    für neue Wandelschuldverschreibung 2024 über EUR 200 Mio.

    Die IMMOFINANZ AG (die "Gesellschaft" oder "IMMOFINANZ") gibt bekannt, dass
    sie die Inhaber (die "Anleiheinhaber") ihrer EUR 515,1 Mio. 4,25% nicht
    nachrangigen unbesicherten Wandelschuldverschreibungen fällig 2018, ISIN
    XS0592528870 (die "ausstehenden Schuldverschreibungen") einlädt, diese in
    Inhaberaktien der IMMOFINANZ ("Aktien") und in Inhaberaktien der BUWOG AG
    ("BUWOG", und diese Aktien "BUWOG-Aktien") zu wandeln/umzutauschen bzw. für
    die BUWOG-Aktien einen entsprechenden Geldbetrag zu erhalten (die
    "Wandlungseinladung"). Diese Wandlungseinladung richtet sich nicht an
    Retailinvestoren. Dies erfolgt zu den Bedingungen des von der Gesellschaft
    erstellten Angebotsdokuments vom 12. Jänner 2017 (das "Angebotsdokument").
    IMMOFINANZ beabsichtigt, Angebote bis zu 45% der ausstehenden
    Schuldverschreibungen anzunehmen und behält sich vor, die Annahmequote
    weiter zu erhöhen. Wenn mehr ausstehende Schuldverschreibungen zur Wandlung
    angeboten werden als die dann geltende Annhamequote beabsichtigt
    IMMOFINANZ, Angebote proportional anzunehmen.

    Die Wandlungseinladung dient der weiteren Vereinfachung und Optimierung der
    Kapitalstruktur, der Verbesserung der langfristigen Finanzierungskosten
    sowie der Reduktion der Gesamtverschuldung der IMMOFINANZ.

    Die Wandlungseinladung beginnt am 12. Jänner 2017, 19:00 Uhr MEZ und endet
    am 19. Jänner 2017 um 19:00 Uhr MEZ (das "Ablaufdatum"), sofern sie nicht
    verlängert wird.

    Mit Annahme der Wandlungseinladung erhalten die Anleiheinhaber (im
    jeweiligen Ausmaß in dem ausstehende Schuldverschreibungen jeweils zur
    Wandlung angenommen wurden):
    (i) Die Anzahl an Aktien und BUWOG-Aktien, zu denen sie gemäß den
    Bedingungen der ausstehenden Schuldverschreibungen berechtigt sind. Statt
    BUWOG-Aktien können Anleiheinhaber auch die Bezahlung eines entsprechenden
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