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     523  0 Kommentare USIMINAS kündigt den Abschluss der Zustimmungseinholung in Zusammenhang mit seinen ausstehenden Anleihen und den Erhalt der erforderlichen Zustimmungen an

    BELO HORIZONTE, Brasilien, 13. Januar 2017 /PRNewswire/ -- Usinas Siderúrgicas de Minas Gerais S.A. - USIMINAS, ein Unternehmen mit beschränkter Haftung gemäß den Gesetzen der Föderativen Republik Brasilien (das „Unternehmen"), und seine Tochtergesellschaft Usiminas Commercial Ltd., ein als Exempted Company eingetragenes Unternehmen mit beschränkter Haftung gemäß den Gesetzen der Cayman Islands (der „Emittent"), gaben heute den Abschluss der Zustimmungseinholung (das „Zustimmungsgesuch") von Inhabern der 2018 fällig werdenden 7,25%igen Anleihen, die ohne Einschränkungen und unwiderruflich vom Unternehmen garantiert werden und ursprünglich für einen Gesamtbetrag von US$ 400.000.000 (die „Anleihen") (CUSIP: 91732BAA7; G93085AA9) ausgegeben worden waren sowie den Erhalt der erforderlichen Zustimmungen von Inhabern der Anleihen zur vorübergehenden Nichteinhaltung der Negativerklärung gemäß dem, für die Anleihen maßgeblichen Anleihevertrag bekannt, die in der Erklärung zum Zustimmungsgesuch vom 1. Dezember 2016 (die „Erklärung zum Zustimmungsgesuch") ausführlicher beschrieben wird.

    Die Laufzeit des Zustimmungsgesuches begann am 1. Dezember 2016 und sein Ablauf wurde durch Pressemitteilungen des Unternehmens vom 16. Dezember 2016 bzw. 23. Dezember 2016 bis zum 23. Dezember 2016 um 23.59 Uhr, Ortszeit New York Time, und danach erneut bis zum 12. Januar 2017, 23.59 Uhr, Ortszeit New York, (das „Ablaufdatum") verlängert.

    Das Zustimmungsgesuch endete mit dem Ablaufdatum und zum Ablaufdatum hatten das Unternehmen und der Emittent Zustimmungen von nicht weniger als der Mehrheit des Gesamtbetrages der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Anleihen erhalten. Demgemäß wird jedweder Verzug, Verzugsfall oder potenzielle Verzugsfall in Zusammenhang mit der Einräumung von Sicherungsrechten über die Sicherheiten, die bestimmten brasilianischen Geberbanken und Pfandrechtsinhabern im Rahmen der Neuverhandlungen der Verschuldung des Unternehmens gegeben wurden, ab seinem Eintreten vorübergehend bis zum 30. Juni 2017 ausgesetzt. Diese Aussetzung ist für alle Inhaber von Anleihen wirksam und bindend, einschließlich nachfolgender Inhaber der Anleihen, selbst wenn diese Inhaber ihre Zustimmung nicht gegeben haben.

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    PR Newswire (dt.)
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