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    PTA-HV  592  0 Kommentare Kremlin AG: Ergänzung der Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung - Seite 4

    f) Erwerb eines mit einer Immobilie bebauten Grundstücks in der Meeboldstr. 50, 52 in Heidenheim an der Brenz zu einem Kaufpreis von 395.000 Euro durch die Kremlin AG mit Vertrag vom 10.11.2015.

    Gemäß Ad-hoc-Mitteilung der Kremlin AG vom 04.07.2016 hat die Kremlin AG mit Vertrag vom 10.11.2015 eine Immobilie in der Meeboldstr. 50, 52 in Heidenheim an der Brenz zu einem Kaufpreis von 395.000 Euro erworben.

    Der Vertrag wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich unterzeichnet, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt gemäß § 76 Abs. 3 AktG nicht mehr Vorstand der Gesellschaft war und obwohl die Kremlin AG nicht über die für den Erwerb der Immobilie erforderliche Liquidität verfügte.

    Aus den Konten der Kremlin AG wurde lediglich die Provision des vermittelnden Maklers bezahlt. Die weiteren Zahlungen, so insbesondere der Kaufpreis, wurden offenbar von Dritten vorgenommen.

    Die Beteiligungen im Baltikum AG und die Klosterbrauerei Königsbronn AG sind allerdings an die Kremlin AG herangetreten und haben geltend gemacht, sie hätten den Kaufpreis gezahlt. Der Aufforderung der Kremlin AG, entsprechende Vereinbarungen vorzulegen, wurde aber nicht entsprochen. Obwohl das Mitglied des Aufsichtsrats der Kremlin AG, Herr Patrick Kenntner, als Vorstand für die Beteiligungen im Baltikum AG tätig war, konnte auch insoweit keine weitere Klärung erreicht werden.

    Für die Kremlin AG ergibt sich somit folgendes Bild:

    - Die Beteiligungen im Baltikum AG hat offenbar ohne Sicherheit und ohne einen der Kremlin AG bekannten Rechtsgrund am 28.12.2015 45.000 Euro auf ein Konto der Verkäuferin der Immobilie überwiesen. Die Kopie des Kontoauszugs trägt den Betreff: "Kauf Meeboldstraße".
    - Die Klosterbrauerei Königsbronn AG hat offenbar ohne Sicherheit und ohne einen der Kremlin AG bekannten Rechtsgrund am 29.12.2015 350.000 Euro auf ein Konto der Verkäuferin der Immobilie überwiesen. Der Verwendungszweck wurde dabei mit Kaufpreis Meeboldstr. angegeben.

    Am 01.04.2016 ging beim Amtsgericht Stuttgart ein gegen die Kremlin AG gerichteter Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides über 350.000 Euro der Klosterbrauerei Königsbronn AG ein. Der Mahnbescheid wurde an die Adresse "Tannhäuser Weg 44, 89518 Heidenheim", gesetzlich vertreten durch den Vorstand "Wolfgang W. Reich" zugestellt.

    Hierbei scheint es sich um eine Privatanschrift zu handeln.

    Widerspruch gegen den Mahnbescheid wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nicht erhoben, gleichwohl er im Übrigen noch als Vorstand der Kremlin AG aufgetreten ist. Am 26.04.2016 erging ein Vollstreckungsbescheid. Einspruch wurde von Herrn Wolfgang Wilhelm Reich nicht erhoben.

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