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    EANS-Hauptversammlung  788  0 Kommentare UNIQA Insurance Group AG / Einberufung zur Hauptversammlung

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
    Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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    E I N L A D U N G

    an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu
    der am Montag, 29. Mai 2017, 10.00 Uhr, im UNIQA Tower, A 1029 Wien,
    Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss, Platinum, stattfindenden 18.
    ordentlichen Hauptversammlung

    T A G E S O R D N U N G

    * Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
    Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2016, des
    Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate
    Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands
    für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96
    AktG je für das Geschäftsjahr 2016.

    * Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss der
    Gesellschaft zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

    * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
    und der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

    * Beschlussfassung über Taggelder und Vergütungen an die Mitglieder
    des Aufsichtsrats.

    * Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
    Geschäftsjahr 2018.

    * Wahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats.

    UNTERLAGEN

    Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A 1029
    Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf

    (i) Jahresabschluss zum 31.12.2016 samt Lagebericht (ii)
    Konzernabschluss zum 31.12.2016 samt Konzernlagebericht (iii)
    Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2016 (iv)
    Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
    Gesellschaft zum 31.12.2016 ausgewiesenen Bilanzgewinns (v) Bericht
    des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2016 (vi)
    Erklärung der zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen
    Personen gemäß § 87 Abs. 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche
    Qualifikation, berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass
    kein Grund zur Besorgnis einer Befangenheit bestehe (vii)
    Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den
    Tagesordnungspunkten 2. bis 6. (viii) Weitergehende Informationen
    über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG (ix)
    Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 18. ordentlichen
    Hauptversammlung.

    Diese Einladung zur 18. ordentlichen Hauptversammlung der
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