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    SeniVita Sozial gGmbH  926  0 Kommentare Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS trennt sich von SeniVita-Genussschein


    Trennung! Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS hat den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH (A1XFUZ) aus dem Fonds-Portfolio verkauft, da die Verzinsung des Genussscheins reduziert werden soll.

    Reduzierung der Genussschein-Vergütung

    GENUSSCHEIN CHECK: Der im Mai 2014 emittierte Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH bietet neben einer gewinnabhängigen Grundverzinsung in Höhe von 7,0 Prozent p.a. eine variable gewinnabhängige Vergütung in Höhe von 1,0 Prozent p.a. des Nennbetrags. Für die Auszahlung beider Vergütungen ist der Jahresüberschuss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich.

    Die Grundverzinsung wird gewährt, wenn der entstehende Zinsaufwand nicht zu einem Jahresfehlbetrag führt. Die variable Vergütung wird gewährt, sofern durch den zusätzlichen Zinsaufwand aus der variablen Vergütung weiterhin ein Jahresüberschuss verbleibt.

    WICHTIG: Aufgrund der Abhängigkeit der Verzinsung von der Gewinnentwicklung ist der Genussschein eigenkapitalähnlich und im Vergleich zu Anleihen mit höheren Risiken verbunden. Die SeniVita Sozial gGmbH hat angekündigt, bei der im Mai 2017 anstehenden Ausschüttung erstmalig von ihrem Recht Gebrauch zu machen, die Vergütung für das Genussscheinkapital zu reduzieren.

    „Risiko aus der in Aussicht gestellten Zinsreduzierung“

    Gerhard Mayer, Vorstand der KFM Deutsche Mittelstand AG, zum Verkauf: „Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS hat die Genussscheine der SeniVita Sozial gGmbH mit unbegrenzter Laufzeit (A1XFUZ) im Rahmen der Emission im Mai 2014 in das Portfolio aufgenommen. Während der Haltedauer konnten im Mai 2015 und Mai 2016 die Auszahlung der gewinnabhängigen Grundverzinsung sowie der variablen Vergütung von jeweils insgesamt 8% verbucht werden. Bereits in den KFM-Barometern im Januar 2016 und Oktober 2016 wurde auf den eigenkapitalähnlichen Charakter der Genussscheine und das hierdurch erhöhte Risiko der Wertpapiere hingewiesen. Ein erster Teilverkauf der Position erfolgte im Juli 2016. Mit dem nun erfolgten vollständigen Verkauf der Position konnte das Risiko aus der in Aussicht gestellten Zinsreduzierung für die Anleger vermieden werden.“

    „Kein Einfluss auf SeniVita-Wandelanleihe“

    „Die Entscheidung des Managements für die Reduzierung der Genussschein-Vergütung ist aus Sicht des Unternehmens in Anbetracht der jetzt veröffentlichten aktuellen Entwicklung im Pflegebetrieb nachvollziehbar. Da der zweite Bereich Projektentwicklung und Bau, der in der SeniVita Social Estate AG gebündelt ist, unabhängig von der Genussschein-Emittentin SeniVita Sozial gGmbH finanziert ist und die Wachstumsperspektiven für den Pflege-Immobilienmarkt weiterhin intakt sind, sind die beiden Geschäftsmodelle weitestgehend unabhängig voneinander zu betrachten. Entsprechend hat die aktuelle Entwicklung auf Ebene der SeniVita Sozial gGmbH keinen wesentlichen Einfluss auf die weiterhin insgesamt positive Einschätzung zur besicherten SeniVita Social Estate-Wandelanleihe“, so Norbert Schmidt, Leiter Unternehmensanalyse der KFM Deutsche Mittelstand AG.

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