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    DGAP-Adhoc  603  0 Kommentare Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG und London Stock Exchange Group plc

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    DGAP-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen

    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

    BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

    untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

    und London Stock Exchange Group plc

    29.03.2017 / 11:04 CET/CEST

    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

    durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

    ---------------------------------------------------------------------------

    NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG, IM GANZEN ODER IN TEILEN, IN

    ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER SONSTIGER STAATEN,

    IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG GESETZLICHEN VERBOTEN

    UNTERLIEGEN WÜRDE

    Deutsche Börse AG: EMPFOHLENER UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLUSS VON DEUTSCHE

    BÖRSE AG UND LONDON STOCK EXCHANGE GROUP PLC - Europäische Kommission

    untersagt empfohlenen Unternehmenszusammenschluss zwischen Deutsche Börse AG

    und London Stock Exchange Group plc

    Die Europäische Kommission hat heute die Deutsche Börse AG ("DBAG") darüber

    informiert, dass sie entschieden hat, den empfohlenen

    Unternehmenszusammenschluss zwischen der DBAG und der London Stock Exchange

    Group plc ("LSEG") zu untersagen.

    Ungeachtet der seitens der Unternehmen angebotenen Abhilfemaßnahmen ist die

    Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss

    den

    effektiven Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindere.

    Mit der förmlichen Zustellung der Untersagungsentscheidung wird zeitnah

    gerechnet. Nachdem der DBAG die Entscheidung der Europäischen Kommission

    förmlich zugestellt wurde, wird der Eintritt der Vollzugsbedingung nach

    Ziffer 14.1 B.7 (EU-Fusionskontrolle) der Angebotsunterlage für das

    Tauschangebot der HLDCO123 PLC an die Aktionäre der DBAG vom 1. Juni 2016

    unmöglich. Nach Erhalt der förmlichen Zustellung der

    Untersagungsentscheidung erlischt dementsprechend das Tauschangebot

    automatisch und die Kooperationsvereinbarung zwischen u.a. der DBAG und der

    LSEG vom 16. März 2016 endet automatisch.

    HLDCO123 PLC wird das Erlöschen des Tauschangebots veröffentlichen und das

    Tauschangebot gemäß den Bedingungen des Tauschangebots rückabwickeln.

    DISCLAIMER

    Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf, Tausch oder

    Verkauf noch

    eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Tausch oder Verkauf

    von

    Aktien dar. Die Bedingungen und weitere das Tauschangebot der HLDCO123 PLC

    an

    die Aktionäre der DBAG betreffende Bestimmungen waren, soweit nicht durch

    die

    Änderungen des Tauschangebots modifiziert, in der von der Bundesanstalt für

    Finanzdienstleistungsaufsicht gestatteten Angebotsunterlage mitgeteilt.

    Die Aktien der HLDCO123 PLC wurden und werden nicht nach den Vorschriften

    des

    U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung oder bei einer

    Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen

    Rechtsordnung der

    USA registriert. Aus diesem Grund dürfen die Aktien der HLDCO123 PLC,

    vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA sowie anderen

    Rechtsordnungen angeboten oder verkauft werden, wo dies einen Verstoß gegen

    nationales Recht darstellen würde. Es findet kein öffentliches Angebot in

    den USA statt.

    Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit

    deutscher Marktpraxis erfolgt, können die HLDCO123 PLC oder für sie tätige

    Broker

    außerhalb des Tauschangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der DBAG

    erwerben

    bzw. Erwerbsvereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für

    andere

    Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein

    Optionsrecht auf Aktien der DBAG gewähren. Diese Erwerbe können über die

    Börse zu

    Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen

    erfolgen. Alle

    Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem

    Recht

    der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen

    Rechtsordnung

    erforderlich ist.

    Diese Veröffentlichung enthält Aussagen, bei denen es sich um

    "zukunftsgerichtete

    Aussagen" handelt oder die als solche betrachtet werden könnten.

    "Zukunftsgerichtete

    Aussagen" sind naturgemäß vorausblickend und basieren nicht auf historischen

    Fakten,

    sondern vielmehr auf aktuellen Erwartungen und Prognosen der

    Geschäftsleitung von

    DBAG und LSEG im Hinblick auf zukünftige Ereignisse und unterliegen damit

    Risiken

    und Ungewissheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen

    Ergebnisse

    erheblich von denjenigen abweichen, die durch die zukunftsgerichtete Aussage

    zum

    Ausdruck gebracht oder impliziert wurden. Häufig, jedoch nicht immer, können

    zukunftsgerichtete Aussagen durch die Verwendung von zukunftsgerichteten

    Wörtern

    wie "plant", "erwartet" oder "erwartet nicht", "wird erwartet",

    "unterliegt", "budgetiert",

    "eingeplant", "einschätzen", "sagt voraus", "beabsichtigt", "antizipiert"

    oder "antizipiert

    nicht" oder "glaubt" bzw. an Abwandlungen solcher Wörter und Phrasen oder an

    Aussagen erkannt werden, wonach bestimmte Aktionen, Ereignisse oder

    Ergebnisse

    eintreten "können", "könnten", "sollten", "würden" oder "werden". Obwohl

    DBAG und

    LSEG glauben, dass die in den zukunftsgerichteten Aussagen reflektierten

    Erwartungen

    angemessen sind, können DBAG und LSEG nicht zusichern, dass die Erwartungen

    sich

    als richtig erweisen. Aufgrund ihrer Art beinhalten zukunftsgerichtete

    Aussagen Risiken

    und Unsicherheiten, da sie sich auf Ereignisse und Umstände beziehen, die in

    der

    Zukunft liegen. Es gibt eine Reihe von Faktoren, auf Grund derer die

    tatsächlichen

    Ergebnisse erheblich von denjenigen abweichen können, die durch die

    zukunftsgerichtete Aussage zum Ausdruck gebracht oder impliziert wurden.

    Kontakt:

    Kai Fischer

    Group Communications

    Deutsche Börse AG

    Telefon: +49 69 211 1 86 73 [IMAGE]

    Martin Halusa

    Group Communications

    Deutsche Börse AG

    Telefon: +49 69 211 1 29 01 [IMAGE]

    Grit Beecken

    Group Communications

    Deutsche Börse AG

    Telefon: +352 2 43 3 23 75 [IMAGE]

    E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.com

    ---------------------------------------------------------------------------

    29.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

    Medienarchiv unter http://www.dgap.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    Sprache: Deutsch

    Unternehmen: Deutsche Börse AG

    -

    60485 Frankfurt am Main

    Deutschland

    Telefon: +49 (0)69 211 - 0

    E-Mail: ir@deutsche-boerse.com

    Internet: www.deutsche-boerse.com

    ISIN: DE0005810055, DE000A2AA253, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6,

    DE000A161W62, DE000A1684V3

    WKN: 581005, A2AA25, A1RE1W, A1R1BC, A161W6, A1684V

    Indizes: DAX

    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

    Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

    München, Stuttgart, Tradegate Exchange

    Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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    556515 29.03.2017 CET/CEST

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