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     501  0 Kommentare Bundestags-Finanzausschuss billigt Mittelstandsentlastung

    BERLIN (dpa-AFX) - Kleinere Unternehmen werden steuerlich etwas entlastet. Sie können künftig Kosten für kleinere Anschaffungen sofort beim Fiskus geltend machen und müssen so auch weniger Bürokratieauflagen erfüllen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am Mittwoch nach Angaben der Unionsfraktion die geplante Anhebung der Grenze für Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro.

    Vom 1. Januar 2018 an sollen Betriebe damit Ausgaben etwa für Bürostühle, Computer oder Werkzeuge bis zu einem Wert von 800 Euro sofort nach der Anschaffung beim Fiskus abschreiben können. Bisher galten 410 Euro als Obergrenze, seit Jahrzehnten wurde diese nicht geändert. Mit dem höheren Wert sparen Unternehmen unmittelbar Steuern und verfügen so in den ersten Jahren über zusätzliche Finanzmittel.

    Normalerweise wird nach dem Erwerb von Maschinen der Kaufpreis auf mehrere Jahre verteilt steuermindernd als Betriebsausgabe abgeschrieben. In dieser Zeit müssen die Güter in einem Anlagenregister aufgeführt werden. Bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern aber kann dies sofort beim Finanzamt im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden - bis zu der Obergrenze.

    Mit der Anhebung des Schwellenwerts entfallen künftig für viele Wirtschaftsgüter auch die Aufzeichnungspflichten. Die sogenannten Pool-Abschreibung bleibt indes erhalten. Dabei können Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Sammelposten für diese Güter von bis zu 1000 Euro bilden, der gleichmäßig auf fünf Jahre abgeschrieben wird./sl/DP/tos






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