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    DGAP-Ad-hoc: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz


    Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen


    23.02.2017 / 15:15 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Laurèl GmbH: Sanierung durch Insolvenzplan beschlossen

    Aschheim bei München, 23. Februar 2017 - Auf Vorschlag des Geschäftsführers
    der Gesellschaft hat der Gläubigerausschuss einstimmig beschlossen, die
    Laurèl GmbH mittels eines Insolvenzplans zu sanieren. Dem hat der
    Sachwalter zugestimmt.

    Nach Einschätzung der Gesellschaft, des Sachwalters und der Mitglieder des
    Gläubigerausschusses führt die Sanierung der Gesellschaft durch einen
    Insolvenzplan zur bestmöglichen Gläubigerbefriedigung.

    Nach dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist das Fortbestehen der
    Gesellschaft unter Erhalt der Laurèl GmbH geplant. Die Sanierung durch den
    Insolvenzplan ermöglicht eine bessere Gläubigerbefriedigung im Vergleich zu
    einer Liquidation des Unternehmens.

    In dem Term Sheet für den Insolvenzplan ist vorgesehen, dass die
    Anleihegläubiger ihre Forderungen aus den Schuldverschreibungen der LaurèlAnleihe
    (ISIN: DE000A1RE5T8) wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital
    umwandeln (Debt-Equity-Swap). Nach Umsetzung des Insolvenzplans sollen die
    Anleihegläubiger 40 % der Geschäftsanteile an der sanierten Laurèl GmbH
    mittels eines Treuhänders halten. Im Gegenzug ist beabsichtigt, dass die
    Anleihegläubiger - sofern steuerrechtlich sinnvoll - auf ihre Ansprüche aus
    der Laurèl-Anleihe verzichten; alternativ wird die Laurèl-Anleihe in eine
    nachrangige, von einem Treuhänder gehaltene Anleihe umgewandelt.

    Um die Fortführung der Gesellschaft sicherzustellen, hat sich die Prime
    Capital Debt SCS SICAV FIS, Robus Recovery Sub-Fund ("Planinvestor")
    verpflichtet, als Planinvestor der Gesellschaft ein Massedarlehen in Höhe
    von ca. EUR 2,22 Mio. zur Verfügung zu stellen. Dieses soll nach
    Rechtskraft des Insolvenzplans durch eine vom Planinvestor zu gewährende

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