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    Immobilienkauf - Nebenkosten  9843  2 Kommentare Bestellerprinzip beim Immobilienkauf - Sinken bald die Maklergebühren?

    Beim Kauf und Verkauf einer Immobilie ist häufig der Makler die erste Anlaufstelle. Was den Verkäufer freut, ist oft ein Ärgernis für den Käufer. Die Rede ist von der Maklergebühr, die der Kaufwillige zu leisten hat. Ein nicht unerheblicher Posten, der die Nebenkosten des Immobilienkaufs nochmal ordentlich ich die Höhe treiben kann. Was bei der Vermietung einer Wohnung bereits umgesetzt ist, soll nun auch beim Eigentümerwechsel einer Immobilie folgen: das Bestellerprinzip für Makler beim Immobilienkauf.

    So zumindest, wenn es nach den Ökonomen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW ) in Köln geht. Ein Bestellerprinzip für Makler beim Immobilienkauf würde deutsche Käufer finanziell entlasten und vielen Bürgern den Einstieg in die Altersvorsorge mit Wohneigentum erleichtern. „Durch den Übergang zum Bestellerprinzip – wie es bereits bei Mietwohnungen etabliert wurde – könnten Käufer entlastet werden. Außerdem könnte dadurch der Wettbewerb gestärkt und die Professionalisierung der Makler vorangetrieben werden“, zitiert die Tageszeitung „Die Welt“ die Wohnungsmarktexperten des IW.

    Aktuell kaum Verhandlungsspielraum für die Käufer
     
    Bei Mietwohnungen gilt bereits seit Juni 2015 ein Bestellerprinzip, wonach derjenige den Immobilienmakler bezahlen muss, der ihn beauftragt. In der Regel ist das der Vermieter. Aus Sicht der IW-Experten gebe es Gründe für ein solches Prinzip auch beim Kauf: „In der aktuellen Marktlage, gerade in den Großstädten, gibt es faktisch keinen Preiswettbewerb der Makler“, heißt es in der IW-Studie. „Im Vergleich zum Angebot ist die Nachfrage nach Kaufobjekten groß, Käufer können damit der Maklergebühr kaum aus dem Wege gehen und haben aufgrund der fehlenden Marktmacht keinen Verhandlungsspielraum.“

    Bestellerprinzip würde Preiswettbewerb in Gang bringen
     
    Verkäufer dagegen könnten zwischen verschiedenen Maklern wählen, so das IW: „Gälte das Bestellerprinzip, würde sich der Preiswettbewerb verschärfen. Der Makler müsste dann nicht nur mit seiner Qualität überzeugen, sondern eben auch mit dem Preis.“ Selbst wenn die Provision auf den Kaufpreis aufgerechnet würde, sei das besser für Käufer, „da der Immobilienpreis finanziert werden kann, die Maklergebühr jedoch nicht. Somit würde in jedem Fall der anfängliche Kapitalbedarf, der für viele Haushalte das wesentliche Hemmnis darstellt, gesenkt werden.“
     
    Dabei verweisen die Kölner Ökonomen verweisen dem Bericht zufolge auch auf die Nachbarländer Deutschlands: „Sowohl in Österreich als auch in den Niederlanden gilt das Bestellerprinzip. In Österreich ist die Provisionshöhe sogar gesetzlich bei drei Prozent gedeckelt.“

    Maas hält dagegen
     
    Doch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht das anders: „Das Bestellerprinzip beim Kauf wird nicht kommen“, sagte Maas am Rande des Neujahrsempfangs des Ring Deutscher Makler (RDM) Berlin-Brandenburg der „Welt“. Die Notwendigkeit für ein solches Prinzip sei nicht gegeben. Beim Bestellerprinzip für Mietwohnungen hingegen zieht Maas ein positives Fazit: „Das Gesetz funktioniert überraschend gut“, sagte Maas.





    wallstreetONLINE Redaktion
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