UCITS VI
„Markt muss sich auf weitere Veränderungen einstellen“
MiFID II steht vor der Tür, UCITS V ist gerade umgesetzt, und schon wird UCITS VI zum Thema: Die Regulierung kennt keinen Stillstand. Anja Schlick, verantwortlich für den Geschäftsbereich Financial Assets Deutschland bei Hauck & Aufhäuser, über die Auswirkungen auf die deutsche Fondsbranche. Teil 2 von 2. Teil 1 lief gestern.
FundResearch: Wie steht es mit der UCITS-V-Umsetzung in Deutschland?
Anja Schlick: Die fünfte Fassung der EU-Richtlinie für Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, OGAW V beziehungsweise UCITS V, ist über die nationale Umsetzung seit dem
18. März 2016 in Kraft. Sie betrifft alle UCITS-Fonds, also europaweit rund drei Viertel der Fondsprodukte für Kleinanleger. Unter den durch die AIFM-Richtlinie regulierten Alternativen
Investmentfonds (AIFs) müssen offene Publikums-AIFs, wie etwa offene Immobilienfonds, entsprechenden Vorschriften nach einer Übergangsfrist seit
dem 18. März dieses Jahres ebenfalls genügen. Wichtigste Ziele sind auch hier der Anlegerschutz und eine weitere Harmonisierung innerhalb der EU. Auch eine weitere Angleichung von UCITS- und
AIF-Regime wird angestrebt. Dafür wurden insbesondere die Vergütungs- und Sanktionsregeln sowie Aufgabenspektrum und Haftungsregime der Verwahrstellen vereinheitlicht. Zu nennen sind hier vor allem
eine Erweiterung und Präzisierung der Kontrollpflichten gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), die personelle und gesellschaftsrechtliche Entflechtung zwischen Verwahrstelle und
Verwaltungsgesellschaft sowie die Verwahrung der Vermögenswerte auf getrennt geführten Konten. Außerdem zu erwähnen ist ein strikteres Haftungsregime, das der Verwahrstelle auch bei Beauftragung
eines Unterverwahrers die volle Verantwortung für den Fall des Verlusts eines verwahrten Finanzinstruments und einen unverzüglichen Ersatz desselben auferlegt.
FundResearch: Das ist für KVGs und Verwahrstellen doch sicher sehr viel Aufwand?
Anja Schlick: Insgesamt hat das neue Regelwerk sowohl auf Seiten der KVGen als auch bei ihren Verwahrstellen dabei zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand geführt. So mussten die
KVGen nicht nur Anlagebedingungen, Verkaufsprospekte und Produktinformationsblätter – Key Investor Information Documents, kurz: KIIDs – anpassen, sondern müssen heute zudem nachweisen können, dass
die Verwahrstelle im Sinne des Anlegerschutzes ausgewählt wurde. Die Verwahrstellen wiederum sehen sich mit deutlich erweiterten Pflichten konfrontiert, deren Erfüllung sie sich angesichts des
herrschenden Preisdrucks aber kaum vergüten lassen können. Ob die mit UCITS V tatsächlich erzielte Ausweitung des Anlegerschutzes mittelfristig und möglicherweise im Zusammenspiel mit der
MiFID-II-Umsetzung Kostensteigerungen nach sich ziehen wird, die auf den Privatanleger durchschlagen, wird sich erst noch zeigen müssen.