Augsburg, 15. Februar 2017 - Kontron, ein weltweit führender Anbieter von
Embedded Computer Technologie (ECT), gibt bekannt, dass der Vorstand der
Kontron AG heute mit dem Vorstand der S&T Deutschland Holding AG, einer 100
%-igen Tochtergesellschaft der börsennotierten S&T AG, eine
Absichtserklärung zur geplanten Verschmelzung der Kontron AG auf die nicht
börsennotierte S&T Deutschland Holding AG abgeschlossen hat. Die
Verschmelzung soll in den kommenden zwei Monaten evaluiert und entsprechend
vorbereitet werden und den Hauptversammlungen der Kontron AG wie auch der
S&T Deutschland Holding AG, die spätestens jeweils im Juni 2017 stattfinden
sollen, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Der Vorstand der S&T AG mit Sitz in Linz beabsichtigt nach Kenntnis des
Vorstands der Kontron AG, in diesem Zusammenhang des Weiteren den
Kontron-Aktionären, die ihre Aktien im Zuge der Verschmelzung gegen Aktien
der S&T Deutschland Holding AG tauschen, nachstehendes Angebot zu
unterbreiten: Die Aktionäre, die im Zuge der Verschmelzung Aktien an der
S&T Deutschland Holding AG erhalten haben, können diese in die S&T AG im
Rahmen einer Sachkapitalerhöhung einbringen, und somit Aktionär der im
TecDAX gelisteten S&T AG werden. Kontron Aktionäre haben damit die
Möglichkeit, sich für das Barabfindungsangebot zu entscheiden oder das
Angebot der S&T AG im Zuge der Sachkapitalerhöhung die Gegenleistung in
Höhe von 90% in neuen S&T Aktien und in Höhe von 10% als Barkomponente
anzunehmen.
Alle Kontron-Aktionäre, die im Rahmen der Verschmelzung das von der S&T
Deutschland Holding AG gesetzlich verpflichtend abzugebende
Barabfindungsangebot nicht annehmen, erhalten somit die Möglichkeit,
letztlich ihre Aktien gegen Aktien der börsennotierten S&T AG sowie einer
Barkomponente zu tauschen. Die Sachkapitalerhöhung soll im Anschluss an die
Verschmelzung durchgeführt werden und voraussichtlich im Herbst 2017