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IMMOFINANZ AG: Grundsatzeinigung für eine vergleichsweise Beendigung des Überprüfungsverfahrens zum Umtauschverhältnis der Verschmelzung von IMMOEAST und IMMOFINANZ
DGAP-Ad-hoc: IMMOFINANZ AG / Schlagwort(e): Immobilien/Vergleich |
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WÄRE.
IMMOFINANZ AG: Grundsatzeinigung für eine vergleichsweise Beendigung des Überprüfungsverfahrens zum Umtauschverhältnis der Verschmelzung von IMMOEAST und IMMOFINANZ
Rund sieben Jahre nach der Einleitung der gerichtlichen Überprüfung des Umtauschverhältnisses der Verschmelzung von IMMOEAST und IMMOFINANZ hat die IMMOFINANZ nun in außergerichtlichen Vergleichsgesprächen mit dem überwiegenden Teil der Antragsteller und den im Verfahren bestellten Vertretern der jeweiligen Aktionärsgruppen eine Grundsatzeinigung erzielt, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden. Dabei sind die Parteien einer Empfehlung des Gremiums gefolgt, das vom Handelsgericht Wien mit der Überprüfung des Umtauschverhältnisses beauftragt worden ist.
"Die IMMOFINANZ will mit diesem Schritt Rechtssicherheit schaffen und eine fortdauernde gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Nach Beendigung der Anlegerverfahren wäre mit diesem Vergleich zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses die letzte historische Rechtsstreitigkeit auf Aktionärsebene beigelegt", sagt Oliver Schumy, CEO der IMMOFINANZ.
Die Grundsatzeinigung, der sämtliche Antragsteller zustimmen müssen, sieht eine Ausgleichsleistung an die Aktionärsgruppe der ehemaligen IMMOEAST Aktionäre durch Ausgabe von 30.019.578 zusätzlichen Aktien der IMMOFINANZ (ISIN AT0000809058) im Zuteilungsverhältnis von 0,088 Aktien der IMMOFINANZ AG pro Stück ehemaliger IMMOEAST Aktie (ISIN Code AT000A0GYT7) vor. Ausgleichsberechtigt wären insgesamt rund 341,1 Mio. ehemalige IMMOEAST-Aktien. Die Ausgleichsleistung entspricht in Summe rund EUR 54 Mio. (bei einem Kurswert von EUR 1,80).
IMMOFINANZ AG: Grundsatzeinigung für eine vergleichsweise Beendigung des Überprüfungsverfahrens zum Umtauschverhältnis der Verschmelzung von IMMOEAST und IMMOFINANZ
Rund sieben Jahre nach der Einleitung der gerichtlichen Überprüfung des Umtauschverhältnisses der Verschmelzung von IMMOEAST und IMMOFINANZ hat die IMMOFINANZ nun in außergerichtlichen Vergleichsgesprächen mit dem überwiegenden Teil der Antragsteller und den im Verfahren bestellten Vertretern der jeweiligen Aktionärsgruppen eine Grundsatzeinigung erzielt, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden. Dabei sind die Parteien einer Empfehlung des Gremiums gefolgt, das vom Handelsgericht Wien mit der Überprüfung des Umtauschverhältnisses beauftragt worden ist.
"Die IMMOFINANZ will mit diesem Schritt Rechtssicherheit schaffen und eine fortdauernde gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Nach Beendigung der Anlegerverfahren wäre mit diesem Vergleich zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses die letzte historische Rechtsstreitigkeit auf Aktionärsebene beigelegt", sagt Oliver Schumy, CEO der IMMOFINANZ.
Die Grundsatzeinigung, der sämtliche Antragsteller zustimmen müssen, sieht eine Ausgleichsleistung an die Aktionärsgruppe der ehemaligen IMMOEAST Aktionäre durch Ausgabe von 30.019.578 zusätzlichen Aktien der IMMOFINANZ (ISIN AT0000809058) im Zuteilungsverhältnis von 0,088 Aktien der IMMOFINANZ AG pro Stück ehemaliger IMMOEAST Aktie (ISIN Code AT000A0GYT7) vor. Ausgleichsberechtigt wären insgesamt rund 341,1 Mio. ehemalige IMMOEAST-Aktien. Die Ausgleichsleistung entspricht in Summe rund EUR 54 Mio. (bei einem Kurswert von EUR 1,80).