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Nachschusspflicht für CFDs abgeschafft - Licht und Schatten
CFDs dürfen künftig nur noch ohne Nachschusspflicht angeboten werden in DE. Das hat viele positive, aber auch negative Auswirkungen.
Der CFD-Verband hat zu Beginn des Jahres mittels einer deutlichen Stellungnahme gegen die Pläne der BaFin schwere Geschütze aufgefahren gehabt. Die Finanzaufsicht zeigte sich davon unbeeindruckt, und verkündete gestern das Ende der Nachschusspflicht für CFD-Konten in Deutschland.
Die Allgemeinverfügung der BaFin
"Mit der Beschränkung des CFD-Handels machen wir erstmalig von der Möglichkeit zur Produktintervention Gebrauch"
So erklärt Exekutivdirektoren Elisabeth Roegele die Maßnahme der BaFin. Sie beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFDs). Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen Privatkunten ab Ende Juli nicht mehr angeboten werden.
Folgende Aussage finden wir zwar nicht ehrlich, da Gesagtes ja auch auf den viel kapitalintensiveren Futureshandel zutrifft, aber die Entscheidung ist nunmal so gefallen:
"Bei CFDs mit Nachschusspflicht hat die Aufsicht erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz. Sie haben ein für Privatkunden unkalkulierbares Verlustrisiko. Das Verlustrisiko ist nicht auf den Kapitaleinsatz des Kunden beschränkt, sondern kann sein gesamtes Vermögen erfassen und ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals betragen. „Das können wir aus Verbraucherschutzgründen nicht akzeptieren. Die Beschränkung des CFD-Handels ist deshalb ein notwendiger Schritt zum Schutz der Privatanleger."
Eine interessante Frage wird die Machbarkeit der Umsetzung. Wie also Brokern, die weiterhin Konten mit Nachschusspflicht anbieten, konkret die Werbung deutscher Kunden untersagt werden soll, etwa im Wege der persönlichen Weiterempfehlung.
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Die Aussage der BaFin dazu:
"Der Verstoß gegen eine vollziehbare Produktintervention stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. Die grenzüberschreitende Vollstreckung solcher Geldbußen ist im Ausland natürlich schwieriger, grundsätzlich aber im Wege der Vollstreckungshilfe möglich."
Reaktionen der Broker
Wir wollten natürlich wissen was die Broker von dieser Entscheidung halten.
Admiral Markets
"Admiral Markets UK und die Zweigniederlassung Berlin begrüßen die finale Entscheidung der BaFin zum höheren
Verbraucherschutz", sagt Jens Chrzanowski vom Brokerhaus. "Alle notwendigen Aktualisierungen werden wir rechtzeitig umsetzen und unsere Kunden gesondert informieren. Unsere bisherige
'Negative Balance Protection Policy' umfasst diesen Schutz vor Nachschusspflichten seit Jahren bereits weitgehend, und wenn dies ab Spätsommer auch bei allen Wettbewerbern in diese Richtung geht,
ist dies positiv!"