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     387  0 Kommentare Bundesfinanzhof maßregelt übereifrige Finanzbeamte

    HANNOVER/MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bundesfinanzhof legt übereifrigen Finanzbeamten Zügel an: Der Fiskus darf von den Steuerzahlern nicht ohne Begründung die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung verlangen. Das hat Deutschlands oberstes Finanzgericht in einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil entschieden.

    Im konkreten Fall ging es um einen Fall in Niedersachsen, der die Justiz seit Jahren beschäftigte: Dort hatte ein Paar geklagt, weil das örtliche Finanzamt ohne Begründung die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2010 bis zum 31. August 2011 verlangt hatte.

    Da die Kläger einen Steuerberater angeheuert hatte, hätten sie eigentlich noch bis Ende 2011 Zeit gehabt. Das ignorierten die Finanzbeamten jedoch und brummten beiden einen Strafzuschlag von 880 Euro auf. Erst nachträglich begründete das Finanzamt, warum die Steuererklärung für 2010 vorzeitig angefordert worden war: Das Paar hatte seine Steuererklärungen in den Vorjahren verspätet abgeliefert.

    Der Bundesfinanzhof erklärte nun aber beides für rechtswidrig - sowohl die Aufforderung zur vorzeitigen Abgabe der Steuererklärung als auch den Strafzuschlag. Und auch die nachträglich gelieferte Begründung könne das nicht heilen. In der ersten Instanz hatte das niedersächsische Finanzgericht noch dem Finanzamt Recht gegeben. In der zweiten Instanz aber hat sich nun das Paar durchgesetzt. Die Kläger bekommen ihre 880 Euro zurück, und das Finanzamt muss die Prozesskosten zahlen./cho/DP/tos





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