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    OTS  464  0 Kommentare Hahn Rechtsanwälte PartG mbB / Landgericht Stuttgart verurteilt ...

    Landgericht Stuttgart verurteilt Kreisparkasse Esslingen-Nürtingen zur

    Rückabwicklung eines neueren Darlehensvertrags vom 19.07.2010

    Hamburg (ots) - Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 10.

    April 2017 - 8 O 295/16 - erneut eine Sparkasse zur Rückabwicklung

    eines sogenannten Neuvertrages verurteilt. Dabei hatte sich das

    Gericht mit einer Widerrufsinformation der Kreissparkasse

    Esslingen-Nürtingen zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 17. Juli

    2010 auseinanderzusetzen. Das Landgericht Stuttgart stellt fest, dass

    die Widerrufsfrist im Juli 2010 nicht in Lauf gesetzt worden sei,

    weil die beklagte Sparkasse den Kläger entgegen der von ihr

    vertraglich übernommenen weiteren Voraussetzung für das Anlaufen der

    Widerrufsfrist nicht im Darlehensvertrag über die für sie zuständige

    Aufsichtsbehörde unterrichtet hatte. Damit folgt das Landgericht

    Stuttgart dem BGH-Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -.

    "Die aktuellen Urteile des Landgerichts Stuttgart und des

    Bundesgerichtshofs lassen sich auf Widerrufsinformationen von

    Darlehensverträgen aus Mitte 2010 bis Herbst 2011 aller Sparkassen im

    gesamten Bundesgebiet und zahlreiche Banken anwenden", kommentiert

    der Fachanwalt Peter Hahn das Urteil. Die Kreditinstitute können sich

    auch nicht erfolgreich auf die Schutzwirkung des Musters berufen. Da

    mit der Widerrufsinformation nicht sämtliche Bedingungen für das

    Anlaufen der Widerrufsfrist erfüllt sind, können betroffene

    Darlehensnehmer ihre Darlehensverträge erfolgreich rückabwickeln.

    "Betroffene Verbraucher sollten ihre diesbezügliche Chance wegen

    der aktuell noch sehr niedrigen Bauzinsen aber zeitnah nutzen", rät

    Hahn. "Die Kreditinstitute sind aktuell oft auch außergerichtlich

    schon vergleichsbereit", verrät Hahn abschließend. HAHN Rechtsanwälte

    bietet allen betroffenen Verbrauchern, die darüber nachdenken, ob sie

    ihre auf den Abschluss eines nach dem 10. Juni 2010

    geschlossenenDarlehensvertrages gerichteten Willenserklärung

    widerrufen sollen, eine kostenfreie Erstprüfung ihrer

    Widerrufsinformation auf Fehlerhaftigkeit an.

    Zum Kanzleiprofil:

    HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wurde im JUVE, Handbuch für

    Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als

    "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im

    Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter

    Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.

    Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und

    Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Dr. Petra Brockmann sind

    Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte

    vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit

    vierzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und

    Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und

    Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631

    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

    RA Peter Hahn

    Valentinskamp 70

    20355 Hamburg

    Fon: +49-40-3615720

    Fax: +49-40-361572361

    E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de





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