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    DGAP-Adhoc  424  0 Kommentare GRENKE AG: GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor (deutsch)

    GRENKE AG: GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor

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    DGAP-Ad-hoc: GRENKE AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

    GRENKE AG: GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals

    aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor

    14.03.2017 / 10:45 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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    GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus

    Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor

    Baden-Baden, den 14. März 2017: Aufsichtsrat und Vorstand der GRENKE AG

    (ISIN DE000A161N30) werden der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2017

    eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Durchführung eines

    Aktiensplits im Verhältnis 1:3 vorschlagen.

    Der Kurs der GRENKE-Aktie hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre

    kontinuierlich erhöht. Ziel ist es durch die der Hauptversammlung

    vorzuschlagende Erhöhung des Grundkapitals der GRENKE AG aus

    Gesellschaftsmitteln nebst einem Aktiensplit im Verhältnis 1:3 den Handel

    der Aktie liquider und die Aktie für Anleger noch attraktiver zu machen.

    Das Grundkapital der GRENKE AG beträgt derzeit EUR 18.880.774,47 und ist

    eingeteilt in 14.771.034 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem

    rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 1,28. Nach

    Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR

    25.432.327,53 - ohne Ausgabe neuer Aktien - beträgt das Grundkapital sodann

    EUR 44.313.102,00. Durch den geplanten Aktiensplit im Verhältnis 1:3 treten

    damit an die Stelle einer Stückaktie mit einem rechnerischen - nach

    Eintragung der Kapitalerhöhung erhöhten - Anteil am Grundkapital von 3,00

    EUR je Aktie drei Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von

    je 1,00 EUR. An den Beteiligungsverhältnissen der Gesellschaft ergeben sich

    weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den

    Aktiensplit Änderungen. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln hat

    ferner keinen Einfluss auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals der

    Gesellschaft, da lediglich eine Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals

    stattfindet.

    Die vom Aufsichtsrat und zuvor bereits vom Vorstand beschlossene

    Tagesordnung der Hauptversammlung wird voraussichtlich am 27. März 2017 im

    Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem geplanten Aktiensplit

    werden die entsprechenden Satzungsregelungen angepasst.

    Der Vorstand

    Ende der ad hoc-Meldung.

    Weitere Informationen erhalten Sie von:

    GRENKE AG

    Corporate Communications / Investor Relations

    Neuer Markt 2

    76532 Baden-Baden

    Telefon: +49 7221 5007-204

    E-Mail: investor@grenke.de

    Internet: http://www.grenke.de

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    14.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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    Sprache: Deutsch

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    E-Mail: investor@grenke.de

    Internet: www.grenke.de

    ISIN: DE000A161N30

    WKN: A161N3

    Indizes: SDAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

    Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    553753 14.03.2017 CET/CEST

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