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PAION AG BERICHTET ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2016 UND DIE KONZERN-FINANZERGEBNISSE (deutsch)
PAION AG BERICHTET ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2016 UND DIE KONZERN-FINANZERGEBNISSE
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PAION AG BERICHTET ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2016 UND DIE
KONZERN-FINANZERGEBNISSE
16.03.2017 / 07:30
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PAION AG BERICHTET ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2016 UND DIE
KONZERN-FINANZERGEBNISSE
- Umsatz und Nettoergebnis besser als erwartet
- Finanzmittel in Höhe von EUR 30,1 Mio. zum 31. Dezember 2016
- Positive Daten in der pivotalen US-Phase-III-Koloskopiestudie mit
Remimazolam in der Indikation Kurzsedierung
- Investitions- und Lizenzvereinbarung mit Cosmo Pharmaceuticals für die
Entwicklung und Kommerzialisierung von Remimazolam in den USA
- Finanzierung der regulatorischen Aktivitäten in Japan gesichert
- Telefonkonferenz (auf Englisch) heute um 14:00 Uhr MEZ
Aachen, 16. März 2017 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN
DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute
die Konzern-Finanzergebnisse gemäß International Financial Reporting
Standards (IFRS) für 2016 bekannt.
"Die positiven Phase-III-Daten der US-Koloskopie-Studie waren ein
Meilenstein in der Geschichte von PAION. Diese haben PAIONs Risikoprofil
zusammen mit der Kooperation mit Cosmo signifikant verbessert und uns in
eine starke Position gebracht, um Remimazolam in den USA voranzubringen. Wir
blicken nun zuversichtlich auf den in sehr naher Zukunft anstehenden
Abschluss der Patientenrekrutierung in unserer
US-Phase-III-Bronchoskopie-Studie," kommentierte Dr. Wolfgang Söhngen,
Vorstandsvorsitzender der PAION AG, und ergänzte: "Die kürzlich
abgeschlossene Bezugsrechtskapitalerhöhung war ein sehr positives Signal
unserer Aktionäre zur Unterstützung unseres eingeschlagenen Weges in Japan.
Darüber hinaus haben wir nun auch den weiteren Weg in Europa definiert."
Aktivitäten in 2016 und Ausblick
PAION fokussierte sich 2016 auf die Fortführung des
Phase-III-Entwicklungsprogramms von Remimazolam in der Kurzsedierung in den
USA. Remimazolam ist ein ultrakurz wirkendes Benzodiazepin-Sedativum und
-Anästhetikum.
USA
Im Juni 2016 verkündete PAION positive wesentliche Ergebnisse der pivotalen
US-Phase-III-Koloskopiestudie mit Remimazolam in der Indikation
Kurzsedierung. Die Studie wurde mit insgesamt 461 Patienten durchgeführt und
diente dazu, die Wirksamkeit und Sicherheit von Remimazolam im Vergleich zu
Placebo (und mit Midazolam als Ergänzungsmedikation) bei
Koloskopie-Patienten zu untersuchen. Die Studie hat ihren primären
Wirksamkeitsendpunkt erreicht.
Weitere klinische Remimazolam-Daten der US-Phase-III-Koloskopiestudie wurden
im Oktober 2016 auf dem
American-College-of-Gastroenterology-(ACG)-2016-Annual-Scientific-Meeting in
Las Vegas präsentiert. Höhepunkte der Präsentation von Prof. Rex waren die
signifikanten Verbesserungen in der jeweiligen Dauer von Verabreichung bis
Wirkeintritt, der Erholungszeit sowie bis zur Wiederherstellung der
kognitiven Funktionen und weniger Nebenwirkungen im Vergleich zu den
Kontrollgruppen.
