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    DGAP-WpÜG  387  0 Kommentare Übernahmeangebot; DE0006916604

    Zielgesellschaft: Pfeiffer Vacuum Technology AG; Bieter: Pangea GmbH

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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    Pangea GmbH

    Schauinslandstraße 1

    79689 Maulburg

    Lesen Sie auch

    Veröffentlichung gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§ 29 und 34 des

    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

    öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der

    Pfeiffer Vacuum Technology AG

    Berliner Straße 43, 35614 Aßlar

    WKN 691660 / ISIN DE0006916604

    Die Pangea GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg

    im Breisgau unter HRB 707745, hat am 24. Januar 2017 entschieden, ein

    freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Pfeiffer

    Vacuum Technology AG, Berliner Straße 43, 35614 Aßlar, (WKN 691660 / ISIN

    DE0006916604) (die 'Gesellschaft') zum Erwerb aller ihrer Aktien der

    Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der

    Zielgesellschaft von EUR 2,56 je Aktie ('Pfeiffer Vacuum-Aktie') im Wege

    eines Barangebots gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung in Höhe von EUR

    96,20 je Pfeiffer Vacuum-Aktie zu veröffentlichen.

    Sämtliche Anteile an der Pangea GmbH werden von der Busch SE, Maulburg,

    gehalten.

    Das öffentliche Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage

    festgelegten Bestimmungen und Bedingungen erfolgen, insbesondere zu

    üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich unter anderem der

    erforderlichen kartellrechtlichen Freigabe durch das Bundeskartellamt und

    andere zuständige kartellrechtliche Behörden. Die Bieterin behält sich vor,

    in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen der Angebotsunterlage,

    soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

    Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch

    die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter

    www.offerbuschvacuum.com zugänglich sein. Die Frist zur Annahme des

    Übernahmeangebots wird auf derselben Internetseite veröffentlicht werden.

    Wichtige Information:

    Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

    weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

    Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere

    das öffentliche Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach

    Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden.

    Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und

    Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig,

    von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern

    von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die

    Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem öffentlichen

    Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt

    gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten

    werden.

    Das Angebot wird auf der Grundlage der anwendbaren Bestimmungen des

    deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

    (WpÜG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben

    anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt

    werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,

    Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber

    von Wertpapieren der Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die

    Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der

    Bundesrepublik Deutschland, sofern und soweit diese anwendbar sind,

    geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage

    beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen

    Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar

    noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet

    werden, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht

    darstellen würde.

    Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,

    unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des

    Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe

    statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der

    erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten

    oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht.

    Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten

    sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte 'werden',

    'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon

    ausgehen' und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen

    Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der

    Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in

    die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,

    Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam

    handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber

    keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen

    unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen

    sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr

    gemeinsam handelnden Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft

    gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend erweisen und die

    tatsächlichen Entwicklungen können erheblich von in die Zukunft gerichteten

    Aussagen abweichen. Die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden

    Personen übernehmen keine Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen

    hinsichtlich tatsächlicher Entwicklungen oder Ereignisse,

    Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger Faktoren zu aktualisieren.

    Maulburg, den 24. Januar 2017

    Pangea GmbH

    Ende der WpÜG-Meldung

    24.01.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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    Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,

    Stuttgart, Tradegate Exchange




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