checkAd

    DGAP-Adhoc  656  0 Kommentare AlzChem AG verschiebt geplanten Börsengang - Seite 2



    E-Mail: breuer@cometis.de

    Disclaimer

    Diese Veröffentlichung darf weder direkt noch indirekt in die oder in den
    Vereinigten Staaten, Kanada, Japan oder Australien veröffentlicht, verteilt
    oder übermittelt werden. Diese Veröffentlichung ist weder ein Angebot zum
    Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
    in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder sonstigen Staaten. Die Aktien
    der AlzChem AG (die "Aktien") dürfen nicht in den Vereinigten Staaten oder
    "U.S. persons" (wie in Regulation S des US-amerikanischen Securities Act
    von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert)
    oder für Rechnung von U.S. persons angeboten oder verkauft werden, es sei
    denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht gemäß dem
    Securities Act befreit. Die Aktien sind nicht und werden nicht gemäß dem
    Securities Act registriert oder außerhalb Deutschlands und Luxemburgs
    öffentlich angeboten. Die Angebote in Deutschland und Luxemburg erfolgen
    ausschließlich durch und auf Basis eines Wertpapierprospekts sowie etwaiger
    Nachträge hierzu. Der Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der
    Gesellschaft unter www.alzchem.com zur kostenlosen Ausgabe erhältlich. Dort
    werden auch der Nachtrag Nr. 1 zum Wertpapierprospekt sowie etwaige weitere
    Nachträge zum Wertpapierprospekt nach ihrer Billigung durch die BaFin
    erhältlich sein.

    Lesen Sie auch

    Diese Mitteilung wird nur an (i) Personen, die sich außerhalb des
    Vereinigten Königreichs befinden, (ii) investment professionals im Sinne
    von Artikel 19 (5) des Financial Services and Markets Act 2000
    (financial promotion) Order 2005 in der geltenden Fassung (die
    "Verordnung") oder (iii) "high net worth companies" sowie an andere
    Personen, an die sie in gesetzlich zulässiger Weise und im Einklang mit
    Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Verordnung gerichtet werden darf, verteilt
    und ist nur an diese gerichtet (wobei diese Personen zusammen als
    "qualifizierte Personen" bezeichnet werden). Alle Wertpapiere, auf die
    hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur
    Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung,
    solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben,

    Seite 2 von 3




    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc AlzChem AG verschiebt geplanten Börsengang - Seite 2 DGAP-Ad-hoc: AlzChem AG / Schlagwort(e): Börsengang AlzChem AG verschiebt geplanten Börsengang 07.02.2017 / 17:56 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. …