Das US-Programm beinhaltet darüber hinaus eine zweite konfirmatorische,
prospektive, doppelblinde, Placebo-kontrollierte, randomisierte,
multizentrische Phase-III-Studie mit einem zusätzlichen
Midazolam-Open-Label-Arm mit 420 Bronchoskopiepatienten. Die
Patientenrekrutierung lief zunächst moderat. Der Einsatz erheblicher
Ressourcen für die Studie führte jedoch zu der avisierten Beschleunigung der
Patientenrekrutierung. PAION erwartet, die Patientenrekrutierung in Kürze
abzuschließen.
Im Rahmen des US-Phase-III-Entwicklungsprogramms wurde auch eine
Sicherheitsstudie mit Remimazolam in ASA-III/IV-Koloskopiepatienten
(American Society of Anesthesiologists-Klassifizierung III-IV) durchgeführt.
In dieser prospektiven, doppelblinden, randomisierten, Placebo- und aktiv
kontrollierten multizentrischen Parallelgruppenstudie wurden 79
Hochrisikopatienten (ASA-Klassifizierung III-IV) bei Darmspiegelungen
jeweils mit Remimazolam, Midazolam oder Placebo (und mit Midazolam als
Ergänzungsmedikation) behandelt. Im Dezember 2016 wurde der erfolgreiche
Rekrutierungsabschluss bekanntgegeben, und wesentliche Studienergebnisse
sollen in Kürze berichtet werden.
Im Rahmen des US-Phase-III-Entwicklungsprogramms wurden vier Phase-I-Studien
durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen von präklinischen und
Phase-I-Studien und in Absprache mit der FDA wird PAION nun zusätzliche
Phase-I-Studien beginnen, um das Missbrauchspotential von Remimazolam
genauer beurteilen zu können. Ein Aspekt dabei ist, ob Remimazolam in
Kombination mit Alkohol unsachgemäß als KO-Droge verwendet werden könnte,
und ein weiterer Aspekt ist, ob es missbräuchlich intranasal verwendet
werden könnte.
Im Juni 2016 hat PAION mit Cosmo eine Investitions- sowie eine
Lizenzvereinbarung für die Remimazolam-Rechte in den USA abgeschlossen. Im
Rahmen der abgeschlossenen Lizenzvereinbarung hat Cosmo die exklusiven
Lizenzrechte für die Entwicklung und Vermarktung von Remimazolam in den USA
erhalten und ist verantwortlich für die Marktzulassung sowie den Absatz und
Vertrieb von Remimazolam. PAION bleibt weiterhin für das laufende klinische
US-Entwicklungsprogramm verantwortlich und trägt bis zu dessen Abschluss
alle damit verbundenen Kosten. PAION hat im Gegenzug neben einer bereits
erhaltenen Upfrontzahlung in Höhe von EUR 10 Mio. Anspruch auf weitere
Zahlungen in Höhe von bis zu EUR 42,5 Mio. in Abhängigkeit der Erreichung
bestimmter regulatorischer Meilensteine insgesamt für alle drei Indikationen
in den USA sowie auf gestaffelte Lizenzgebühren ab Vermarktung in Höhe von
20 % bis 25 % der Nettoerlöse (die unter bestimmten Bedingungen angepasst
werden können, aber nicht unter 15 % sinken können). Darüber hinaus hat sich
Cosmo im Rahmen der Investitionsvereinbarung verpflichtet, einen
Gesamtbetrag von EUR 10 Mio. in PAION-Aktien zu investieren. Im Juni 2016
wurden im Rahmen einer Privatplatzierung EUR 9,6 Mio. investiert und im
Februar 2017 im Rahmen einer Bezugsrechtskapitalerhöhung die verbliebenen
EUR 0,4 Mio.
