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     536  0 Kommentare Europäische Kommission will Fluggäste vor Instransparenz von Fluggastportalen schützen

    Hamburg (ots) - Wie die führende Touristik-Fachzeitschrift fvw
    heute auf ihrer online Seite fvw.de berichtet, greift die Europäische
    Kommission konsequent gegen Fluggastportale durch. Einigen Agenturen
    für Fluggastentschädigungen wird "nicht korrektes Vorgehen und
    Fehlverhalten" vorgeworfen. Die nationalen Behörden sollen nun
    prüfen, ob gegen geltende EU-Vorschriften für Verbraucherschutz-,
    Vermarktungs- und Datenschutzrecht verstoßen wird.

    Im Mittelpunkt der Kritik stehen falsch ausgewiesene Endpreise,
    nicht eindeutig angegebene Vertragslaufzeiten und irreführende
    Verbraucherobliegenheiten. Diese Praktiken veranlassen aus Sicht der
    EU-Kommission den Durchschnittsverbraucher zu einem
    Vertragsabschluss, den er andernfalls womöglich nicht getätigt hätte.
    Ferner werden das Anwerben von Geschäftsreisenden sowie unerbetenes
    Telemarketing für unzulässig erklärt.

    "Wir begrüßen die Haltung der EU-Kommission ausdrücklich", bemerkt
    Lars Watermann, Geschäftsführer des Fluggast-Sofortentschädigers
    EUflight.de GmbH. Vor allem bei den zahlreichen Inkasso-Portalen
    werden Kunden über online und offline Marketingkampagnen regelmäßig
    mit einer Entschädigung ´bis zu 600 EUR´ gelockt. Dieser Art des
    Kundenfangs bedienen nahezu alle Fluggastportale, vom jungen Startup
    bis zum Marktführer. "Es wäre wünschenswert, wenn die nationalen
    Behörden und die Verbraucherverbände diesem Treiben ein Ende setzen.
    Wer angetreten ist, um Verbrauchern zu ihrem Recht zu verhelfen,
    sollte ihnen gegenüber zumindest transparent und ehrlich sein", so
    Watermann weiter.

    Über EUflight.de:

    Im Juli 2015 hat EUflight.de mit der Fluggast-Sofortentschädigung
    ein neues Marktsegment geschaffen. Fluggäste müssen nicht - wie bei
    herkömmlichen Fluggastportalen - monatelang auf das Ergebnis der
    Inkasso-Bemühungen warten, sondern erhalten ihre Ausgleichszahlung
    innerhalb von 24 Stunden. Das Besondere für den Verbraucher ist: Auch
    wenn EUflight.de den Anspruch gegen die Fluggesellschaft nicht
    durchsetzen konnte, kann der Fluggast die ausgezahlte Entschädigung
    behalten. Die Service-Gebühr beträgt 35% zzgl. MwSt. und wird für
    allfällige Anwalts- und Gerichtskosten, Kundenservice und Marketing
    verwendet.

    OTS: EUflight GmbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120461
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120461.rss2

    Rückfragen und Abruf der Stellungnahme der EU-Kommission:
    Dana Wittmaack
    Tel: 040/822209622
    E-Mail: presse@euflight.de
    Rödingsmarkt 9
    20459 Hamburg
    www.euflight.de



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