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    Neue Westfälische (Bielefeld)  325  0 Kommentare Kommentar Bausparkassen-Urteil Nachvollziehbar Wolfgang Mulke, Berlin

    Bielefeld (ots) - Für viele Bausparer ist es mit einer gut
    verzinsten Geldanlage vorbei. Der Bundesgerichtshof hat dafür ein
    wegweisendes Urteil gesprochen. Für die Betroffenen ist es zwar
    bedauerlich, doch ist die Entscheidung der höchsten Richter
    nachvollziehbar. Vereinfacht gesagt: Bausparen ist zum Bauen da und
    nicht zum Sparen. Eine Lücke im Konstrukt der Verträge hat das
    Grundprinzip des Bausparens ausgehebelt, weil es eine lang anhaltende
    Niedrigzinsphase gibt. Das von den Kunden angesparte Geld kann lange
    gut verzinst bei der Bausparkasse liegen, ohne das das bereits
    zugeteilte Darlehen auch abgerufen wird. Da die Bauzinsen extrem
    niedrig sind, können sich Haus- oder Wohnungskäufer auch bei anderen
    Banken bedienen und das Ersparte gewinnträchtig auf Kosten der
    Bausparkasse arbeiten lassen. Das bringt die Branche in
    Schwierigkeiten, weil sie die versprochenen Zinsgutschriften gar
    nicht mehr selbst erwirtschaften können. Deshalb haben die
    Unternehmen Hunderttausenden Kunden die Verträge gekündigt. Die
    Richter billigen dies, weil viele Kunden ihren Bausparvertrag
    zweckentfremden. Die Bausparkassen kommen so mit einem blauen Auge
    davon. Moralisch verdient haben sie es nicht. Denn die Werbung der
    Unternehmen zielte in der Vergangenheit oft auch auf die gute
    Verzinsung der Spargroschen ab. Da war keine Rede davon, dass es nur
    um spätere Darlehen für die Finanzierung des Eigenheims geht. Es war
    auch keine Rede davon, sich dem Versprechen einer dauerhaft festen
    Verzinsung zu entziehen. Ungeschoren kommt die Branche zum Glück auch
    nicht davon. Denn über einen gewissen Zeitraum müssen sie für ihre
    Renditeversprechen auch gerade stehen, nur eben nicht ewig. Damit
    lässt es sich leben. Nun müssen sich auch jene Bausparer auf eine
    Kündigung ihres Vertrages einstellen, die bislang noch nicht
    betroffen sind, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
    Weitere Klagen dagegen wird der BGH kaum anders entscheiden. Die
    Kritiker der Rechtsprechung sollten sich mit dem Vorwurf einer
    verbraucherfeindlichen Entscheidung zurückhalten. Es waren über
    Jahrzehnte auch die Bausparkassen, die Haushalten mit nicht sehr
    hohen Einkommen die Finanzierung eines Eigenheimes ermöglichten. Das
    System ohne große Not aufs Spiel zu setzen, und das wäre die
    Alternative, könnte diesem Angebot den Garaus bereiten. Das wäre
    schlecht. Denn sollte sich das Zinsniveau wieder einmal in die andere
    Richtung bewegen, wird der Bedarf an kollektiv ersparten Darlehen
    schnell wieder wachsen.

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