Auch 2017 fokussiert PAION weiterhin wesentliche Ressourcen auf die
Erreichung des geplanten Abschlusses des Phase-III-Programms in den USA,
insbesondere die Patientenrekrutierung der Phase-III-Bronchoskopiestudie
sowie anschließend die Auswertung der Studiendaten. Zudem arbeitet PAION an
der Auswertung der im Dezember 2016 abgeschlossenen Sicherheitsstudie von
Remimazolam in ASA-III/IV-Koloskopiepatienten. Komplettiert wird das
Entwicklungsprogramm von weiteren kleineren (präklinischen und Phase-I-)
Studien. Dabei erfolgen weiterhin regelmäßige Interaktionen mit der FDA, um
sicherzustellen, dass alle aus Sicht der Zulassungsbehörde relevanten Daten
erhoben worden sind. Danach erfolgt eine integrierte "Overall"-Analyse aller
klinischen Studien mit Remimazolam. Vorbehaltlich des erfolgreichen
Abschlusses des klinischen Entwicklungsprogramms einschließlich der
Fertigstellung aller Analysen und Berichte könnte im Anschluss nach der
Erstellung des Marktzulassungsdossiers die Einreichung des
Marktzulassungsantrags in den USA erfolgen. Üblicherweise findet vor
Einreichung ein Pre-NDA-Meeting mit der US-amerikanischen Zulassungsbehörde
FDA statt, das auf Basis derzeitiger Planungen Ende 2017 stattfinden soll.
Derzeit laufen mit Cosmo sowie wichtigen US-amerikanischen klinischen
Meinungsbildnern und regulatorischen Experten die hierzu notwendigen
Abstimmungen und Vorbereitungsarbeiten. Die Einreichung des
Zulassungsantrags wird dann in Abhängigkeit des Ausgangs des
Pre-NDA-Meetings unter Verantwortung von Cosmo erfolgen. Vorbehaltlich
erfolgreicher Studienergebnisse und abhängig von Interaktionen mit der FDA
erwarten PAION und Cosmo derzeit die Einreichung des Zulassungsantrages
Mitte 2018.
Aufgrund der Übernahme der US-Aktivitäten durch Cosmo Pharmaceuticals bedarf
es keiner Tochtergesellschaft mehr vor Ort, sodass die PAION, Inc. im Laufe
des Jahres 2017 aufgelöst werden wird. Herr Greg Papaz ist deshalb als
Mitarbeiter der PAION, Inc. ausgeschieden.
EU
Im Februar 2016 hat PAION eine konfirmatorische EU-Phase-III-Studie mit
Remimazolam bei Patienten in der Herzchirurgie, die sich einem
kardiochirurgischen Eingriff unterzogen, abgebrochen. Aufgrund des komplexen
Studiendesigns ergaben sich Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von
Patienten. PAION evaluierte im Anschluss, wie das klinische
Entwicklungsprogramms von Remimazolam in der EU am besten weiterentwickelt
werden kann. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse hält PAION ein
Studiendesign analog zu dem in Japan erfolgreich durchgeführten
Phase-III-Programm in der Allgemeinanästhesie für den besten Weg in der EU,
im Rahmen dessen eine Phase-III-Studie in der Allgemeinen Chirurgie
durchgeführt werden würde.
In Abstimmung mit führenden Meinungsbildnern in der Allgemeinanästhesie wird
2017 eine Phase-I-Studie durchgeführt werden, um die Anzahl der Patienten zu
bestimmen, die für eine EU-Phase-III-Studie in der Allgemeinanästhesie
erforderlich ist.
Für ein Phase-III-Programm in der EU geht PAION derzeit und vorbehaltlich
weiterer Abstimmungen mit der Zulassungsbehörde von einem zusätzlichen
Finanzierungsbedarf in Höhe von ca. EUR 20 Mio. bis EUR 25 Mio. bis zur
Einreichung des Zulassungsantrags aus. Die Sicherstellung der Finanzierung,
die Durchführung der vorbereitenden Phase-I-Studie und die notwendigen
wissenschaftlichen Beratungsgespräche mit der zuständigen Europäischen
Arzneimittelbehörde (EMA) zur Festlegung des neuen europäischen
Phase-III-Programms sind Voraussetzung für einen Studienstart in 2018.
