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    EANS-News  551  0 Kommentare Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 iVm § 82 Abs 8 sowie § 82 Abs 10 BörseG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien

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    Aktienbewegung

    B E R I C H T

    des Vorstands und des Aufsichtsrats
    der Frauenthal Holding AG
    mit dem Sitz in Wien (FN 83990 s)
    über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
    vom 27. April 2017

    Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG ("Gesellschaft")
    mit dem Sitz in Wien erstatten gemäß (analog) § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG
    an die Aktionäre den nachfolgenden Bericht über den beabsichtigten Verkauf von

    eigenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsplans
    2012-2016 für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für
    Führungskräfte der Frauenthal Gruppe ("Aktienoptionsplan 2012-2016")
    und zur Bedienung weiterer Aktienoptionen.

    1. Die Aktienoptionen

    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Aktienoptionsplan 2012-2016
    am 1. Juni 2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG beschlossen. Der
    Aktienoptionsplan 2012-2016 hatte eine Laufzeit von fünf Jahren
    (2012-2016). Bezugsberechtigte Planteilnehmer waren die Mitglieder
    des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräfte der Frauenthal
    Gruppe; zuletzt waren dies 10 Personen. Auf Basis einer
    leistungsorientierten, diskretionären Entscheidung des Aufsichtsrats
    der Gesellschaft konnten im Rahmen des Aktienoptionsplans 2012-2016
    jedem Planteilnehmer in den Jahren 2012-2016 für außerordentliche
    Leistungen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 jährlich bis zu
    höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je einer auf
    Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktie der Gesellschaft zum
    Bezugspreis von EUR 2 je Aktie berechtigen, gewährt werden. Der
    Ausübungspreis von EUR 2 entspricht dem aufgerundeten
    durchschnittlichen Buchwert je eigener Frauenthal Aktie gemäß
    Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010. Nach
    entsprechender Beschlussfassung durch die ordentliche
    Hauptversammlung vom 23. Mai 2016 hat der Aufsichtsrat ein neues
    Aktienoptionsprogramm mit fünfjähriger Laufzeit gemäß § 95 Abs 5 Z 10
    AktG genehmigt (,,Aktienoptionsplan 2017-2021", gemeinsam mit dem
    Aktienoptionsplan 2012-2016, die ,,Aktienoptionspläne").
    Bezugsberechtigte Planteilnehmer sind die Mitglieder des Vorstands
    der Gesellschaft und weitere ungefähr 10 bis 15 Führungskräfte der
    Frauenthal Gruppe. Unter dem Aktienoptionsplan 2017-2021 können jedem
    Planteilnehmer in den Jahren 2017-2021 für außerordentliche
    Leistungen in den Geschäftsjahren 2016 bis 2020 jährlich bis zu
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