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Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 iVm § 82 Abs 8 sowie § 82 Abs 10 BörseG / Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienbewegung
B E R I C H T
des Vorstands und des Aufsichtsrats
der Frauenthal Holding AG
mit dem Sitz in Wien (FN 83990 s)
über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien
vom 27. April 2017
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Frauenthal Holding AG ("Gesellschaft")
mit dem Sitz in Wien erstatten gemäß (analog) § 153 Abs 4 iVm 159 Abs 2 Z 3 AktG
an die Aktionäre den nachfolgenden Bericht über den beabsichtigten Verkauf von
eigenen Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Aktienoptionsplans
2012-2016 für Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und für
Führungskräfte der Frauenthal Gruppe ("Aktienoptionsplan 2012-2016")
und zur Bedienung weiterer Aktienoptionen.
1. Die Aktienoptionen
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den Aktienoptionsplan 2012-2016
am 1. Juni 2011 gemäß § 95 Abs 5 Z 10 AktG beschlossen. Der
Aktienoptionsplan 2012-2016 hatte eine Laufzeit von fünf Jahren
(2012-2016). Bezugsberechtigte Planteilnehmer waren die Mitglieder
des Vorstands der Gesellschaft und Führungskräfte der Frauenthal
Gruppe; zuletzt waren dies 10 Personen. Auf Basis einer
leistungsorientierten, diskretionären Entscheidung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft konnten im Rahmen des Aktienoptionsplans 2012-2016
jedem Planteilnehmer in den Jahren 2012-2016 für außerordentliche
Leistungen in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 jährlich bis zu
höchstens 10.000 Stück Optionen, die zum Bezug von je einer auf
Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktie der Gesellschaft zum
Bezugspreis von EUR 2 je Aktie berechtigen, gewährt werden. Der
Ausübungspreis von EUR 2 entspricht dem aufgerundeten
durchschnittlichen Buchwert je eigener Frauenthal Aktie gemäß
Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2010. Nach
entsprechender Beschlussfassung durch die ordentliche
Hauptversammlung vom 23. Mai 2016 hat der Aufsichtsrat ein neues
Aktienoptionsprogramm mit fünfjähriger Laufzeit gemäß § 95 Abs 5 Z 10
AktG genehmigt (,,Aktienoptionsplan 2017-2021", gemeinsam mit dem
Aktienoptionsplan 2012-2016, die ,,Aktienoptionspläne").
Bezugsberechtigte Planteilnehmer sind die Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft und weitere ungefähr 10 bis 15 Führungskräfte der
Frauenthal Gruppe. Unter dem Aktienoptionsplan 2017-2021 können jedem
Planteilnehmer in den Jahren 2017-2021 für außerordentliche
Leistungen in den Geschäftsjahren 2016 bis 2020 jährlich bis zu
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