Japan
Mit der japanischen Zulassungsbehörde PMDA (Japanese Pharmaceutical and
Medical Devices Agency) fand im Januar 2016 ein Pre-NDA-Meeting (NDA = New
Drug Application; Zulassungsantrag für neues Medikament) statt. Die PMDA
erklärte, dass die nichtklinischen und klinischen Datenpakete von
Remimazolam als komplett für die Einreichung des Zulassungsantrags in der
Indikation "Einleitung und Aufrechterhaltung einer Allgemeinanästhesie" in
Japan angesehen werden. Bereits vorher hatte die PMDA bestätigt, dass sowohl
der von PAION in Europa hergestellte Wirkstoff als auch die Fertigform von
Remimazolam den Voraussetzungen für eine Zulassung in Japan entsprechen.
Auf Basis des positiven Pre-NDA-Meetings mit der japanischen
Zulassungsbehörde und der im Februar 2017 durchgeführten Finanzierung wird
PAION nun die Erstellung eines Marktzulassungsantrags für Remimazolam
beginnen. Dies beinhaltet unter anderem auch die dafür notwendige
Validierung der Produktion im Marktmaßstab für den japanischen Markt. Das
erforderliche Zulassungsdossier wird von einem erfahrenen japanischen
Auftragsforschungsinstitut (Contract Research Organization; CRO) in enger
Abstimmung mit PAION erstellt werden. Ein solches Dossier könnte in
bestimmten Märkten als Referenzdossier im Rahmen einer Zulassung dienen.
Dies würde das notwendige zusätzliche Investitionsvolumen für Partner in den
jeweiligen Märkten je nach regulatorischer Umgebung deutlich reduzieren.
Diese Aktivitäten sind wichtige Voraussetzungen, um die Partnering-Gespräche
mit potentiellen Lizenznehmern fortzuführen. PAIONs Ziel ist es, während des
Erstellungsprozesses für das Marktzulassungsdossier oder anschließend
Remimazolam in Japan zu verpartnern. Vorbehaltlich weiterer Abstimmungen mit
der Zulassungsbehörde ist mit der Einreichung eines Zulassungsantrags in
Japan bis Mitte 2018 zu rechnen.
China
Im September 2016 hat Yichang Humanwell, PAIONs chinesischer
Remimazolam-Lizenzpartner, den Abschluss der Patientenrekrutierung der im
Oktober 2015 gestarteten Phase-I-Studie in der Allgemeinanästhesie
bekanntgegeben. Darüber hinaus hat Yichang Humanwell eine zweite
Phase-I-Studie mit Remimazolam-Dauerinfusion als Vorbereitung für eine
Studie in der Allgemeinanästhesie gestartet. Eine Phase-II-Studie für
Kurzsedierungen ist ebenfalls in Vorbereitung.
Aktivitäten von Partnern in anderen Regionen
Alle Lizenzpartner unternehmen kontinuierlich Aktivitäten mit dem Fokus auf
regulatorischen Interaktionen, die der zukünftigen Einreichung von
Marktzulassungsdossiers in den jeweils von ihnen lizenzierten Territorien
dienen.
Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage für 2016
Die Umsatzerlöse beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 4,3 Mio. und
sind gegenüber dem Vorjahr um EUR 4,2 Mio. gestiegen. Sie resultieren
vornehmlich in Höhe von EUR 4,3 Mio. aus der im Rahmen der mit Cosmo
abgeschlossenen Lizenzvereinbarung erhaltenen Upfrontzahlung von EUR 10 Mio.
Die Umsatzrealisierung der erhaltenen Upfrontzahlung erfolgt dabei in
Abhängigkeit bestimmter Entwicklungsfortschritte.
Die Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich auf EUR 23,4 Mio., ein
Rückgang gegenüber dem Vorjahr in Höhe von EUR 6,0 Mio. Während Aufwendungen
für Phase-III-Entwicklung insbesondere durch erfolgreiche Maßnahmen zur
Beschleunigung und entsprechenden Fortschritt der US-Bronchoskopiestudie im
Vergleich zum Vorjahr angestiegen sind, führten vor allem geringere
Aufwendungen für Phase-I-Studien, Produktionsentwicklung und Vorbereitungen
des Marktzulassungsdossiers im Rahmen des US-Entwicklungsprogramms zu
insgesamt niedrigeren Forschungs- und Entwicklungskosten als im Vorjahr.
