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     1947  0 Kommentare Marapharm Ventures Inc. („Marapharm“) informiert über die fortschreitenden Bauarbeiten auf seinen Industrieflächen und Gebäuden (13,6 Acres im US-Bundesstaat Washington, 7 Acres in Nevada) - Seite 2

     

    ÜBER MARAPHARM VENTURES INC.

     

    www.marapharm.com

     

    Die Aktien von Marapharm werden in Kanada an der CSE unter dem Börsensymbol MDM, in den Vereinigten Staaten im OTCQB-Markt unter dem Börsensymbol MRPHF und in Europa an der Börse Frankfurt unter dem Börsensymbol 2M0 gehandelt.

     

    Marapharm verfügt in WA und NV über Grundflächen und Anlagen zur Herstellung von medizinischem Marihuana auf 300.000 Quadratfuß. Vor mehr als zweieinhalb Jahren stellte Marapharm bei Health Canada einen Antrag auf Gewährung einer Produktions- und Vertriebslizenz gemäß den MMPR-Richtlinien und hat auch die erforderlichen Sicherheitsüberprüfungen absolviert. Der Antrag wird derzeit einem eingehenden Screeningverfahren unterzogen. Im September 2016 erhielt Marapharm von Health Canada den Bescheid, seinen Antrag im Hinblick auf die neuen ACMPR-Richtlinien zu ergänzen.

     

    Weitere Informationen zu den Betriebs- oder Finanzergebnissen von Marapharm entnehmen Sie bitte den bei den zuständigen Wertpapieraufsichtsbehörden vorliegenden Berichten, die über die CSE-Website (www.thecse.com), die OTC-Website (www.otcmarkets.com) und die SEDAR-Website (www.sedar.com) unter dem Unternehmensprofil von Marapharm Ventures Inc. eingesehen werden können.

     

    NÄHERE INFORMATIONEN:

    www.marapharm.com oder Linda Sampson, CEO, 778-583-4476 info@marapharm.com

     

    BÖRSEN:

    Weder CSE noch FWB oder OTCQB® haben den Inhalt dieser Pressemeldung genehmigt noch abgelehnt. Weder CSE, noch FWB oder OTCQB® übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

     

    ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN:

    Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Durch den Gebrauch der Wörter „erwarten“, „fortsetzen“, „schätzen“, „rechnen mit“, „könnten“, „werden“, „planen“, „sollten“, „glauben“ und ähnlicher Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kenntlich gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren, aufgrund derer die eigentlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen könnten. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf angemessenen Annahmen. Es kann trotzdem nicht gewährleistet werden, dass sich solche Erwartungen als richtig erweisen werden. Den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung sollte kein ungebührliches Vertrauen entgegengebracht werden.

     


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