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    DGAP-Adhoc  539  0 Kommentare Kontron AG plant Verschmelzung mit der S&T Deutschland Holding AG





    DGAP-Ad-hoc: Kontron AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung


    Kontron AG plant Verschmelzung mit der S&T Deutschland Holding AG


    15.02.2017 / 15:40 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Augsburg, 15. Februar 2017 - Kontron, ein weltweit führender Anbieter von
    Embedded Computer Technologie (ECT), gibt bekannt, dass der Vorstand der
    Kontron AG heute mit dem Vorstand der S&T Deutschland Holding AG, einer 100
    %-igen Tochtergesellschaft der börsennotierten S&T AG, eine
    Absichtserklärung zur geplanten Verschmelzung der Kontron AG auf die nicht
    börsennotierte S&T Deutschland Holding AG abgeschlossen hat. Die
    Verschmelzung soll in den kommenden zwei Monaten evaluiert und entsprechend
    vorbereitet werden und den Hauptversammlungen der Kontron AG wie auch der
    S&T Deutschland Holding AG, die spätestens jeweils im Juni 2017 stattfinden
    sollen, zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

    Der Vorstand der S&T AG mit Sitz in Linz beabsichtigt nach Kenntnis des
    Vorstands der Kontron AG, in diesem Zusammenhang des Weiteren den
    Kontron-Aktionären, die ihre Aktien im Zuge der Verschmelzung gegen Aktien
    der S&T Deutschland Holding AG tauschen, nachstehendes Angebot zu
    unterbreiten: Die Aktionäre, die im Zuge der Verschmelzung Aktien an der
    S&T Deutschland Holding AG erhalten haben, können diese in die S&T AG im
    Rahmen einer Sachkapitalerhöhung einbringen, und somit Aktionär der im
    TecDAX gelisteten S&T AG werden. Kontron Aktionäre haben damit die
    Möglichkeit, sich für das Barabfindungsangebot zu entscheiden oder das
    Angebot der S&T AG im Zuge der Sachkapitalerhöhung die Gegenleistung in
    Höhe von 90% in neuen S&T Aktien und in Höhe von 10% als Barkomponente
    anzunehmen.

    Alle Kontron-Aktionäre, die im Rahmen der Verschmelzung das von der S&T
    Deutschland Holding AG gesetzlich verpflichtend abzugebende
    Barabfindungsangebot nicht annehmen, erhalten somit die Möglichkeit,
    letztlich ihre Aktien gegen Aktien der börsennotierten S&T AG sowie einer
    Barkomponente zu tauschen. Die Sachkapitalerhöhung soll im Anschluss an die
    Verschmelzung durchgeführt werden und voraussichtlich im Herbst 2017

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