Die Verwaltungs- und Vertriebskosten beliefen sich zusammen auf EUR 5,1 Mio.
und haben sich um EUR 0,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr verringert. Dabei
erhöhten sich die Verwaltungskosten um EUR 0,4 Mio. auf EUR 3,8 Mio.,
während die Vertriebskosten um EUR 1,0 Mio. auf EUR 1,3 Mio. zurückgingen.
Der Anstieg der Verwaltungskosten resultiert vornehmlich aus der
Vorbereitung potentieller Kapitalmaßnahmen, die aufgrund des Abschlusses der
Vereinbarungen mit Cosmo letztlich nicht durchgeführt wurden. Die
Vertriebskosten enthalten in der Berichtsperiode im Wesentlichen
Anbahnungskosten für Lizenzvereinbarungen, während die im Vorjahr höheren
Vertriebskosten vornehmlich aus Marktforschung sowie Prämarketing- und
Market-Access-Aktivitäten resultierten.
Die sonstigen Erträge (Aufwendungen) des Geschäftsjahres in Höhe von EUR
-0,8 Mio. gingen um EUR 1,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahr zurück und
entfallen im Wesentlichen auf Kursverluste.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag des Geschäftsjahres betreffen im
Wesentlichen die steuerliche Förderung durch Steuergutschriften auf Teile
der Forschungs- und Entwicklungskosten durch die britischen Finanzbehörden.
Aufgrund des Rückgangs der Entwicklungskosten für Remimazolam im
Berichtsjahr hat sich die diesbezügliche steuerliche Förderung 2016 im
Vergleich zum Vorjahr verringert (EUR 5,0 Mio. im Berichtsjahr im Vergleich
zu EUR 5,8 Mio. im Vorjahr).
Der Jahresfehlbetrag von EUR 20,1 Mio. liegt unter dem im Vorjahr für das
Geschäftsjahr 2016 prognostizierten Bereich von EUR 24,5 Mio. bis EUR 27,5
Mio. Dies ist maßgeblich bedingt durch die im Zuge der im Juni 2016 mit
Cosmo eingegangenen Kooperation erfassten und im Vorjahr für 2016 nicht
prognostizierten Umsatzerlöse.
Der Finanzmittelbestand hat sich im Vergleich zum 31. Dezember 2015 von EUR
32,7 Mio. um EUR 2,6 Mio. auf EUR 30,1 Mio. zum 31. Dezember 2016
verringert.
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen
aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 20,1 Mio. und der von Cosmo
erhaltenen Upfrontzahlung in Höhe von EUR 10 Mio.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert überwiegend aus der
mit Cosmo im Juni 2016 durchgeführten Privatplatzierung mit einem
Bruttomittelzufluss in Höhe von EUR 9,6 Mio. sowie den in diesem
Zusammenhang angefallenen Kapitalbeschaffungskosten in Höhe von EUR 0,5 Mio.
Ausblick
PAIONs Hauptziele für 2017 sind die Fortsetzung des laufenden klinischen
Entwicklungsprogramms in den USA und die Übergabe der abgeschlossenen
Arbeiten an Cosmo. Darüber hinaus führt PAION die Arbeit an der
Produktionsentwicklung für Remimazolam fort. Ferner wird PAION die Arbeiten
an einem Zulassungsdossier für den japanischen Markt in der
Allgemeinanästhesie aufnehmen. Zur Vorbereitung des
EU-Phase-III-Entwicklungsprogramms in der Allgemeinanästhesie wird eine
Phase-I-Studie initiiert, und weitere Beratungsgespräche mit
Zulassungsbehörden sind geplant. PAION erwartet, dass die anderen regionalen
Remimazolam-Kooperationspartner ihre Entwicklungsaktivitäten fortführen.
