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    Solarworld  1619  0 Kommentare Alles andere als normal…

    Im März hatte die Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Laut § 92 Abs. 1 AktG ist das meldepflichtig – und ja, ich musste das auch erst einmal nachschauen. Folgendes schreibt das Gesetz für diesen Fall vor:

    „Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.“

    – § 92 Abs. 1 AktG, den Originaltext finden Sie hier.

    Solarworld Hauptversammlung 2017 soll am 3. Juli stattfinden

    Danach hatte man erstmal nichts mehr von Solarworld gehört. Was ist „unverzüglich“, fragte ich mich da. Nun habe ich die Antwort gefunden, denn Solarworld hat inzwischen zur ordentlichen Hauptversammlung am 3. Juli eingeladen. Dort findet sich unter TOP 2: „Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß §92 Abs. 1 AktG“.

    Also soll dies offensichtlich im Rahmen der „normalen“ = ordentlichen Hauptversammlung abgefrühstückt werden, ohne dass es extra eine außerordentliche Hauptversammlung gibt. Finde ich in Ordnung, denn jede Versammlung bedeutet auch Kosten für das Unternehmen und Aufwand für die Aktionäre.

    Solarworld-Chart: finanztreff.de

    Zu dem Punkt (= TOP 2) ist laut Solarworld kein Beschluss vorgesehen – da es sich, ich zitiere: „auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals“ beschränke. Also soll da nur der eine Satz vorgelesen werden? Na, ich möchte mir das – wenn alles klappt – selber anschauen und Ihnen dann meinen Eindruck mitteilen. Dauert aber noch ein bisschen: Die Versammlung ist für den 3. Juli angesetzt. Ich weise darauf hin, dass ich bei Solarworld investiert bin.

    Und hier noch das Zitat zum Tag:

    „Habe täglich den Tod vor Augen; das wird dich vor kleinlichen Gedanken und vor maßlosen Begierden bewahren.“ – Epiktet

    Michael VaupelEin Beitrag von Michael Vaupel

    Michael Vaupel, diplomierter Volkswirt und Historiker (M.A.), Vollblut-Börsianer. Nach dem Studium Volontariat und Leitender Redakteur und Analyst diverser Börsenbriefe (Emerging Markets, Internet, Derivate, Rohstoffe). Er ist gefragter Interview- und Chatpartner (N24, CortalConsors). Ethisch korrektes Investieren ist ihm wichtig.
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    Bildquelle: Michael Vaupel / Pressefoto Solarworld




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    Christoph Scherbaum M.A. und Diplom-Betriebswirt Marc Schmidt sind die Gründer von dieboersenblogger.de. Der Social-Börsenblog wurde Ende 2008 im Zeichen der Finanzkrise von den zwei Finanzjournalisten gegründet und hat sich seither fest in der Börsenmedienlandschaft etabliert. Heute schreibt ein gutes Dutzend Autoren neben Christoph Scherbaum und Marc Schmidt über Aktien, Geldanlage und Finanzen. Weitere Informationen: www.dieboersenblogger.de.
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    Solarworld Alles andere als normal… Im März hatte die Solarworld AG (WKN: A1YCMM / ISIN: DE000A1YCMM2) einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals angezeigt. Laut § 92 Abs. 1 AktG ist das meldepflichtig – und ja, ich musste das auch erst einmal nachschauen. Folgendes schreibt das Gesetz für diesen Fall vor.