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    SpruchZ  1626  0 Kommentare Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT

    Das Landgericht Dortmund hat die eingereichten Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verbunden.

    Das Landgericht Dortmund hat mit Beschluss vom 30. Januar 2017 die eingereichten Spruchanträge zur gerichtlichen Überprüfung von Ausgleich und Abfindung bei dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT zu dem führenden Aktenzeichen 18 O 74/16 AkteE verbunden. Der Antragsgegnerin, der DMG MORI GmbH, wurde eine Frist von drei Monaten zur Erwiderung gesetzt. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Carsten Heise zum gemeinsamen Vertreter zu bestimmen.


    LG Dortmund, Az. 18 O 74/16 (AktE)

    Jaeckel u.a. ./. DMG MORI GmbH

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    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT Das Landgericht Dortmund hat die eingereichten Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT verbunden.