2017 erwartet PAION Umsatzerlöse in Höhe von ca. EUR 5,8 Mio. Diese
resultieren im Wesentlichen aus der im Juli 2016 von Cosmo im Rahmen des
US-Lizenzvertrags für Remimazolam erhaltenen Upfrontzahlung in Höhe von EUR
10 Mio., von der im Berichtsjahr bereits EUR 4,3 Mio. als Umsatzerlöse
realisiert wurden. Die verbleibenden EUR 5,7 Mio. der Upfrontzahlung werden
in Abhängigkeit bestimmter Entwicklungsfortschritte voraussichtlich im
Geschäftsjahr 2017 als Umsatzerlöse erfasst werden. In der dem Ausblick
zugrundeliegenden Finanzplanung sind keine neuen Lizenzvereinbarungen oder
Meilensteinzahlungen aus den bestehenden Lizenzverträgen im Geschäftsjahr
2017 enthalten.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen werden aufgrund der
fortwährenden Investitionen in die Entwicklung von Remimazolam zwischen ca.
EUR 18 Mio. und EUR 20 Mio. betragen, abhängig vom Fortschritt der
Entwicklung. Steuergutschriften auf Teile der Forschungs- und
Entwicklungskosten aufgrund der steuerlichen Förderung durch die britischen
Finanzbehörden werden zu einem Steuerertrag von ca. EUR 3,5 Mio. bis EUR 4
Mio. führen. Die Verwaltungs- und Vertriebsaufwendungen werden sich auf ca.
EUR 3,5 Mio. bis EUR 4 Mio. belaufen. Es wird ein Jahresfehlbetrag zwischen
ca. EUR 12 Mio. und EUR 14 Mio. erwartet, eine Verringerung gegenüber dem
Berichtsjahr (EUR 20,1 Mio.).
Wesentliche Annahme für den Ausblick ist, dass die Entwicklungsaktivitäten
in den USA wie erwartet fortschreiten. Anderenfalls würden sich Kostenblöcke
ins Jahr 2018 verschieben. Ferner liegt den Kostenplanungen der derzeitige
Stand der Gespräche mit der Zulassungsbehörde FDA zu Grunde. Durch
zusätzliche Anforderungen der FDA vor Einreichung des Zulassungsantrags
könnten höhere Kosten als geplant anfallen und sich der Zulassungstermin
verschieben.
Auf Basis der aktuellen Planung geht PAION davon aus, dass der
Finanzmittelbestand von EUR 30,1 Mio. zum 31. Dezember 2016 PAION in die
Lage versetzt, alle verbleibenden Entwicklungsaktivitäten in der Indikation
Kurzsedierung in den USA vollständig abzuschließen.
Im Anschluss daran erwartet PAION in Abhängigkeit der Erreichung bestimmter
regulatorischer Meilensteine in den USA weitere Zahlungen von Cosmo sowie
umsatzabhängige Lizenzzahlungen im Falle der Marktzulassung. In der EU plant
PAION derzeit die Fortführung des klinischen Entwicklungsprogramms für
Remimazolam. Für die Durchführung des Entwicklungsprogramms in der EU bis
zur Einreichung des Zulassungsantrags werden vorbehaltlich weiterer
Abstimmungen mit der Zulassungsbehörde zusätzliche Finanzmittel in Höhe von
ca. EUR 20 Mio. bis EUR 25 Mio. erforderlich sein.
Ohne die Berücksichtigung potentieller Meilensteinzahlungen und ohne die
Berücksichtigung potentieller Kosten durch die avisierte Fortsetzung des
Phase-III-Entwicklungsprogramms in der EU sichert der Kassenbestand
einschließlich erwarteter Steuergutschriften der britischen Finanzbehörden
auf Teile der Forschungs- und Entwicklungskosten eine Kassenreichweite bis
mindestens Ende 2018.
