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    DGAP-News  1415  0 Kommentare Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Aktienrückkaufprogramm über die Börse - Seite 2



    Der Aktienrückkauf wird unter Einschaltung eines Kreditinstituts durchgeführt. Das für den Rückkauf eingeschaltete Kreditinstitut wird seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Elmos Semiconductor AG treffen. Die Elmos Semiconductor AG wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen.



    Der Aktienrückkauf wird im Einklang mit Artikel 5 Abs. 1 lit. a) bis c) sowie Abs. 3 bis Abs. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Elmos Semiconductor AG vom 8. Mai 2015 durchgeführt. Entsprechend wird die Gesellschaft das Kreditinstitut verpflichten.

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    Die Aktien der Elmos Semiconductor AG werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Elmos Semiconductor AG nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Elmos Semiconductor AG an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.



    Das Aktienrückkaufprogramm kann - unter Beachtung geltenden Rechts - jederzeit ausgesetzt und im oben genannten Zeitraum wieder aufgenommen werden.



    Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Elmos Semiconductor AG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter www.elmos.com/investor-relations/aktie/rueckkaufprogramm veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

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    DGAP-News Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Aktienrückkaufprogramm über die Börse - Seite 2 DGAP-News: Elmos Semiconductor AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf Elmos Semiconductor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation / Aktienrückkaufprogramm über die Börse 06.03.2017 / 16:18 Für den Inhalt der Mitteilung ist der …

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