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    OTS  451  0 Kommentare Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Audi - neue Vorwürfe ...

    Audi - neue Vorwürfe zu Manipulationen bei Benziner und Diesel: erste

    Klage bundesweit beim Landgericht Offenburg eingereicht

    Lahr (ots) - Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    hat bundesweit vor dem Landgericht Offenburg die erste Klage gegen

    die Audi AG aufgrund der neuen Vorwürfe zu einer angeblichen

    Manipulationssoftware erhoben. Dabei geht es nicht um den

    eigentlichen "Abgasskandal" der Volkswagen AG, sondern um die neuen

    Vorwürfe gegen Audi, die sich auf Benzin- und Dieselfahrzeuge

    beziehen.

    Ende des Jahres 2016 kamen neue Berichte auf, dass die

    Umweltbehörde CARB in den USA bei Audi eine neue

    Manipulationssoftware entdeckt habe. Nach diesen Berichten können

    Audi Modelle mit einem bestimmten Automatikgetriebe mittels einer so

    genannten Lenkwinkelerkennung unterscheiden, ob das Fahrzeug sich auf

    dem Rollenprüfstand oder auf der Straße befindet. Werde das Lenkrad

    nach dem Start nicht bewegt, aktiviere sich ein Schaltprogramm für

    das Getriebe. Auf dem Rollenprüfstand soll danach das Getriebe früher

    schalten, was bei einem Benzinfahrzeug zu einem geringeren Verbrauch

    und CO2-Ausstoß führe. Bei einem Dieselfahrzeug sinke dadurch der

    Stickoxidausstoß (NOx). Betroffen sind Fahrzeuge mit

    Automatikgetrieben. Die Getriebe haben die interne Bezeichnung AL 551

    und DL 501

    Hier findet sich ein Bericht aus der Presse: http://www.faz.net/a

    ktuell/wirtschaft/unternehmen/umweltbehoerde-amerikaner-entdecken-neu

    e-betrugssoftware-bei-audi-14514808.html

    Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat aufgrund

    dieses Sachverhalts eine erste Klage vor dem Landgericht Offenburg

    gegen den Händler und gegen die Audi AG auf Rückerstattung des

    Kaufpreises sowie auf Schadensersatz erhoben. Begründet wird dies

    damit, dass die Audi AG gegen europäisches und deutsches Recht

    verstoßen habe und deshalb für den entstandenen Schaden aufkommen

    muss. Außerdem liege ein Mangel des Kaufvertrages vor, für den der

    Händler einstehen muss. Aufgrund einer Anfechtung wegen arglistiger

    Täuschung und aufgrund eines Rücktritts ist der Händler nach Ansicht

    der Kanzlei Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    verpflichtet, den Kaufpreis an den Käufer zurückzubezahlen.

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist

    führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal

    mehr als 30.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits

    mehr als 1.000 Klagen bundesweit bei verschiedenen Landgerichten

    erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten der

    Geschädigten ergangen.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254

    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:

    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    Einsteinallee 1/1

    77933 Lahr

    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

    www.vw-schaden.de





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