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Wesentliche Konzernfinanzzahlen gemäß IFRS
(Angaben in TEUR wenn nicht anders angegeben) 2016 2015
Umsatzerlöse 4.262 72
Forschungs- und Entwicklungskosten -23.408 -29.385
Allgemeine Verwaltungs- und Vertriebskosten -5.129 -5.729
Jahresergebnis -20.118 -28.212
Ergebnis je Aktie (in EUR), nicht verwässert -0,38 -0,56
Ergebnis je Aktie (in EUR), verwässert -0,38 -0,56
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -11.586 -26.287
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -192 -33
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 9.212 22
Immaterielle Vermögenswerte 2.688 3.362
Finanzmittelbestand 30.111 32.680
Eigenkapital 24.943 35.562
Langfristiges Fremdkapital 0 6
Kurzfristiges Fremdkapital 13.040 7.900
Bilanzsumme 37.983 43.468
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 36 29
Der vollständige Konzernjahresabschluss der PAION AG steht ab dem 16. März
2017 unter
http://www.paion.com/de/medien-und-investoren/investorcenter/finanzberichte/
zur Verfügung.
Telefonkonferenz und Webcast
Ergänzend zur Veröffentlichung der Zahlen führt PAION am 16. März 2017 um
14:00 Uhr MEZ (13:00 Uhr GMT, 09:00 Uhr EDT) eine öffentliche
Telefonkonferenz (in englischer Sprache) durch, in der der Vorstand der
PAION AG über die Konzernfinanzzahlen und über die wesentlichen
Entwicklungen im Geschäftsjahr 2016 informieren sowie ein Update zu den
Entwicklungsprojekten und zur strategischen Ausrichtung geben wird.
Zur Teilnahme an der englischen Telefonkonferenz um 14 Uhr wählen Sie bitte
aus
- Deutschland +49 (0) 69 7104 45598,
- Großbritannien +44 (0) 20 3003 2666,
- USA +1 212 999 6659
- allen anderen Ländern: bitte die UK-Nummer wählen
Geben Sie nach der Anforderung das Passwort "PAION" an. Parallel zur
Telefonkonferenz wird eine Präsentation per Webcast zur Verfügung gestellt.
Zur Teilnahme klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
Über PAION
Die PAION AG ist ein börsennotiertes Specialty-Pharma-Unternehmen, das
innovative Wirkstoffe zur Anwendung bei ambulanter und im Krankenhaus
durchgeführter Sedierung, Anästhesie sowie in der Intensivmedizin mit dem
Ziel einer späteren Vermarktung entwickelt. PAIONs Leitsubstanz ist
Remimazolam, ein intravenös verabreichtes, ultrakurz wirkendes und gut
steuerbares Benzodiazepin-Sedativum und -Anästhetikum, welches sich in
klinischer Phase-III-Entwicklung für Kurzsedierungen in den USA befindet.
Aktuell fokussiert PAION alle operativen und finanziellen Ressourcen auf den
erfolgreichen Abschluss des klinischen US-Entwicklungsprogramms für
Kurzsedierungen. Außerhalb der USA hat sich PAION bis dato auf die
Entwicklung von Remimazolam in der Indikation Allgemeinanästhesie
konzentriert. Die Entwicklung für die Sedierung auf der Intensivstation ist
Teil des längerfristigen Entwicklungsplans für Remimazolam.
PAION hat seinen Hauptsitz in Aachen und weitere Standorte in Cambridge
(Vereinigtes Königreich) und New Jersey (USA).
PAIONs Vision ist es, ein anerkannter "PAIONeer" in der Sedierung und
Anästhesie zu werden.
Kontakt
Ralf Penner
Director Investor Relations / Public Relations
PAION AG
Martinstraße 10-12
52062 Aachen
Tel.: +49 241 4453-152
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die die PAION AG betreffen. Diese spiegeln die nach bestem Wissen
vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen des Managements der PAION AG zum
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führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den implizit
oder ausdrücklich erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen wesentlich abweichen.
In Anbetracht dieser Risiken, Unsicherheiten sowie anderer Faktoren sollten
sich Empfänger dieser Veröffentlichung nicht unangemessen auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen verlassen. Die PAION AG übernimmt keine
Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben oder zu
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16.03.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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554411 16.03.2017
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